Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen mit dem Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht und kann mir etwas über den Ablauf berichten?
Kurz zu mir... Vater von zwei Kindern, Teenager Tochter lebt komplett bei mir, meine Sohn ist 11 und lebt eigentlich auch bei mir. Meine Ex holt ihn zwar jede zweite Woche an paar Tagen ab, aber das war's dann auch schon. Er übernachtet immer bei mir, dennoch bildet sich meine Ex ein, dass wir ein Wechselmodell 50:50 haben, was totaler Quatsch ist.
Sie hat sich vor einiger Zeit getrennt, weil sie einen anderen kennengelernt hat und ist ausgezogen. Hat zwar eine eigene Wohnung ca 20 Minuten entfernt, ist aber überwiegend bei ihrem Freund, der 3 Stunden entfernt wohnt.
Mein Sohn hat hier sein gewohntes Umfeld, seine Freunde, seine Schwester, die Schule ist hier usw... Mein Sohn tut sich sehr schwer damit zu meiner Ex zu gehen und ich möchte einfach, dass die ewigen Diskussionen aufhören.
Natürlich soll sie ihn weiterhin sehen und mit ihm Dinge unternehmen, aber dann eben klar geregelt und nicht, wenn ihr Freund mal keine Zeit hat.
Über Erfahrungen würde ich mich freuen
VG
Aufenthaltsbestimmungsrecht - Erfahrungen
Und was genau willst du da mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht? Es geht doch hier um den Umgang oder nicht?
Selbst wenn du das ABR hättest, ist die KM weiterhin berechtigt, Umgänge wahrzunehmen.
Ich weiß nicht so ganz, was deine Frage ist, vielleicht magst du das nochmal ein bisschen erläutern?
VG
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt...ja, es geht um den Umgang, aber das ABR regelt auch, wann mein Sohn bei ihr sein darf. Natürlich soll sie weiterhin unseren Sohn sehen, aber momentan ist es so, dass SIE bestimmt, wann und wo das sein soll, obwohl unser Sohn bei mir lebt und das mit viel Stress und Streit.
Allerdings habe ich als alleinerziehender Vater schon gemerkt, dass man in diesem Forum anders behandelt wird, als eine alleinerziehende Mutter.
VG
Tut mir Leid, falls ich irgendwie "komisch" rüber gekommen bin, das wollte ich eigentlich nicht. Ich behandele hier niemand anders, nur weil er alleinerziehender Vater ist. Ich habe gar nicht das Recht mir das herauszunehmen. Ich finde es toll, dass du dich so um deine Kinder sorgst.
Wie die Userin vom Jugendamt weiter unten bereits ausgeführt hat, haben die Umgänge nichts mit dem ABR zu tun. Ich würde auch raten, dich an eine Beratungsstelle, das Jugendamt oder einen Familienrechtsanwalt zu wenden. Ich wünsche dir viel Erfolg!
Das ABR spielt hier überhaupt keine Rolle und du wirst nicht das alleinige bekommen.
Wann euere Kinder bei ihrer Mutter sind regelt das Umgangsrecht.
Du solltest deine Energie in eine gerichtliche Umgangsregelung und Unterhalt stecken.
Danke für deine Antwort, allerdings regelt das Umgangsrecht leider überhaupt nichts, denn Art und Umfang der Betreuung werden den Eltern überlassen.
Aber vermutlich ist es wirklich so, dass wir vor dem Familiengericht landen.
VG