Schönen Abend ihr lieben Menschen. Mein Partner hat sich,von heute auf morgen ohne Anzeichen oder irgendwas,total unvorhersehbar von mir getrennt. Ich bin etwas überfordert was das finanzielle angeht und weis nicht so ganz wo ich anfangen soll.Was steht mir zu? Ich habe gelesen er ist auch mir,nicht nur unserem Sohn(9 Monate)gegenüber Unterhaltspflichtig da ich ja wegen der Betreuung von dem kleinen nicht arbeiten gehen kann.(Wir haben auch gemeinsam entschieden das er erst mit 3 in die Kita geht.)Stimmt das? Wo beantrage ich alles? Ich habe überlegt zu meiner Mama (ca 4 Stunden von unserem jetzigen Wohnort entfernt) zu ziehen und er meinte darauf ich dürfte nur 50km weit weg ziehen.
Kann mir jemand helfen? Ich bin so traurig und habe eigentlich keine Lust darauf und will einfach nur meine kleine Familie wieder… aber es muss ja gemacht werden😔
Trennung-und jetzt?
Hi, ich bin in einer so ähnlichen Situation....
Ich habe mich bei ProFamilia und beim Jugendamt beraten lassen, welche finanziellen Hilfen es gibt und was nun alles mit dem KV zu klären ist. Mir wurde auch eine Beistandschaft empfohlen, die sich dann mit dem KV bzgl. Unterhalt auseinandersetzen, damit du mit dem anderen Kram weiterkommst und du dich noch zusätzlich damit beschäftigen musst.
Kannst auch gern eine Privatnachricht schreiben. Bin zwar nicht so der Profi auf dem Gebiet, aber eben auch "frisch" alleinerziehend (Kind ist gerade 1 Jahr alt geworden )
Also das Kind hat Anspruch auf Unterhalt und auch du bist zum vollendeten 3. Lebensjahr. Die Bedienung dafür ist, dass das Kind den Lebensmittelpunkt bei dir hat. Das klingt aber auch so. Den Unterhalt für das Kind kannst du vom jung berechnen lassen. Ob das auch für den Betreuungsunterhalt für dich gilt, kann ich nicht sagen.
Dann gäbe es natürlich noch das Bürgergeld.
Ob der Unterhalt dann reicht, um vernünftig zu leben, ist natürlich fraglich. Du musst dein Kind ja nicht die ersten drei Jahre zu Hause lassen, sondern kannst eine Betreuung (Tagesgeld, Krippe) in Anspruch nehmen und etwas arbeiten gehen. Der Unterhalt wird nicht anhand deines Einkommens, sondern anhand des Einkommens des KV berechnet.
Mit dem Wegziehen hat dein Ex Recht. Du darfst nicht ohne seine Zustimmung so weit wegziehen. Wenn du es doch machen möchtest, müsstest du das über das Familiengericht klären lassen und ob die dann einen Wegzug zustimmen ist fraglich. Die genaue Kilometerzahl kenne ich hierfür nicht, aber 4 Stunden Fahrt Entfernung ist definitiv nicht alleine von dir zu entscheiden. Egal wer sich getrennt hat.
Hey,danke für deine Antwort.
Ich habe heute mal mit dem Jugendamt geredet und tatsächlich dürfte ich weg ziehen. Eine fremd Betreuung unter 3 kommt auf gar keinen Fall in frage. Ich werde sehen,was die Zeit bringt.
Lg
Hast du das Sorgerecht alleine? Es irritiert mich, dass das Jugendamt sagt, dass du mit dem Kind einfach so weit wegziehen darfst.