Guten Abend zusammen,
Zufällig jemand vom Jobcenter hier? Oder jemand der sich evtl. damit aus kennt.
Ich gehe gerichtlich gegen meinen Exmann vor, hinsichtlich Unterhalt.
Jetzt wurde ich im Vorverfahren auf den Forderungsübergang hingewiesen. Meine Anwältin sagt, da mein Ex nicht angeschrieben wurde und von einer Überleitung in Kenntnis gesetzt wurde, geht meine Forderung nicht an das Jobcenter über.
Ich habe im besagten Zeitraum Bürgergeld bezogen.
Kann ich also trotz dieser Leistung den einzuklagenden Unterhalt behalten oder muss ich dann Bürgergeld zurück zahlen?
Jobcenter Übergang Unterhalt
Hallo,
normalerweise ist es so, dass wenn Du im Bezug bist, Dein Ex-Mann sofort vom Jobcenter angeschrieben wird und er muss sein Einkommen offenlegen. Dann berechnet das JC den Unterhalt und stellt ggf. einen Überleitungsantrag oder kürzt Dir die Leistungen um den Betrag des zugeflossenen Unterhalts.
Allerdings bist auch DU in der Auskunfts-/Meldepflicht und musst dem Jobcenter sofort mitteilen, was Du an Unterhalt bekommst, damit dies Deinem Regelsatz angerechnet wird. Da Du das anscheinend noch nicht getan hast, würde ich es an Deiner Stelle sofort dort melden. Wenn das nämlich rauskommt - was in der Regel immer passiert - bekommst Du einen Rückforderungsbescheid, der sich gewaschen hat. Zudem kann es Dir auch passieren, dass das JC eine Betrugsanzeige stellt.
Ist allerdings noch kein UH geflossen und das Gericht urteilt jetzt, dass Dir im Zeitraum xy dir Betrag x zusteht, werden die Leistungen in den Monaten neu berechnet und du bekommst den Rückforderungsbescheid.
Ich versuche den SV mal noch klarer zu beschreiben:
Ich habe seit 1 Jahr Bürgergeld für mich bezogen. U.a. auch die Mietkosten.
Damals war ich noch nicht geschieden. Dem Jobcenter habe ich Angaben gegenüber gemacht, dass mein Ex lediglich Kindesunterhalt zahlt.
Er wurde NICHT angeschrieben und um Offenlegunggebeten.
Später habe ich mir eine Anwältin genommen die den Trennungsunterhalt berechnet hat. Laut ihrer Meinung ist doch was zu holen. Ich dachte eigentlich nicht.
Dass meine Anwältin Trennungsunterhalt geltend macht hatte ich dem JC NICHT mitgeteilt.
Ich verstehe meine Anwältin aber so, dass das JC nur zurück fordern dürfte, wenn das JC meinen Ex angeschrieben hätte.
Kann ich das Gels also behalten, was wir hoffentlich erfolgreich einklagen? Oder wird es verrechnet? Rückwirkend. Der geltend gemachte Trennungsunterhalt ist weniger als die bezogene Leistung vom JC, wenn ich die Miete mitrechne.
Wie soll das JC denn deinen Ex bzgl. Trennungsunterhalt anschreiben, wenn du dem JC. gar nicht mitgeteilt hast, dass du welchen beziehst? Du bist in der Bringpflicht, nicht das JC.
Ne, das wird verrechnet werden und ggf. zurückgezahlt werden. Keine Ahnung was die Anwältin da für einen Quatsch erzählt. Ist die denn sonst kompetent?
Also falls der Unterhalt monatlich höher ist als das monatliche Bürgergeld, so müsstest Du die Differenz behalten dürfen und den Rest an das Jobcenter zahlen .
Überzahlungen werden vom JC wieder eingefordert.
Du bekommst ja dein Regelsatz und davon wird ja im Normalfall der Unterhalt abgezogen.
So da du kein Unterhalt bekommst momentan kriegst du ja den vollen Satz.
Ist genauso wie wenn man arbeiten geht kann man auch nur 250 Euro vom Gehalt behalten (oder waren es 300 Euro? Keine Ahnung) und der Rest wird angerechnet.. heißt man bekommt weniger BG gezahlt.
So verhält es sich auch mit Unterhalt.. kann also rückwirkend eingefordert werden daher wird wahrscheinlich deine erste Zahlung vom Unterhalt dazu dienen die Schulden beim JC zu tilgen. Denn nicht selten sammeln sie einige Zeit und kommen dann nach Monaten: Zahlen sie die Summe XXX bis zu dem XX.XX.XXXX.
Der einzige "Vorteil" an den Schulden beim JC ist das sie nicht mehr werden. Du zahlst also wirklich nur das was fest ist und wird nicht mit 1% den Monat oder so mehr. 100 Euro Schulden bleiben 100 Euro Schulden als Beispiel.