Kind soll kein Kontakt haben weil alleinerziehend

Hallo ihr lieben,

Ich versuche es kurz zu fassen habe ein Gespräch mitbekommen ( stand daneben) von einer sehr guten Freundin die mit ihrer Sachbearbeiterin war! Kurze Version die Dame sagte/fragte wie es denn sein kann das deren gemeinsames Kind Kontakt zum Vater hätte wenn sie doch alleinerziehend wäre?!? Ich bin geschockt! Was ist das denn für eine Aussage?!? Darf das Kind jetzt kein Kontakt zum Vater haben nur weil sie als alleinerziehend gemeldet ist?!? Es gibt in Deutschland das sogenannte Umgangsrecht! Jedes Kind hat Recht auf Umgang mit Vater oder Mutter! An alle Muttis dürfen eure Kinder kein Kontakt haben oder haben kein Kontakt zum Kindesvater wenn ihr zb beim Jobcenter als alleinerziehend gemeldet seit?!? Es geht um die Erziehung wer das Kind Allein erzieht und nicht ob das Kind zum Kindesvater Kontakt hat usw denn das Kind hat doch Anrecht drauf! Ich weiß nicht mehr was genau die Dame sagte aber sowas wie warum hätte das Kind Kontakt bei anderen Müttern wäre es nicht fer Fall usw

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Sachbearbeiterin von was?
Sobald die Freundin öffentliche Gelder bezieht (Unterhaltsvorschuss, Bürgergeld etc.) Ist es schon von Relevanz, ob der Vater quasi unbekannt ist oder regelmäßigen Umgang. Da du die Untergründe nicht kennst, kann man da schlecht spekulieren.

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Sorry meinte Sachbearbeiterin von dem Jobcenter. Vater ist bekannt. Sie erhält auch Unterhalt. Sie ist einer meiner besten Freundin da weiß ich hoffe ich doch ziemlich viel über die Situation😊

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Da hast du aber ganz sicher etwas gehörig missverstanden. ☺️

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Wie meinst du das? Ich weiß ja was die Dame sagte.😳 war ja dabei! Also daneben

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Du weißt nicht mehr genau was die Frau gesagt hast mmmmh ...Aber erst einmal aufregen.

Ich bin mir sicher, daß das was gesagt wurde, nicht das ist was bei dir angekommen ist.

Bevor man sich aufregt erst einmal nachfragen, wenn man es nicht ganz verstanden hat.

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Bearbeitet von jsteinba
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Nochmal! Ich stand direkt daneben! Lautsprecher war an! Ich kann es nicht bis ins Detail wieder geben! Aber Fakt ist sie sagte wie es denn sein kann das Kind zum Kindesvater kontakt hätte das es bei anderen Müttern nicht der fall wäre usw! Also was soll man da noch falsch verstehen? Was gibt es an der Aussage jetzt falsch zu verstehen?

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Da gibt es einiges falsch zu verstehen.

Wie viel Kontakt hat das Kind?
Kann das Kind jederzeit hoch zum Papa?
Sucht es sich täglich frei raus, wo es essen, schlafen, spielen will?
Gibt es eine - schriftliche! - Umgangsregelung? Im Idealfall vom Gericht?
Gibt es ein - schriftliches! - Protokoll, wann das Kind wie lange beim Papa war?


Die Frage ist nicht OB das Kind Kontakt hat.

Die Frage ist, ob das Kind genauso viel Kontakt hat wie in zusammenlebenden Familien. Also bei nicht Alleinerziehenden.

Die Frage ist auch, ob das Kind so viel beim Papa ist, dass es eigentlich schon dem Wechselmodell entspricht - also dass er zur Hälfte das Kind hat.

Die Frage ist, wo das Kind isst. Schläft. Bastelt. Spielt. Und so weiter.

Wenn deine Freundin einen Mehrbedarf als Alleinerziehende anmeldet. Das Kind aber beim Papa isst. Beim Papa badet. Beim Papa schläft. Wo ist dann noch der Mehrbedarf als Alleinerziehende für deine Freundin?

Es ist doch logisch und verständlich, dass das Jobcenter das prüfen muss.

Also: schriftliche Umgangsvereinbarung treffen, wo drin steht, dass das Kind überwiegend bei deiner Freundin ist. Protokoll führen, wann das Kind wie lang beim Papa ist, im Idealfall auch, was es da tut. Ne Selbsterklärung schreiben, dass die Freundin versichert, alleinerziehend zu sein, unterschreiben. Den Papa unterschreiben lassen, dass das Kind lediglich geregelten Umgang zu bestimmten Zeiten hat. Ihn ebenfalls schriftlich mit Unterschrift bestätigen lassen, dass deine Freundin alleinerziehend ist. Unterhaltsregelung ebenfalls schriftlich mit dazu legen, als Bestätigung, dass sie unterhaltsberechtigt ist, weil alleinerziehend.


