Aufenthaltsbestimmungsrecht - Erfahrungen

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrungen mit dem Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht und kann mir etwas über den Ablauf berichten?

Kurz zu mir... Vater von zwei Kindern, Teenager Tochter lebt komplett bei mir, meine Sohn ist 11 und lebt eigentlich auch bei mir. Meine Ex holt ihn zwar jede zweite Woche an paar Tagen ab, aber das war's dann auch schon. Er übernachtet immer bei mir, dennoch bildet sich meine Ex ein, dass wir ein Wechselmodell 50:50 haben, was totaler Quatsch ist.

Sie hat sich vor einiger Zeit getrennt, weil sie einen anderen kennengelernt hat und ist ausgezogen. Hat zwar eine eigene Wohnung ca 20 Minuten entfernt, ist aber überwiegend bei ihrem Freund, der 3 Stunden entfernt wohnt.

Mein Sohn hat hier sein gewohntes Umfeld, seine Freunde, seine Schwester, die Schule ist hier usw... Mein Sohn tut sich sehr schwer damit zu meiner Ex zu gehen und ich möchte einfach, dass die ewigen Diskussionen aufhören.
Natürlich soll sie ihn weiterhin sehen und mit ihm Dinge unternehmen, aber dann eben klar geregelt und nicht, wenn ihr Freund mal keine Zeit hat.

Über Erfahrungen würde ich mich freuen

VG

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Für klare Umgangsregelungen musst du die Umgänge regeln (entweder gemeinsam mit der Mutter, ggf. mit Beratung, oder, wenn es verbindlich sein soll, vor dem Familiengericht). Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist für deine Problematik irrelevant.

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Da hast du Recht...und mit der Mutter irgendwas zu regeln ist es unmöglich, da sie irgendwie eine komplett andere Wahrnehmung hat, was die Betreuung angeht...daher möchte ich es anderweitig regeln lassen und möchte wissen, ob jemand diesbezüglich Erfahrungen hat.

VG

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Ich arbeite im Jugendamt. Habe daher schon Erfahrungen, wenn auch aus anderer Perspektive.
Ich würde dir raten in eine Beratungsstelle/oder zu einem VErmittlungsgespräch zum Jugendamt zu gehen. Vielleicht findet ihr eine Einigung außerhalb des Gerichtes (die ist aber nicht rechtlich bindend).
Gelingt das nicht suche dir einen Anwalt für Familienrecht und lasse dich beraten.

Weiter oben schreibst du,d ass das ABR schon auch regelt, wann die Kinder bei dir sein dürfen/sollen/müssen. Dem ist nicht so. Das nur, um dich aufzuklären.

Die Kinder sind bei dem Elterntiel der gerade Umgang hat. Der Elternteil mit ABR kann nicht einfach bestimmen, dass die Kinder zu ihm kommen, nur weil er das ABR hat. Ich weiß grundsätzlich wie du es meinst, ob so ist es nicht. Da ist ein kleiner Kick in der Denke :-)
Das ABR ist bei euch irrelevant, denn ihr seid euch einig wo die Kidner ihre Lebensmittelpunkt haben. Das andere ist über den Umgang zu klären.

Hab gerade keine Zeit bessere Worte zu finden, weil ich zum Bus muss...ich hoffe du hast mich verstanden.

Ist aber ja auch erstamal egal ob nun ABR oder Umgang, in beiden Fällen würde ich Beratung und dann Gericht empfehlen, wenn ihr ohne Gericht nicht weiterkommt. Was für ein Antrag dann gestellt wird besprichst du ja eh vorab mit deinem Anwalt.

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Und was genau willst du da mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht? Es geht doch hier um den Umgang oder nicht?
Selbst wenn du das ABR hättest, ist die KM weiterhin berechtigt, Umgänge wahrzunehmen.

Ich weiß nicht so ganz, was deine Frage ist, vielleicht magst du das nochmal ein bisschen erläutern?

VG

Bearbeitet von WasIstDieFrage
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Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt...ja, es geht um den Umgang, aber das ABR regelt auch, wann mein Sohn bei ihr sein darf. Natürlich soll sie weiterhin unseren Sohn sehen, aber momentan ist es so, dass SIE bestimmt, wann und wo das sein soll, obwohl unser Sohn bei mir lebt und das mit viel Stress und Streit.
Allerdings habe ich als alleinerziehender Vater schon gemerkt, dass man in diesem Forum anders behandelt wird, als eine alleinerziehende Mutter.

VG

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Tut mir Leid, falls ich irgendwie "komisch" rüber gekommen bin, das wollte ich eigentlich nicht. Ich behandele hier niemand anders, nur weil er alleinerziehender Vater ist. Ich habe gar nicht das Recht mir das herauszunehmen. Ich finde es toll, dass du dich so um deine Kinder sorgst.

Wie die Userin vom Jugendamt weiter unten bereits ausgeführt hat, haben die Umgänge nichts mit dem ABR zu tun. Ich würde auch raten, dich an eine Beratungsstelle, das Jugendamt oder einen Familienrechtsanwalt zu wenden. Ich wünsche dir viel Erfolg!

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Das ABR spielt hier überhaupt keine Rolle und du wirst nicht das alleinige bekommen.

Wann euere Kinder bei ihrer Mutter sind regelt das Umgangsrecht.

Du solltest deine Energie in eine gerichtliche Umgangsregelung und Unterhalt stecken.

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Danke für deine Antwort, allerdings regelt das Umgangsrecht leider überhaupt nichts, denn Art und Umfang der Betreuung werden den Eltern überlassen.
Aber vermutlich ist es wirklich so, dass wir vor dem Familiengericht landen.

VG