Arbeitsloser Ex möchte Betreuungsgeld, geht das ?

Meine kleine ist 8 Monate alt. Der KV ist aktiv dabei seit dem sie 5 Monate alt ist . Davor hatte er kein Interesse .
Nun kommt er uns oft besuchen . Er ist zz arbeitslos und hat diverse psychische Erkrankungen. ADHS , borderline ,Traumas etc
Jedenfalls ist er zz ca jede Woche bei uns.
Ich erhalte UHV statt Unterhalt da er kein Geld verdient. Nun hat er angesprochen,dass er sich Betreuungsgeld auszahlen lassen kann da er ja jetzt auch da ist und sich mit um die kleine kümmert. Ich müsste dafür nur unterschreiben das er wirklich da ist etc.

Kennt das so einer von euch ?
Ergibt es überhaupt Sinn ? Immerhin ist es gerade nur so weil er keine Arbeit hat . Wenn er dann etwas hat wird es wenn ,dann nur jedes zweite we klappen da die Entfernung 200km ist.

Und muss ich dann etwas vom UHV an ihn abgeben ?
Ich bezahle alles für die kleine , er kümmert sich wenn er da ist halt mit. Das war's ( was dennoch gut ist und ich auch schätze).!

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Würde ich nicht machen und steht ihm meiner Meinung nach nicht zu. Er kommt das Kind ja nur besuchen, mehr nicht.
Sämtliche Kosten etc trägst du ja.
Das Kind lebt auch nicht in seinem Haushalt

Bearbeitet von Sabbaton
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Von welchem Betreuungsgeld spricht er?

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Gute Frage.

Wikipedia sagt das;:
"Das Betreuungsgeld war eine Sozialleistung für Familien in Deutschland, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote wie Kindertagesstätten betreuen.

Das Betreuungsgeld wurde durch das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz)[1] am 1. August 2013 eingeführt. Am 21. Juli 2015 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Regelung aufgrund einer fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegen das Grundgesetz verstoße und nichtig sei.[2] Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) kündigte daraufhin am selben Tag an, dass das Betreuungsgeld in Bayern als Landesleistung erhalten bleiben werde."


Scheint als hätte Seehofer seine "Herdpräme" doch noch gerettet. Das war mir neu.

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Das gibt es nicht überall.

Bearbeitet von Sabbaton
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Was ist denn Betreuungsgeld?

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Sei vorsichtig. Das bayerische Betreuungsgeld bekommt m.W. Nur derjenige, der auch das Kindergeld erhält und in dessen Haushalt das Kind lebt.

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Ähm nein. Er besucht eure Tochter nur. Selbst wenn er öfter käme oder er sie während seiner Besuchszeit allein betreuen würde, wäre er letztendlich nur zu Besuch. Unterschreib das lieber nicht.

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Meint er mit Betreuungsgeld den Zuschuss, den es beim Bürgergeld gibt, wenn der Umgangselternteil sein Kind sonst aus Kostengründen nicht sehen könnte? Da gibt es Geld vom Jobcenter, die Kosten für das Abholen und wieder Nachhausebringen, sowie Verpflegungskosten für jeden vollen Tag, an dem das Kind zum Umgang ist. Das muss tatsächlich dokumentiert werden.

Nur trifft das bei euch nicht zu, er besucht das Kind in deinem Haushalt. Unterschreibe bloß nichts, im Ernstfall hilfst du beim Sozialleistungsbetrug und bist am Ende mit in der Verantwortung.

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Er müsste Dir eigentlich Betreuungsgeld bezahlen .

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Wenn überhaupt Betreuungsunterhalt. Aber auch das muss nicht jeder zahlen

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Warum dein gewählter Schwarzname? Gelegenheit für politisches Statement ausgenutzt?

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Der ist ja süß…

So etwas wie Betreuungsgeld gibt es nicht.

Keine Unterschrift leisten und jedes weitere Gespräch darüber dankend ablehnen.

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Doch, im Bayern!

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Das ist Familiengeld.

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Dafür muss das Kind erstmal 15 Monate alt sein. Natürlich würde ich nicht unterschreiben, dass er das Kind 24/7 betreut, wenn er sonst nur zu Gast ist. Und du betreust.