Urlaub im Ausland mit dem Baby

Heyy, ich plane für den Sommer einen kleinen Urlaub für paar Tage im Ausland (Österreich), worauf soll ich „achten“? Also die Vaterschaft ist noch nicht anerkannt, aber das wird (glaube ich) automatisch passieren? Der Vaterschaftstest wurde vor kurzem gemacht und wir warten auf die Ergebnisse (ich weiß, dass er der Vater ist). Darf ich einfach so mit dem Baby einen Urlaub im Ausland machen oder brauche ich seine Unterschrift? Und wenn er den Umgang gerichtlich klären würde und der Urlaub in seinen Umgangstagen fallen würde, könnte ich im alternativ was vorschlagen und trotzdem den Urlaub machen? Mit dem Umgang wird es bestimmt nicht so passieren, aber für den Fall würde ich es gerne wissen, weil ich es schon gebucht habe:) und welche Dokumente soll ich mitnehmen, außer seine Geburtsurkunde? Soll ich einen Pass für ihn machen?
Ahh ich bin noch so planlos. Ich werde mich natürlich noch im Internet schlau machen, aber vielleicht kann mir ja auch hier jemand helfen oder seine Erfahrung teilen☺️

Danke!!

1

Ausweis brauchst du auf jeden Fall. In der Theorie wird kein Mensch danach fragen, in der Praxis ist es besser du hast einfach einen.

Ich bin schon allein mit Kleinkind geflogen (zum Papa, der schon vor Ort war). Wir haben vorsichtshalber nen Zettel ausgefüllt. Vordruck gabs beim ADAC auf der Homepage. Danach gefragt hat aber auch niemand 😉

Innerhalb der EU würde es mich wundern, wenn irgendwer überhaupt nach irgendwas fragt.

Wie der Umgang dann liegt, weiß ja in dem Fall heut noch niemand. Aber wenn euer Verhältnis gut ist, sollte ja hoffentlich nix dagegen sprechen, dass ihr da eine Lösung findet.

6

Ich bin schonmal nach Österreich und hatte den Ausweis vergessen. Wurden auf der Heimreise zufällig auf ner Landstraße kontrolliert. War nicht witzig....

2

Pass oder Personalausweis ist Pflicht. Österreichisch-Deutsche Grenze wurden wir durchaus schon kontrolliert.

Ein unterschriebenes Formular mit Reisegenehmigung des Vaters und eine Gebursturkunde schadet auch nie und kostet ha auch nichts. Langfrisitig ist eine internationale Geburtsurkunde eine gute Sache - in den Pass des Kindes heften und dann ist diese für dich und den Vater bei Reisen immer zur Hand. Auch für dich als Elternteil mit demselben Namen wie das Kind ist das hilfreich, zB um zu belegen, dass das Reiseformular nicht von deinem Nachbarn unterzeichnet wurde sondern wirklich vom Vater.

Umgang: Solange du nicht die dauernde Quertreiberin bist, wird es wohl möglich sein, sich mit dem Vater zu einigen, die Tage zu tauschen. Falls du Quertreiberin bist, hör auf damit und kooperiere mit dem Vater, denn ihr seid beide Eltern eures Kindes.

5

Nope. Biologisch vielleicht. Rechtlich ist die Vaterschaft noch nicht anerkannt. D.h. nur die TE zählt aktuell als Elternteil.

7

... nur die TE zählt aktuell als Elternteil.

Dann braucht sie dennoch Pass oder Personalausweis fürs Kind und sollte zudem nachweisen können, dass Sie alleinige Sorgeberechtigte ist. Auszüge aus dem Familienbuch werden nicht mehr erstellt. Vielleicht reicht eine internationale Geburtsurkunde.

Die wichtige Frage ist doch nicht, ob es einen rechtlichen Vater gibt sondern was TE an der Grenze an Papierzeug dabei haben sollte. Ich hoffe nicht, dass jedem allein mit Kind reisenden Elternteil einfach mal geglaubt wird, das alleinige Sorgerecht zu haben. Das wäre sonst "Internationale Kindesentführung leicht gemacht".

3

Sehe ich das richtig? Er hat die Vaterschaft nicht anerkannt und jetzt läuft ein gerichtliches Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft?

Wenn es so ist und der DNA Test ergibt, dass er der Vater ist, schickt das Familiengericht die rechtskräftige Entscheidung an das Standesamt.

Damit hat er aber noch keine gemeinsame elterliche Sorge. Das muss extra geklärt werden.

Egal ob mit oder ohne gemeinsame elterliche Sorge: Urlaub ins europäische Ausland kannst du selbst entscheiden und benötigst keine Erlaubnis.

Nur darfst du vereinbarte Umgangstermine nicht einfach canceln.

Gibt es schon ein gerichtliches Verfahren zum Umgangsrecht? Eigentlich dürfte es keines geben, so lange der Vater nicht feststeht.

Sollte er eins einleiten, mache auf deinen bereits gebuchten Urlaub aufmerksam. Kein Gericht wird dich zwingen, den zu stornieren. Bei Buchung stand der Vater ja noch nicht fest.

4

Meines Wissens ist Urlaub innerhalb der EU problemlos möglich, auch ohne besonderes Schreiben eines anderen Sorgeberechtigten. Außerhalb der EU sieht das ggf. anders aus.

Umgangsregelungen könnt ihr gemeinsam treffen. Wenn es euch gelingt, euch miteinander ohne Unterstützung von Jugendamt, Beratungsstellen oder Gericht zu einigen habt ihr viel Spielraum.

Der Vater meiner Kinder und ich haben uns oft einfach einen Termin gemacht, uns in ein Café gesetzt, Kalender ausgepackt und entsprechend der beruflichen Verpflichtungen ausgeknobelt, wer wann die Kinder mit in den Urlaub nimmt. Inzwischen sind die Kinder so groß, dass sie mitentscheiden (z.B. weil sie in den Schulferien noch ins Trainingslager wollen o.ä)