Unterhalt bei Wechselmodell

Moin,

der Kindesunterhalt ist in einer Scheidefolgevereinbarung festgehalten, ohne Bezug auf das Betreuungsmodell. Aktuell ist unser Kind 3 Nachmittage, einen ganzen Tag und eine Nacht die Woche beim Vater. Ab Sommer 2025 möchte der Vater das 50% Wechselmodell. Wird der Kindesunterhalt dann, trotz Scheidefolgevereinbarung, neu berechnet oder ggf. entfallen?

Danke

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Ja, kann passieren. Wäre sonst auch mehr als schräg.

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Das Umgangsmodell ist ja eine ganz wichtige Grundlage für die Bemessung des Kindesunterhalts. Der ist ja für das Kind nicht für die Mutter.

Daher wäre es nur natürlich, wenn sich das entsprechend auswirkt und mindestens eine Anpassung stattfindet. Es sollte etwa drüber gesprochen werden, wer künftig was anschafft. Kleidung? Schulsachen? Das ist ja alles Teil des Unterhalts. Wenn das Kind künftig bei beiden Eltern alles bekommt, wäre es folgerichtig, wenn der Vater diesen Teil des Geldes zur Verfügung hätte.

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