Fragen zum Sorgerecht bei neuem Pass

Hallo zusammen,

Ich habe ein Problem. Mein Sohn benötigt einen neuen Ausweis. Mein Ex Partner hat nach der Geburt per Anwalt gedroht vor Gericht zu gehen wenn er nicht das geteilte Sorgerecht bekommt. Ich habe dem natürlich zähneknirschend zugestimmt, vor Gericht hätte ich verloren. Jetzt war ich beim Einwohnermeldeamt um zu fragen was ich alles für einen neuen Ausweis benötige. Ich habe dem Beamten auch die Geschichte mit dem Sorgerecht erzählt, der war verdutzt und hat gemeint im System sei ich mit alleinigem Sorgerecht hinterlegt. Er riet mir beim Landratsamt eine Negativbescheinigung zu beantragen um zu sehen wie der aktuelle Stand ist. Das habe ich dann auch telefonisch gemacht. Ich musste nichts unterschreiben oder sonstwas. Mein Gedanke war entweder bekomme ich die Bescheinigung oder ein Schreiben mit dem Hinweis das ich nicht das alleinige Sorgerecht habe.
Jetzt habe ich tatsächlich eine Negativbescheinigung zugeschickt bekommen. Allerdings muss ich auf dem Formular ankreuzen dass ich entweder das alleinige Sorgerecht habe oder nicht und das mit Unterschrift bestätigen. Natürlich möchte ich nicht lügen und mich in irgendeiner Weise strafbar machen.
Ich habe damals lediglich zugestimmt dass er das anteilige Sorgerecht bekommt ohne irgendetwas zu beantragen (ich dachte dass macht er) ich kann mich auch nicht erinnern irgendwas unterschrieben zu haben. Ich will ihn aber auch nicht fragen. Der Kontakt ist seit Jahren kaum vorhanden und ich bin sehr froh dass mein Sohn seinen Vater nicht mehr vermisst. Es hat mich innerlich lange schwer getroffen, dass Julian so gelitten hat weil sein Vater sich nicht für ihn interessiert hat. Er hat ihn gerade so viel gesehen das der Junge ihn ständig vermisst und nach ihm gefragt hat.

Ich schätze dass er mit meiner Zustimmung zufrieden war und nichts weiter wegen dem Sorgerecht unternommen hat.

Jetzt weiß ich nicht wie ich an einen neuen Ausweis komme. In der Negativbescheinigung steht drinnen das darauf hingewiesen wird, dass Einschränkungen des elterlichen Sorgerechts durch gerichtliche Entscheidungen nicht aufgenommen wird. Was auch immer das genau bedeutet…

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Klingt jetzt für mich so, als hätte er das geteilte Sorgerecht nach deiner Zustimmung nicht beantragt.

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Das kann ich mir bei ihm sehr gut vorstellen.

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Ja, man liest hier häufiger von Männern, die laut Unterstellung ihrer Ex-Partnerinnen gar nicht am Sorgerecht an sich interessiert sind, sondern bloß ihre Ex piesacken wollen.. Vielleicht wurde es durch deine Zustimmung für deinen Ex uninteressant und er hatte keine Lust auf die Pflichten, die mit dem Sorgerecht einhergehen.

Wenn du bei keiner Beurkundung warst, wurde das Sorgerecht nicht geteilt.

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Ich hatte das gemeinsame Sorgerecht mit dem KV und habe alle Reisepässe immer selbst ohne seiner Unterschrift beantragt. Meine war immer nur bei mir gemeldet.

Der KV dürfte den Reisepass/Bankkonto wiederum nie ohne meiner Unterschrift beantragen, weil sie nie bei ihm gemeldet war. Falls dein Kind mit 14 oder später ein Konto haben möchte brauchst du auch keine Zustimmung vom KV( Aussage von der Sparkasse)


Einfach den Reisepass beim Bürgeramt beantragen.

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Komisch, ich musste brauchte fürs Sparkonto die Unterschrift des KVs obwohl er noch nie näher als 70km von uns entfernt gewohnt hat🙄😅

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Das ist auch korrekt

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Hallo.

