KH Aufenthalt, Vater ist nicht zum Arzt gegangen

Hi Leute,
Folgende Situation, Vielleicht weiss einer von euch wie der rechtliche Rahmen dazu ist.
Mein Sohn, fast 3, war die komplette Woche bei seinem Vater. Er hatte dort dann offensichtlich Magen Darm, zur Info, ich war beruflich bedingt die Woche weg also sagte ich ihm geh zum Arzt. Er wehrte sich, ich solle ihm Vertrauen und war total genervt von meinem "Generve", meinte Mittwochs zumindest er wäre mit ihm beim Arzt gewesen.
Spoiler, war er nicht, ich hab die Ärztin aus dem KH angerufen und hab nachgefragt.
Freitags hole ich das Kind ab, das beim Laufen taumelt, durch mich hindurch guckt und mit eingefallenen Augen und blasser Haut nicht mehr auf meine Ansprache reagiert. Ich also mit ihm ins Krankenhaus, schwere Dehydration, Natrium Werte im gefährlichen Bereich, Salmonellen Vergiftung. Kind 1 Woche am Tropf. Wir hatten etliche Probleme zuvor ich und der Vater, Unzuverlässigkeit, er zahlt keinen Unterhalt, geht nicht arbeiten, psychisch gewalttätig immer wieder.
Meine Absicht ist ihm den kleinen nicht mehr zu geben, eine Vollmacht hab ich vom Gericht bereits mit den Worten bekommen "Solange dem Kind effektiv nichts passiert, können wir ihm kein Sorgerecht entziehen"
Bevor er evtl einen Anwalt kontaktiert oder ich meinen frage ich mich, wieviel Chance ich nun endlich habe diesen Menschen aus unserem Leben loszuwerden. Ergo, alleiniges Sorgerecht und keine Bemühungen mehr auf Umgang.

Danke, vl weiss jemand von euch dazu etwas zu sagen

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Du bist aber nicht die Marie dessen EX mit den Kindern ohne Helm und Schutzkleidung Quad gefahren ist und der auch keinen Unterhalt zahlt?

Mir kommen so manche Geschichten hier komisch vor.

Wenn ein Kind taumelt, auf Ansprache nicht reagiert, da geht selbst der dümmste Vater zum Arzt oder ins Krankenhaus.

Und du hast die Ärztin angerufen und dabei die Auskunft bekommen, dass er nicht bei ihr war?
Bekomme ich Auskunft wenn ich eine Ärztin anrufe am Telefon?

Achso und Unterhalt zahlt er auch nicht, wie anscheinend fast alle Väter hier über die berichtet wird.

Aber eine Woche lässt du dein Kind trotzdem beim Vater, obwohl er gewalttätig ist ?

Liest sich eher nach Stimmungsmache gegen den EX und Männer im Allgemeinen als nach einer Meinung dazu, denn die könnte ja nur eindeutig sein, sollte das alles stimmen, da müsste man kein Forum befragen.

Bearbeitet von Anonym1982
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Nein bin ich nicht. Psychisch gewalttätig, mir gegenüber. ... editiert vom Urbia-Team ... Vor 2 Jahren hat mir das forum hier mal echt geholfen

Bearbeitet von urbia-Team
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Anonym1982 ist nicht "das Forum"...
Ich kenne deine ganze Geschichte nicht, sicher kann sie Bücher füllen.
Was da dem Kind passiert ist, ist einfach nur Sch..... Tut mir total leid für den Kleinen! Hattest du ein Foto von ihm gemacht? Der Entlassbericht ist auf jeden Fall ein Beweis Mittel. Hast du irgendwo schriftlich, von wann bis wann das Kind beim Vater war?
Ist der Kinderschutzbund und der weiße Ring schon mit im Boot?

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Du könntest jetzt sicher noch ein Sorgerechtsverfahren einleiten lassen.
Seiner Sorgepflicht ist er ja nun nicht nachgegangen und dem Kind ist was passiert.

Aber, das Umgangsrecht bleibt davon unberührt.
Hier wäre es sinnvoll, dass Kind nicht so lange wie beschrieben beim Vater zu belassen.

Liebe Grüße

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Bitte entschuldige die Nachfrage. Aber wenn du den Vater aus eurem Leben am liebsten komplett streichen willst. Wo wäre das Kind dann letzte Woche gewesen? Sprich: wie willst du die Betreuung sicherstellen, wenn du bisher auf ihn angewiesen bist, um deine beruflichen Verpflichtungen abzudecken?

Nur mal angenommen du hättest alleiniges Sorgerecht. Was genau würde das ändern? Er hätte vermutlich trotzdem genauso Umgang gehabt? Denkst du, nur weil er kein Sorgerecht hätte, würde er den Umgang nicht mehr einfordern?

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Auch das alleinige Sorgerecht bewahrt Dich nicht davor, dass der Vater ein Umgangsrecht hat. Das Umgangsrecht kann nur bei Kindswohlgefährung eingestellt werden. Der von Dir beschriebene Vorfall könnte als Kindswohlgefährung eingestuft werden. Allerdings ergeben sich dabei auch ein paar Fragen.
- War der Zustand des Kindes schon bevor Du es abgeholt hast, so mies, dass der KV hätte erkennen müssen, dass eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung vorliegt?
- Wenn Du selber den KV als verantwortungslos und gefährlich beschreibst, wie kommt es, dass Du das Kind eine Woche bei ihm lässt, ohne die Möglichkeit zu haben, bei offensichtlicher Krankheit eingreifen zu können?

Grüsse
BiDi

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Aus eurem Leben streichen wird nicht funktionieren, er bleibt nun mal der Vater. Den Wunsch würde ich vor Gericht auch nicht aussprechen, das kommt nicht gut an. Allerdings ist die Geschichte schon heftig, hat Kindeswohlgefährdungspotenzial und könnte ein Anlass sein, zumindest mal das Aufenthaltsbestimmungrecht neu zu verhandeln. Und Umgänge vielleicht vorübergehend nur deutlich verkürzt oder begleitet stattfinden zu lassen. Das würde das Risiko ja erheblich minimieren. Wobei für begleitete Umgänge schon ein akutes Risiko bei kurzen Kontakten bestehen müsste. Das ist fraglich. Könntest du denn auf die Betreuung durch ihn verzichten?

Bearbeitet von sunny91
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Das ABR hat mit den Umgängen nichts zu tun.

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Das alleinige Sorgerecht bringt dir ja erst einmal nichts für solche Fälle, denn Umgang hätte er damit ja immer noch.

Wende dich mal an den Kinderschutzbund, die werden dir helfen können auch bezüglich Gericht.

Hier würde ich tatsächlich einen begleiteten Umgang bzw. ein Umgangsverbot anstreben!

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Das geteilte Sorgerecht ist das eine, das Umgangsrecht das andere.

Ich würde ihm in so einem Fall das Kind einfach nicht mehr geben, zum Jugendamt gehen und die sollen für begleiteten Umgang sorgen.

Oder ihm daß Kind nicht geben soll er den Umgang erstmal einklagen.

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Ich würde ihn anzeigen. Zustand des Kindes ist ja durch das KH dokumentiert, deine Einflussversuche ("geh zum Arzt") und seine Lüge auch.