Hallo,
mein Ex und ich haben einen Sohn, 2 Jahre alt.
Er möchte das Wechselmodell, aktuell sind es 1 Übernachtung pro Woche plus 2 Nachmittage beim Papa.
Wird beim Wechselmodell die Verlobte von meinem Ex als "Betreuungsgemeinschaft" gesehen, sprich - sie arbeitet weniger, um das Kind mit zu betreuen, während der Papa arbeitet? Ist das erlaubt und wird vor Gericht anerkannt?
Danke
Darf die Verlobte meines Ex mein Kind betreuen?
Was stört dich denn daran?
Möchtest du das WM nicht und hättest selbst genügend Zeit?
Oder magst du die Frau nicht?
Oder willst du, dass der Vater selbst kürzer tritt um das Kind zu betreuen?
Oder gibt es einen anderen Grund, dass du das ablehnst?
Sollte sie das Wechselmodell nicht wollen, würden mich aber auch die Gründe interessieren. Geht es hier um das Kindeswohls oder will sie es einfach nicht?
Wenn der Vater das Umgangsmodell ändern möchte, muss er darlegen, dass eine Änderung dem Kindeswohl entspricht. Grundsätzlich könnte das Wechselmodell dabei interessant sein, wenn das Kind dadurch mehr Zeit mit dem Vater verbringen kann.
Wenn es, wie in deinem Fall, so umgesetzt werden soll, dass eine dritte Person einen Großteil des Umgangs wahrnimmt und dadurch gleichzeitig die Umgangszeit mit der Mutter verringert wird, ist das sicherlich nicht zum Wohle des Kindes. Dein Ex muss also den Mehrwert, den euer Kind von einer Änderung des Umgangs hätte, belegen.
Seine Partnerin hat außerdem keine Verpflichtung deinem Kind gegenüber. Kommt es bei den beiden zur Trennung, ist sie auch aus der Betreuung raus, womit das Wechselmodell ja hinfällig wäre. Es scheint mir daher nicht realistisch, dass dein Ex unter diesen Bedingungen das Wechselmodel durchsetzen kann.
Interessant wären diese Überlegungen auch im Hinblick auf das Alter des Kindes. Ich würde der TE raten, Rat einzuholen, ob das WM bei so einem kleinen Kind, das bisher 1 Nacht pro Woche beim Vater verbrachte, empfohlen wird.
Gegenerwägung: Im Haushalt des Vaters lernt das Kind eher ein intaktes Familienleben und ein Paarverhalten kennen. Und natürlich ergibt sich mehr Zeit mit dem Vater, auch wenn dessen Freundin von der Tagesbetreuung abholt. Es reicht ja schon, wenn der Vater an 7 von 14 Tagen zu Bett bringt und das Kind schlicht durch das Zusammenleben mehr Zeit zum Umgang hat.
Ich sehe keinen Grund, warum die Zeit mit der Mutter einen Mehrwert für das Kindeswohl hätte.
Zur TE,
natürlich darf er das. Andernfalls müsste auch zB eine Betreuung bei Tagesmutter oder Kita ein Problem darstellen.
Was sind denn die Gründe, warum du das Modell nicht willst? Hast du einen Job, wo du die Stunden erhöhen könntest?
Ja das ist durchaus erlaubt. Ich würde mich aber anstelle der Verlobten nicht einspannen lassen, meine Zeiten zu verkürzen und auf MEINE rentenpunkte verzichten um ein Kind zu betreuen, was nicht mein eigenes ist.
Aber das steht auf einem anderen Blatt.
War exakt mein Gedanke.
Ja oder? Wenn die sich trennen sollten, dann hat sie KEINEN Anspruch auf aufgestockte Mütterrente oder sonst was. Das ist dann so, als hätte sie aus Jux nur halbtags gearbeitet. Das würde für mich NIE in die Tüte kommen.
Danke für eure Antworten.
Ich habe tatsächlich nichts gegen das Wechselmodell. Der Papa und der Kleine lieben sich heiß und innig. Natürlich blutet mein Mamaherz trotzdem.
Mein Umfeld mischt sich stark ein und rät, ich soll das WM verweigern und es vor Gericht drauf ankommen lassen. Besonders im Hinblick auf die Betreuung durch die Verlobte. Daher kam meine Frage.
Meine Familie macht Druck, da der Unterhalt dann wegfallen würde, zumidest der größte Anteil. Ich bin verbeamtet im öD und kann meine Stunden aufstocken, daher mache ich mir keine Sorgen um den finanziellen Aspekt.
Ich bleibe dabei: geh zu einer unabhängigen Beratungsstelle und hol dir Informationen ein, welches Modell im Alter von 2 Jahren empfohlen wird. Das wäre meine Orientierung.
Zustimmung! Nach meinem Kenntnisstand wird das WM bei so kleinen Kindern nicht empfohlen, weil der ständige Wechsel und das „innerliche Integrieren“ der beiden Zuhauses (statt: einem einzigen stabilen „Nest“) eine emotionale Überforderung darstellen.
Worum geht's dir? Ob das WM durchführbar ist?
Um Unterhalt?
Klar darf sie es.