Verfahrensbeistand

Hallo zusammen,
bei uns steht ein Termin beim Familiengericht an bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
Es wurde ein Verfahrensbeistand bestellt, dieser wird demnächst mit den Kindern sprechen. Das Jugendamt hat bereits mit den Kindern gesprochen.
Wie läuft denn solch ein Gespräch ab? Werden lediglich die Kinder befragt oder auch die Eltern?
Die Kinder haben vor dem Jugendamt klar geäußert, dass sie zu einem Elternteil wollen aufgrund der engen Bindung und nicht das Wechselmodell. Das Jugendamt befürwortet dies auch, da viele Dinge gegen das Wechselmodell sprechen (Entfernung, Kommunikation, Kinderwille) Der andere Elternteil behauptet, dass die Kinder manipuliert werden. Mich würde zum einen interessieren, was der Verfahrensbeistand genau macht und zum anderen, ob die Chancen hoch sind, dass ein Gericht ein Wechselmodell anordnet, wenn sowohl Jugendamt als auch die Kinder dagegen sind.

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Hallo,

wir sind seit letzter Woche durch mit dem Gericht. Bei uns ging es aber nur um den Umgang. Das Gespräch beim Jugendamt war okay, ich habe mich gut aufgehoben gefühlt. Die Kinder haben kurze Gespräche geführt und wurden verstanden. Das Gespräch mit dem Verfahrensbeistand war nicht so gut, hatte das Gefühl mir wird gar nicht zugehört. Es wurde sich gefühlt nur auf die Seite des Vaters gestellt. Auch die Kinder mochten das Gespräch nicht. Es war ganz komisch. Vielleicht hätten wir uns mehr vorbereiten müssen? Keine Ahnung. Am Ende wurde aber alles bei Gericht so beschlossen wie die Kinder es sich wünschen und das zählt:)

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Was wurdet ihr denn so vom Verfahrensbeistand gefragt?
Das heißt dieser war für die Gegenseite und der Richter hat sich dennoch für eure Wünsche entschieden?
Darf ich fragen, was es bei euch letztlich für eine Umgangsregelung geworden ist.

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Der Verfahrensbeistand befragt unabhänig voneinander die Kinder und beide Elternteile.

Er wird vom Gericht bestimmt, niemand kann ihn sich aussuchen.

Für den Verfahrensbeistand leicht verdientes Geld, er wird pro Kind und Verfahren bezahlt.
Kosten pro Kind und Verfahren ca. 550,- Euro, von beiden Elternteilen hälftig zu tragen.
Solltet ihr bei einem Gerichtstermin um zwei Punkte streiten, kann er somit pro Kind doppelt abrechnen.

Seine Qualität prüft leider niemand, eigentlich sollte er der Anwalt der Kinder sein.

Gegen den Willen der Kinder wird meist nicht entschieden.

Sollte es strittig sein wird ein familienspsychologisches Gutachten vom Gericht beauftragt.
Dieses Kostet euch dann nochmal über 20.000,- Euro. (Zumindest hier in meinem Bundesland)

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Vielen Dank für deine Erfahrungen.

Das heißt, wenn beide Kinder allen Beteiligten gegenüber sagen, dass sie zu mir wollen, wird es auch voraussichtlich so entschieden ?

Kann die Gegenseite so ein Gutachten verlangen oder entscheidet der Richter darüber?
Das Jugendamt hat sich dafür ausgesprochen, dass die Kinder wie von ihnen gewünscht zu mir dürfen.

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Ja meist, gegen den Kindeswillen wird eher nicht entschieden, da müsste schon viel anderes vorgefallen sein.

Gutachten gibt das Gericht in Auftrag.
Die Anwälte können es höchstens anregen.

Du kannst das Gutachten verweigern, aber die Frage, ob das dann gut ankommt.