Gutachten Umgangsverfahren

Ich befinde mich mit meinem Exmann im Umgangsverfahren. Es wurde vom Gericht ein Gutachter bestellt. Alle Gespräche haben mittlerweile stattgefunden. Beim letzten mal sagte er, dass er nun sein Gutachten erstellt und an das Gericht schickt.
Bekommen wir das Gutachten eigentlich vorher zu lesen oder bekommt das nur der Richter?

Bearbeitet von Unsicher41
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Moin,
vorher werdet ihr es wohl nicht bekommen.

Es wird bei Gericht eingereicht und dann an die Parteien verschickt.

Beste Grüße

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Ah, ok. Das heißt aber zumindest, dass man den Inhalt kennt bevor es dann in die Verhandlung vor Gericht geht?

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Ja

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Bei mir war das so, dass das Gutachten zum Gericht geht und von dort an die beiden Anwälte geschickt wird.
Man hatte dann ca. 4-6 Wochen vor dem Gerichtstermin das Gutachten, was ich bei über 200 Seiten schon knapp fand.

Darf ich aus Interesse fragen, was das Gutachten kostet bzw. was man vorab als Kosten genannt hat?

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Das ist eine gute Frage:
Die Kosten wurden gar nicht thematisiert. Mein Exmann und ich bekommen beide Prozesskostenhilfe, so dass das hoffentlich abgedeckt ist.
Das Gericht hatte das aber beauftragt, da wir uns über den Umgang nicht einigen können. Vielleicht zahlt das daher eh das Gericht?
Wie hoch waren denn deine Kosten? Ich werde die Prozesskostenhilfe wahrscheinlich (anteilig) zurück zahlen müssen, da ich demnächst eine höhere Zahlung erhalte.

Bearbeitet von Unsicher41