So. Wenn deine Freundin DAS alles vorlegt. Und DANN das Jobcenter immer noch rumstänkert. DANN kannst du dich aufregen. Und deiner Freundin nen Anwalt suchen. Vorher ist die ganze Aufregung verschwendete Lebensenergie.

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Natürlich darf das Kind Kontakt haben. Und mit Sicherheit hat die Sachbearbeiterin das nicht so gesagt. Wenn man einem anderen Gespräch lauscht, dann bekommt man nicht alles mit und reißt es aus dem Zusammenhang.

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Ich habe nicht gelauscht unterstelle bitte nicht Dinge von denen du selber keine Ahnung hast! Sie hat extra Lautsprecher angemacht damit ich mithören kann weil sie immer sagt das musst du hören was XY von sich gibt! Und sie hat es genauso so gesagt! Also wieso unterstellst du Menschen die du nicht mal kennst man würde lauschen?! Frag doch erst einmal bevor du was von dir gibst!

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Bearbeitet von Anonym.1
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Hat sie die Dame vom Jobcenter darüber in Kenntnis gesetzt?
Ohne ihr Einverständnis hätte sie den Lautsprecher nicht anmachen dürfen.

Sie hat sich strafbar gemacht.

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Bearbeitet von Fachkraft1987
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Sobald der Kindsvater ausgezogen ist, gilt man als Alleinerziehend. Vielleicht braucht sie eine neue Meldebescheinigung vom Bürgeramt wer bei ihr gemeldet ist. Falls der Ex nicht im Mietvertrag steht, kann man ihn ganz einfach beim Bürgeramt abmelden und Kopie davon bei JC abgeben. Das JobCenter darf sogar unangemeldet die Wohnung kontrollieren ob er wirklich ausgezogen ist.

Natürlich darf das Kind den Kontakt zu eigenem Vater haben. Es gilt auch ganz normaler Umgang.

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Er ist nicht bei ihr gemeldet! Es geht auch lediglich um das es so dargestellt wurde seitens der Sachbearbeiterin das es ein Ding ist das sie gut mit dem Kindesvater ist und das deren gemeinsame Tochter Guten Kontakt hat.

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Ich arbeite seit über zehn Jahren beim Jobcenter. Noch nie hat sich ein SB für den Kontakt zwischen Kind und Kindsvater/Kindsmutter interessiert, da es nicht zur Berechnungsgrundlage des Anspruchs gehört.
Warum wurde diese Frage also gestellt? Was wurde im Vorfeld besprochen?

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Hey,

Ich habe sowas auch noch nie gehört! ( jetzt Ausnahme bei dem Telefonat) also es war eher wie soll ich sagen nicht eine Frage sondern ein Aussage schon fast! Sie hat nicht gefragt wieso das Kind Kontakt hat sondern wie es denn sein kann das sie sich gut mit dem Kindesvater versteht und wie es sein kann das wenn sie getrennt sind das die Tochter Guten Kontakt zum Vater hat also so hoffe konnte es verständlich erklären! Daraufhin habe ich ihr gesagt das dieses/ ihr Verhalten gar nicht geht! Diese Aussage alleine schon!

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Um die Aussage beurteilen zu können, müsste man mehr erfahren. Z.B. was deine Freundin vorher erzählt hat.
So weiß man überhaupt nicht, worauf sich die Aussage der SB bezieht. Ich finde diesen Gesprächsfetzen äußerst merkwürdig.

Aber eigentlich ist es auch egal. Warum regst du dich denn auf? Die Meinung der SB bezüglich des Kontakts zum Kindsvater hat ja keine Auswirkungen auf den Leistungsanspruch deiner Freundin oder auf das Profiling etc.

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Beim letzten Mal hattest du nur die Erzählungen deiner Freundin. Jetzt standes du plötzlich daneben, weißt aber trotzdem nicht mehr genau, was gesprochen wurde.
Wenn ich bei einem Gespräch tatsächlich dabei bin, kann ich mich sehr gut daran erinnern, besonders, wenn es mich so aufregt wie es dich aufregt.

Deine Freundin soll noch immer alles schriftlich einreichen, sodass die Situation eben geprüft werden kann und gut ist. Da musst du dich nicht einmischen, weil dadurch wird es nicht besser oder schlechter.

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