Kind wird volljährig. Finanzen- wie läuft es richtig?

Hallo zusammen,

mein Kind ist nun bald volljährig und wir überlegen nun, wie wir das mit den Finanzen machen.

Jugendamt wird noch den Unterhalt ausrechnen, den ich dann an mein Kind zahlen werde und für den Vater, zu dem schon lange kein persönlicher Kontakt mehr besteht, wird das auch noch mal neu berechnet.

Kindergeld bekommen wir auch weiter. Wird das dann direkt ans Kind überwiesen oder gleich mit dem Kindergeld verrechnet?

Wie macht ihr das? Wenn die volljährigen Kinder erstmal noch zuhause wohnen und zur Schule gehen.

Bisher zahle ich natürlich immer noch alles. Versicherungen, Handy, Lebensmittel, allgemeine Lebenshaltungskosten.. alles weitere zahlt das Kind vom derzeit schon recht üppigem Taschengeld.

Lieben Gruß

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Wenn das kind unterhalt als auch kindergeld bekommt, sollte das kind bereits gelernt haben was das leben so kostet um die selbsterhaltungskosten selbst übernehmen zu können.
Als ich da war blieb das kindergeld bei eltern als auch kein unterhalt. Ich bekam weiterhin „taschengeld“ und meine eltern bezahlten halt dann versicherungen, handy, lebensmittel.
Als ich arbeiten ging, bekamen sie. 250€ von mir für lebensmittel und den rest bezahlte ich selbst.

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Vielen lieben Dank 🌸

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Wieso wirst du Unterhalt zahlen, das Kind lebt doch in deinem Haushalt? Oder hab ich da was falsch verstanden? Wenn das Kind in deinem Haushalt lebt, dann zahlst du gar nichts, sondern erbringst Naturalunterhalt.

Kindergeld muss ab Volljährigkeit neu beantragt werden (mit Schulbescheinigung o.ä.). Das muss immer der machen, in dessen Haushalt das Kind lebt.

Das Kind kann einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen (dann wird das Kindergeld direkt an das Kind gezahlt). Das geht aber nur, wenn das Kind in einem eigenen Haushalt lebt und keinerlei Unterhalt erhält oder wesentlich weniger als die Kindergeldhöhe.

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Ab der Volljährigkeit eines Kindes sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Das heißt es besteht ein Unterhaltsbedarf und dieser wird dann Anteilig von beiden Eltern in Form von Geld geleistet. Bei der Berechnung wird das volle Kindergeld angerechnet.

Viele verrechnen den Barunterhalt dann mit Miete, Lebensmittel usw. und zahlen das Geld nicht aus, aber man ist eben auch barunterhaltspflichtig, wenn das Kind bei einem wohnt.

Das Kind ist ja nun volljährig und für seine Sorge alleine verantwortlich.

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Ich werde Unterhaltspflichtig, aber ich denke, es wird alles irgendwie verrechnet?

Ich bekomme auch weiterhin Kindergeld, nur der Kindsvater soll dann den Unterhalt direkt an mein Kind zahlen,

Deshalb bin ich mir ja so unsicher, wie es gehen soll.

Derzeit gehen 300€ Taschgeld weg und 300€ auf ein Sparkonto,..

Naja, mal schauen, wie wir das machen.

Lg

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Den Abzweigungsantrag für's Kindergeld kann das Kind erst stellen, wenn es einen eigenen Haushalt hat. Bis dahin bleibt das Kindergeld bei den Eltern. Schliesslich hast Du ja auch die ganzen Ausgaben für's Kind (Zimmer, Strom, Gas, Essen, etc). Das ist Deine Unterhaltsleistung für's Kind. Deswegen musst Du auch nicht noch zusätzlich Barunterhalt leisten.

Ich hab's bei meinen Jungs wie bisher weiterlaufen lassen, als sie 18 wurden und zur Schule gingen. Der Grosse studiert jetzt und zieht nächsten Monat aus, da bekommt er dann das Kindergeld + 250€ Barunterhalt von mir. Zusammen mit der Halbwaisenrente kommt er dann auf den Bafög-Satz für nicht mehr zuhause wohnende Studenten und damit sind wir beide fein.

Grüsse
BiDi

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Das Kindergeld ist das Geld für deinen Sohn vom Staat und nicht der Unterhalt von dir. Du bist deinem Sohn gegenüber unterhaltspflichtig!

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Sie zahlt ihm doch Barunterhalt von 250 €

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Also ihr seid beide unterhaltspflichtig. Das Kindergeld wird als Einkommen des Kindes angerechnet.

Was macht euer Kind? Schule/Ausbildung? Nebenjob? Sollte euer Kind mit 18 Jahren weder zur Schule gehen oder ausbildungssuchend gemeldet sein, so hat euer Kind keinen Anspruch auf Unterhalt. Daher die Fragem was euer Kind ab 18 Jahren macht!?

Du erwähnst, dass du Geld für euer Kind ansparst. Läuft das Konto auf euer Kind oder auf dich? Sollte es auf euer Kind laufen, so wäre zu prüfen, welche Summe angespart wurde, denn diese kann durchaus erstmal verbraucht werden, bevor überhaupt ein Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden kann.

Bedenke bitte, dass der Selbstbehalt bei den Eltern ab der Volljährigkeit des Kindes bei 1750€ liegt. Das jeweilige Einkommen muss bereinigt werden und wenn ihr mit euren jeweiligen Einkommen darüber liegt, so würde man die Differenz für den Unterhalt nehmen und diesen ggf. quoteln.

Sollte einer unterhalb des Selbstbedarfs liegen, ist man ein Mangelfall und kann keinen Unterhalt leisten.

Hat der Vater noch weitere minderjährige Kinder zu unterhalten? Wenn ja, dann wäre das volljährige Kind wohl nicht mehr priviligiert.