Was braucht dein Sohn neu? Ausweis oder Pass?
Für den Ausweis meiner zwei großen brauchte ich von meinem Ex-Mann keine Unterschrift. Da gibt es einen Paragraphen (6.1.3.4 Passverwaltungsvorschrift), wo drin steht, dass derjenige den Ausweis oder Reisepass beantragen kann, bei dem das Kind dauerhaft lebt. Es ist eine Angelegenheit der Alltagssorge. Ausnahme nur, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass das andere Elternteil mit dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes nicht einverstanden ist, denn das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat kein Antragsrecht ohne Zustimmung.

Somit solltest du also keine Probleme haben und kannst auch ohne den Vater die Personaldokumente für euren Sohn beantragen.

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Einen Ausweis braucht er. Danke gut zu wissen.

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Ich würde es mal so sehen, wenn er sich nicht gekümmert hat, kann das Sorgerecht für ihn nicht so wichtig sein... hätte ihm ja mal auffallen müssen 🙈. Warum sollst du deinem Ex den A**** hinterher tragen? 🤷🏼‍♀️

Bearbeitet von TabaLilly
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Ich denke, es ist ihm wichtig, weil er einfach will, dass ich ihn für alles fragen muss und seine Unterschrift benötige…

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Ich würde behaupten, du hast aktuell das alleinige Sorgerecht und kannst den Ausweis / Pass guten Gewissens alleine beantragen.

Wir haben gerade das gemeinsame Sorgerecht einvernehmlich beim Jugendamt beurkunden lassen. Wenn du nie irgendwo warst und dem schriftlich zugestimmt hast und keine Urkunde dazu in deinen Unterlagen hast, dann hast du auch nie dem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt und deinem Ex scheint das Thema egal, da er sich nie darum bemüht hat.
Sorgerecht kann er nicht allein beantragen ohne das du (oder ein Gericht) dem zustimmen und du das ganz schriftlich als beglaubigte Urkunde vorliegen hast.

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Hallo,

eine gemeinsame Sorge bedingt eine gemeinschaftliche Beurkundung beim JA oder Notar oder wird via Beschluss als Tatsache geschaffen.
Du hast hast zwar zugestimmt aber Ihr habt nicht beurkundet.
Damit nicht rechtswirksam. Ins gerichtliche Verfahren ist dies nicht gegangen und es existiert von daher kein Beschluss.
Somit hat weder ein Notar noch das FG eine Mitteilung an das zuständige JA gegeben welche dies im Sorgeregister führen würde.
Dein Kreuz bei nein entspricht somit der Realität.
Der Vater hat gebrüllt aber im Verlauf keine Tatsachen geschaffen. §1626a/ BGB

Beste Grüße!

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Das klingt gut danke.

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1. da du nichts unterschrieben hast hast du das alleinige Sorgerecht

2. selbst mit gemeinsamem Sorgerecht könntest du Pass/Ausweis alleine beantragen.

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Meinst du wegen der Passverwaltungsvorschrift?

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Ja natürlich!

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Das kann aber auch ein Datenfehler sein.

Wir haben damals die Sorgerechtsvereinbarung gemacht, ganz offiziell vor der Geburt.
Nach der Trennung hab ich mein Kind und mich umgemeldet. Ich habe beim Kinderreisepass, beim normalen Reisepass immer artig die Vollmacht des Vaters vorgelegt, man hat sie auch immer angeschaut und dann wollte ich uns Eltern in den Pass vom Kind eintragen lassen und es kam raus: der Vater wurde beim Einwohnermeldeamt gar nicht sorgeberechtigt geführt.
Ich habe keine Ahnung an welcher Stelle die Info flöten gegangen ist.


Du solltest dir also sehr sicher sein, dass du nichts unterschrieben hast. Aber eigentlich ist das ein offizielles Dokument, was man im Beisein des JA zeichnet und man hat dann auch eine Kopie.

Wenn du das nicht hast, dann lügst du auch auf keinem Formular.

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Danke für die Info. Ja ich bin ganz sicher. In meinen Unterlagen ist nichts…