Schadensersatz wegen Umgangsverweigerung seitens des Vaters?

Hallo zusammen,

ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich bin seit ca. 3 Monaten vom Vater meiner 2 Kinder getrennt.(2und5 Jahre) waren nicht verheiratet und ich habe das alleinige Sorgerecht
Bisher hatte der Umgang immer geklappt aber ich wusste von anfang an das dies nicht von dauer sein wird. Habe es bei seiner großen aus letzter Beziehung gesehen (die Mutter ist es eh lieber so das mein Ex keinen Kontakt zum Kind hat)

Nun ist es so das er scheinbar mit der Frau zusammen gekommen ist wegen der er sich von mir getrennt hat. Diese lebt 600km entfernt in DK.

Nun war es abgesprochen das er die Kinder am Dienstag abholt und bis Sonntag bei ihm bleiben weil die Kita zu hat und ich arbeiten muss und er Urlaub hat.
Ich weiß das er bei seiner frischverliebten in DK ist. auf meine Nachrichten wird nicht reagiert anrufen ignoriert also werde ich davon ausgehen das er die Kinder am Dienstag nicht holen wird.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Kann ich den Typen auf Schadensersatz verklagen weil ich meine Arbeit nicht nachgehen kann und womöglich der Jobverlust droht. Meine Chefin hat mich eh schon auf den Kieker weil ich erst 4 Wochen krank war und dann meine Kinder und war ich wieder krank und wenn jetzt noch hinzu kommt wäre das ja ein gefundenes fressen für sie.

Den Unterhalt hat er bis heute auch nicht beurkundet,bisher hat er auch noch kein Unterhalt gezahlt weil er derzeit noch die Miete zahlt (nimmt sich vom Zahlbetrag nichts)
Ich werde auf jedenfall eins machen, das der Umgang vom Gericht festgelegt wird wenn er sich dann zukünftig nicht dran hält könnte ihm ein Ordnungsgeld drohen.

Hat jemand Erfahrung?

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Eine Umganspflicht/Betreuungspflicht gibt’s leider nicht. Selbst Gerichte, Anwälte oder Jugendamt können ihn nicht dazu zwingen.
Nur bei Unterhalt falls er nicht zahlt steht die Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zu.

Wichtig
1. Unterhaltsvorschuß steht nur unverheirateten zu. Mit erneuten Heirat erlischt der Anspruch auf UHV
2.Steuerklasse ändern in Stkl 2 (Alleinerziehend ohne zusammenwohnen mit einem neuen Partner).

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UHV (wir reden von Kindesunterhalt?)
Das nichts mit verheiratet zu tun.
Der steht jedem Kind zu, wenn der andere Elternteil nicht zahlt. Muss beantragt werden.
Ist halt weniger als der Mindestunterhalt.

Und an die TE: Mach den Unterhalt geltend.
Das hat nichts mit der Miete zu tun. Der Unterhalt steht den Kindern zu, das sind zwei Paar Schuhe.

Zum Umgang kannst du ihn nicht zwingen.

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Unterhaltsvorschuss bekommt man nur dann, wenn man nicht wieder verheiratet ist. Deine Aussage diesbezüglich ist also nicht korrekt.

Kindesunterhalt ist allerdings unabhängig davon zu zahlen, ob die TE wieder heiratet.

TE: Du musst Deinen Ex baldmöglichst (nachweislich, am besten also per Mail oder so) auffordern, dass er Kindesunterhalt zahlt bzw. Sein Einkommen offen legt zur Berechnung des Kindesunterhaltes. Ab dem Moment hast Du ihn in Verzug gesetzt und er muss ab dem Moment zahlen, auch rückwirkend, falls die Berechnung länger dauert. Solange kannst Du aber auch UHV beziehen.

Und zum Umgang zwingen kannst Du ihn nicht. Wenn er nicht will, dann kann man leider nichts machen. Aber KU zahlen muss er.

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Wird nichts bringen. Du kannst ihn nicht zum Umgang zwingen.
Er kann aucheinfach wegziehen zu seiner neuen Freundin. Nein, er muss dir auch keinen Schadensersatz zahlen.

Er hat zudem kein Sorgerecht und. Aufenthaltsbestimmungsrecht.

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Eine Beistandschaftist läuft schon, der Unterhalt ist auch berechnet. Es geht nur noch um das titulieren wo er sich zeit mit lässt.
Ich habe zu ihm gesagt solange er die Miete noch zahlt braucht er kein Unterhalt zahlen. Als Dank für sein wahrscheinlich verweigern des Umgangs würde ich am liebsten das er beides zahlt UH und Miete. Erleide ja wahrscheinlich ein Verdienst Ausfall.

Aber das ist wieder typisch für Deitschland würde es eine gerichtliche umgangsregelung geben und ich würde mich nicht dran halten würde ich zur kasse gebeten werden. Im www ist einiges darüber zu lesen das schadensersatz gegen den betreuenden elternteil geltenend gemacht werden kann wenn dieser den Umgang boykottiert

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Ja, das stimmt.

Aber du kannst ihn zu nichts zwingen.

Bearbeitet von Fachkraft1987
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