Hallo
Beim Gericht wurde eine Umgangsregelung vereinbart. Leider hält sich der Vater nicht dran.
Kann man dagegen was machen?
Z.B. soll er Kind am Freitag nach der Schule abholen. Kind kommt aber zu mir und er holt Kind erst um 17 Uhr bei mir ab.
Das Kind soll bei ihm bis Montagfrüh bleiben. Er bringt das Kind aber schon Sonntagabend.
Für mich ist das total doof. Ich kann nix planen oder wegfahren, weil er sich nicht an die Vereinbarung hält.
Was kann ich tun?
VG
Umgang Gericht
17.00 Uhr abholen bei dir und Sonntag abend wird euer Kind zurück gebracht ist doch ein festes Zeitfenster in dem man planen kann.
Die geht kinderfreie Zeit verloren, doch die verspätete Abholung und das verfrüht zurückkommen des Kindes.
Aber du kannst etwas planen.
Du scheinst dich über die Willkür des Vaters zu ärgern.
Nun da wirst du nichts weiter tun können, als immer wieder einzufordern, sich an die Umgangszeiten zu halten.
Ich selbst habe eine andere Sicht darauf. Du hast damit mehr Zeit mit deinem Kind geschenkt bekommen.
Ich würde nicht wollen, dass mein Kind das Gefühl bekommt nicht uneingeschränkt willkommen zu sein.
Dieser Eindruck KANN entstehen, wenn euer Kind erfährt , dass der Vater selbst die Umgangszeit verkürzt, aber auch wenn es erfährt, dass du auf die Einhaltung der Zeit bestehst.
Ein späteres Abholen und früheres Bringen verhindern möchtest.
Liebe Grüße
Ich finde es ganz schwierig, einer Mutter, die gern hätte, dass eine getroffene Umgangsregelung eingehalten wird, ein schlechtes Gewissen zu machen. Es ist super, wenn du dich über mehr Zeit mit dem Kind freust. Aber es ist halt auch kein Zeichen mangelnder Liebe, wenn man will, dass das andere Elternteil sich wie abgesprochen kümmert - vielleicht braucht sie die Zeit für sich, vielleicht hat es etwas mit dem Empfinden von Fairness zu tun oderoderoder. Es ist rücksichtlos, sich auf etwas zu einigen und das dann partout nicht einzuhalten. Und in dem Fall total perfide, weil sie das Kind ja eben nicht zurückweisen wird und kann. Das heißt, er zwingt ihr unabgesprochen etwas auf und dafür muss man nicht dankbar sein.
Es lag weder in meiner Absicht irgendwem ein schlechtes Gewissen zu bereiten noch habe ich mangelnde Liebe unterstellt!
Das sind deine Interpretationen!
Meine Antwort bezog sich auf den Umgang mit der Situation.
Sie kann sich über die Art und Weise des Vaters ärgern, ihn abmahnen usw.
Letztlich kann sie aber nichts tun, wenn der Vater sich nicht kooperativ zeigt.
Es bleibt ihr nur der Ärger über ihn und ihre verlorene me time.
Oder sie geht mit einer anderen Sicht an die Situation.
Das schenkt ihr zwar nicht ihre Me time wieder, aber erspart ihr die Zeit des Ärgers.
Denn das gibt nur ihr und ggf dem Kind ein negatives Gefühl, dem Vater wird es vermutlich nicht tangiert, sonst würde er sich nicht so verhalten.
Ich vermute eher so ein Machtspielchen, darauf würde ich mich nicht einlassen.
Theoretisch kannst du bei Gericht einen Antrag auf Ordnungsgeld stellen, weil er gegen die festgesetzten Zeiten verstößt. Dafür muss aber in dem Urteil auch explizit drinstehen, dass ein Verstoß mit Ordnungsgeld geahndet wird. Und Beweise wären dabei auch nicht schlecht.
Ist nur eine blöde Situation, das Kind dann beim Vater zu wissen, obwohl er das nicht möchte. Aber das musst letztendlich du entscheiden, mit was du besser leben kannst.
Liebe Grüße
Mietz
Kommt drauf an wie die Regelung festgelegt wurde.
Es gibt Regelungen, wo drin steht, dass ein Ordnungsgeld fällig ist, wenn sich jemand nicht dran hält.
Bei uns ist es nur ein Sitzungsprotokoll, wo die Regelung festgehalten ist. Wenn sich jemand nicht daran hält, ist nichts zu machen.
Wenn ihr vor Gericht wart, sind ja wahrscheinlich Anwälte involviert, da würde ich mich mal erkundigen.
So eine Regelung soll im Sinne des Kindeswohls getroffen werden. Nicht dass ein Elternteil mehr Freizeit hat.
Wer wollte die Regelung so wie sie ist, du oder er?
Mein Ex übernimmt zum Beispiel keinen einzigen Ferientag, kann ich nichts machen, man kann niemanden zwingen und genau das wäre ja dann auch nicht im Sinne eines Kindes.
Diese Regelung hat der Vater zusammen im Auftrag mit dem Kind eingeklagt.
Das Kind soll über die Schule übergehen werden, richtig? Das hat vermutlich damit zu tun, dass euer elterliches Verhältnis sehr angespannt ist, richtig?
Dann dient die Regelung dem Kindeswohl, weil sie die Reibungspunkte zwischen den Eltern minimiert.
Wenn du anwaltlich vertreten bist, besprich es mit deiner Anwältin. Die kann dir sagen, ob und gegebenenfalls was du machen kannst.
Hast du den KV denn gefragt, warum er sich nicht an die vereinbarten Zeiten hält? Wenn es dir nur um die Planungssicherheit geht und er z.B. das 'immer' so machen möchte, dann hast du ja deine Planbarkeit?
puh, so einen Idioten habe ich auch als Expartner.
Viel Wind um die "wertvolle Zeit" mit seinem Kind machen und dann Umgangszeiten absagen und bitterböse Mails versenden, weil ich irrtümlich davon ausgegangen bin, das Kind darf bei ihm schlafen, weil es das schon beim letzten Umgang durfte, aber das mit ihm nicht abgesprochen habe
Ich hoffe, es sind ein paar gute Tipps für dich dabei gewesen.
Nagel den Expartner auf seine idiotischen Argumente fest. Wenn er seine eigene Regelung nicht für praktikabel hält, muss er was ändern. Aber an Regeln muss er sich künftig halten.
Du hast auf jeden Fall meine ganze Empathie!