Hallo, so wie ich es jetzt verstanden habe, zahlt der KV den Unterhalt, bekommt aber auch 50% von dem Kindergeld (was natürlich für den Umgang gedacht ist)
Was, wenn der KV kaum oder gar nicht das Kind besucht? Bekommt er die Hälfte dann trotzdem, weil er gesetzlich der Vater ist und auch den Unterhalt zahlt?
Bei uns ist die Vaterschaft noch nicht anerkannt, aber bald ist schon der Termin für den Test, also ist es bald schon soweit. Er weiß, dass er der Vater ist (wir haben schon einen Test aus der Apotheke gemacht🙄🤦♀️) nur er möchte das ganze irgendwie länger rauszögern (obwohl es ja eigentlich kein Sinn macht). Er hat das Kind nur 1 Mal für 30min gesehen und hat sonst immer Gründe, wieso er nicht kommen kann.
Wenn es aber so weiter geht und er die Umgänge gar nicht wahrnimmt, kann ich das Kindergeld viel mehr gebrauchen.
Kennt sich jemand damit aus?
Unterhalt, Kindergeld
Woher hast du denn die Info dass der KV die Hälfte des Kindergeldes bekommt?
Das Kindergeld ist für das Kind - und nur dafür.
Das bekiommt also die Person, bei der das Kind die meiste Zeit lebt.
Bei wechselmodell oder 40/60 Betreuungs-aufteilungen sieht das nochmal anders aus.
Aber der Vater hat kein Recht auf Kindergeld wenn er "nur" Umgangspapa ist.
Ahso oh, dann habe ich es ganz falsch verstanden. Danke!
Die Info ist falsch.
Das halbe Kindergeld darf er trotzdem vom Kindesunterhalt abziehen. Leider, weil es ja somit den Zweck verfehlt.
Also ist es seine Entscheidung? Oder wird es dann doch so gemacht. Wegen der Antort oben😬
Mehr darf er natürlich zahlen.
Die Antwort oben ist falsch. Er darf das halbe Kindergeld vom Unterhalt abziehen.
Es ist nicht ganz richtig, dass das Kindergeld für das Kind ist.
Das Kindergeld ist offiziell für die ELTERN!
Daher kann sich auch der Vater die Hälfte vom Unterhalt abziehen.
Erst ab 18 ist das KG dem Kind auszuzahlen.
Hallo
Ich habe einen Sohn, zu dem ich keinen Kontakt habe. Zahlte natürlich Unterhalt. Das Kindergeld wurde trotzdem immer zur Hälfte abgezogen.
Ich kenne mich damit aus. Sehr gut sogar.
Wenn sich der Vater des Kindes um das Kind mehr als 30% im Monat:kümmert, dann darf er den Unterhalt kürzen.
Das er 50% vom Kindergeld erhält verstehe ich bis heute nicht. Da er sich um unseren Sohn nie kümmert.
Liebe Grüße
Er erhält kein Kindergeld. Er darf es nur beim Unterhalt zur Hälfte abziehen.
Ebenso steht im der Kinderfreibetrag zu.
Ich hatte nie Kontakt und es wurde beides berücksichtigt!
Ihm steht der Kinderfreibetrag zu.
Für was denn?
Wenn er sich um das Kind kümmern würde, dann würde ich es ja verstehen.
Du bekommst das ganze KG ausgezahlt.
Von seinem Zahlbetrag des Unterhalts wird die Hälfte des KG angezogen. Ist in der DD-Tabelle gut ersichtlich.