Frage zum Unterhaltsvorschuss

Hallo zusammen,

kurz zu meiner Situation. Ehefrau trennt sich, wird zum 01.10. ausziehen (ist jetzt aber schon nächtelang weg) und meine zwei Kids und ich bleiben hier. Sie hat die letzten Jahre Vollzeit gearbeitet, ich Teilzeit und habe mich um Kids und alles andere gekümmert.

Nun habe ich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt (da sie freiwillig nicht zahlen möchte), als dann die Unterlagen für meine Frau kamen, ist sie völlig ausgeflippt und hat ihren Anwalt beauftragt, sich darum zu kümmern.

Meine Frage...kann sie gegen eine Berechnung bezüglich Unterhaltsvorschuss anwaltlich vorgehen? Was kann ihr Anwalt diesbezüglich bewirken?

Es wurden diverse Unterlagen von ihr angefordert, die sie nicht einreicht und ich frage mich die ganze Zeit, ob ein Anwalt eine Berechnung durch das Jugendamt verhindern kann.

Ich würde mich über eure Erfahrungen diesbezüglich freuen

VG

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Hallo,

das JA wird ihr noch ein paar Mal schreiben und eine Frist setzen, bis wann die Unterlagen einzureichen sind.
Tut sie das nicht, wendet das JA sich an den AG. War zumindest bei mir so, mein Ex hat auch nichts eingereicht.

Unterhalt wurde dann vom Jugendamt berechnet, auch dann keine Zahlung.
Den Unterhaltsvorschuss fordert das JA sich von ihr zurück.

Nimm du dir einen Anwalt am besten.
Lass den Unterhalt berechnen. Spätestens vor Gericht kommt sie nicht mehr drum herum den Unterhalt zu zahlen, rückwirkend natürlich.

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Gut, dass er auch ohne ihre Genehmigung den Unterhaltsvoschuß bis zum 18 Lebensjahr der Kinder bekommt. Nur bei 50/50 muss sie nicht zahlen. Das wird ihr Anwalt auch sagen. Aber müsste sie ihre Kinder betreuen und die Wohnungsgröße muss auch passen.

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Auch bei 50/50 müsste sie, je nach Gehaltsunterschied, zumindest anteilig zahlen.

Da sie Vollzeit ist und er Teilzeit, ist die Wahrscheinlich eher hoch.

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Das der Anwalt nichts verhindern kann, wurde ja bereits mitgeteilt.

Was du aber bedenken musst ist, dass die UVK nur prüft, ob der UHV zurückgezahlt werden muss, es wird nicht geprüft, ob die Kindesmutter mehr zahlen kann. Beim UHV wird das ganze Kindergeld abgezogen und dadurch ist der Betrag geringer wie der Mindestunterhalt in der Düsseldorfer Tabelle.

Wenn du die Vermutung hast bzw. weißt, dass sie mehr wie den UHV Betrag zahlen kann, dann richte eine Beistandschaft ein oder wende dich an einen Rechtsbeistand. Dort kann dann der "reguläre" Unterhalt berechnet werden.

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Ich meinte, der Anwalt kann keinen Antrag auf UV verhindern. Er kann auch nicht festlegen, wo die Kinder leben. Das kann, wenn keine Einigung gelingt, nur ein Gericht festlegen. Erstmal ist der Lebensmittelpunkt die derzeitige Wohnung. Die KM kann jederzeit ausziehen, aber rein rechtlich die Kinder nur mit seiner Zustimmung mitnehmen. Wäre anders genauso.

Somit, wirklich etwas verhindern kann ein Anwalt nicht. Nur alles möglichen in den Raum werfen und in die Länge ziehen. Für Entscheidungen bedarf es einer Einigung oder eines Gerichtes.

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