Unterhalt ab 18 berechnen.

Liebe alle,

ich brauche bitte Denkhilfe. Ich kaue gerade - wie jedes Jahr im Dezember - meinem Ex vor, wie viel er wann an Unterhalt zahlen muss. Das klappt auch immer gut, machen wir seit zehn Jahren so.

Nun wird die Älteste (von 3) nächstes Jahr 18. Ich bin zwar Rechtsanwaltsfachangestellte, aber in dem Thema echt nicht fit. Wie rechne ich denn nun? Soweit ich das verstehe, rechne ich die bereinigten Nettoeinkommen von ihm und mir zusammen, ermittle den Betrag nach Tabelle und quotele den Betrag dann im Verhältnis unserer bereinigten Nettoeinkommen, richtig? Danach ziehe ich das vollständige Kindergeld ab (kriegt sie eh selber). Ist das so korrekt?

Danke Euch vorab!

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An 18 muss das Lind selbst aktiv werden. Du bist raus.

Aber die Rechnung stimmt in etwa.
Was macht sie zur Zeit?

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Ne, ich übernehme das für sie, wie soll sie das denn machen… sie ist Schülerin, 12. Klasse Gymnasium, kleiner Nebenjob mit wechselnd ca 200-400€. Der wird abgezogen, oder?

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Ja, bis auf einen Freibetrag schon.

Dir muss der Kv aber keine Auskunft mehr erteilen.

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Da rechnest du gar nicht, sondern die 18 jährige geht selbst zum Jugendamt und lässt rechnen. Ab da seid ihr nämlich beide barunterhaltspflichtig und es wird das volle Kindergeld angerechnet. Ab 18 seid ihr nicht mehr die gesetzlichen Vertreter und sie muss sich selbst kümmern. Dein Ex überweist das Geld dann auch direkt an seine Tochter und nicht an dich.

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Wir hatten tatsächlich unterhaltstechnisch noch nie etwas mit dem Jugendamt zu tun... Macht das tatsächlich jeder so? Ich wollte da jetzt keine unnötige Arbeit verursachen...

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Naja da ganze wird nun komplexer. Eurer Einkommen wird addiert, daraus ergibt sich der Unterhaltsanspruch, dann wird anteilig berechnet und das komplette Kindergeld abgezogen. So die Idee.

Aber klar am Ende zwingt euch niemand. Wenn ihr es immer so hin bekommt und es keinen Ärger gibt. Vielleicht findest du ja genau Infos. Auf jeden Fall müsstest du jetzt deinem Ex genauso dein Einkommen offen legen.

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Grundsätzlich stimmt die Rechnung so. Es kommt allerdings noch eine Kontrollrechnung hinzu.
Das Einkommen jedes Elternteils wird nochmal isoliert gerechnet. Kein ET muss mehr zahlen, als er isoliert (als wäre er allein unterhaltspflichtig) zu leisten hätte.

Ist der Quotenbetrag kleiner als der isolierte Betrag, dann passt das so.

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Wenn der Vater 10 Jahre ohne Probleme den von alleinmit3Kids geforderten Kindesunterhalt bezahlt hat, finde ich es unnötig, das Jugendamt einzuschalten. Wenn die Tochter die Mutter bevollmächtigt, sich um den Unterhalt ab 18 zu kümmern, wird der Mann sicherlich nicht querschießen. Warum auch?

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Wenn der Vater für 2 Kinder zahlt bezweifle ich bei seinem bereinigtem netto,
dass da viel übrig bleibt.
Demnach kann ich mir gut vorstellen,
dass die 18 jährige so ziemlich die Hälfte des Anspruches vom Vater bekommen muss und exakt die Hälfte von der Mutter abzüglich vollem Kindergeld

Bearbeitet von Team-Dino
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Da bleibt viel übrig. Er zahlt für drei Kinder und verdient extrem gut. Das ist nicht das Problem... ich verdiene bei Vollzeit in einem gut bezahlten Job etwa 1/4 bis 1/3 seines Gehalts.

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Ja, genau so