Ummeldung von Mutter zum Vater

Hallo zusammen,
einmal kurz die Situation zusammengefasst:
Mein Sohn war bisher immer bei der KM gemeldet, sie bezieht Bürgergeld und das Kindergeld ist auch immer auf ihr Konto gegangen. Ein wenig Unterhalt hat sie von mir auch noch bekommen, aber betreut habe zu 75 % ich.
Ich glaube hätte sie keine Betreuerin vom Jugendamt bekommen die meint das es so nicht geht, würde es weiterhin so laufen.

Nun wendet sich das Blatt, auch auf Wunsch unseres Sohnes (8 Jahre) und auf Druck der Betreuerin. Er bekommt seinen ständigen Aufenthaltsort bei mir, da er sowieso die letzten drei Monate durchgehend bei mir war.
Endlich hat sie mir auch den Wisch unterschrieben, dass ich ihn ummelden darf (hat sie aber auf den 1. Februar datiert).
Meine Fragen sind:
Wer muss die Änderungen bei der Familienkasse angeben? Wie lange dauert es bis ich das Kindergeld erhalte?
Ich habe gesagt, sie soll es mir einfach überweisen, aber das Kindergeld soll wohl irgendwie ihre Leistungen vom Amt beeinflussen. Stimmt das?
Er ist über sie krankenversichert muss ich das auch ändern?
Kann ich Unterhaltsvorschuss bekommen? Sie bezieht ja Bürgergeld.
An was muss ich noch denken?

Vereinbart wurde, dass er jedes zweite Wochenende zur Mutter soll.

Bin für alle nützlichen Informationen dankbar.

Liebe Grüße

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Hallo!

Du bist bisher gut informiert.
Es ist aktuell wichtig, dass du weißt, welche Fragen du stellen musst.

Dass sie den Schrieb auf den 1. Februar datiert hat und dir schon gegeben hat ist Urkundenfälschung.
Aber wegen der 2,5 Wochen würde ich die Füße still halten.

Melde dich selbst bei der Familienkasse und gib die Meldebescheinigung eures Kindes ab. Du willst die Leistungen doch haben.
Klar beeinflusst das Kindergeld die Leistungen vom Amt. Das ist Einkommen.

Die Krankenversicherung solltest du ändern. So kommt alle relevante Post bei dir an. Es kostet dich in der Regel nichts. Zumindest nicht bei einer gesetzlichen Versicherung.

Wegen Unterhaltsvorschuss wendest du dich ans Jugendamt. Was hat denn deine Ex bisher von dir bekommen?

Bearbeitet von Chipstuete
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Hallo Chipstuete (jetzt will ich Chips :)),

die ersten vier Jahre hab ich Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt, bis ich mir dachte, irgendwas läuft doch verkehrt, da ich mich schon immer mehr als sie gekümmert habe.
Dann konnte oder wollte mir beim Jugendamt niemand helfen, bzgl. der Summe die ich tatsächlich zahlen muss. Geld für die Berechnung wollte ich auch nicht bezahlen. Die vom Ja meinten sogar ich soll die Zahlung aussetzen und auf Post mit einer Berechnung warten.
Ich habe die Zahlung dann einfach auf 250 Euro gesenkt und der Mutter mitgeteilt. Ich habe zwar Post vom Jobcenter bekommen und denen die Lage geschildert und das wars.
Und seit zwei Jahren zahle ich immer noch 150 Euro. Was meiner Meinung nach immer noch 150 zuviel sind.
Für die Familienkasse fehlt mir aber die Kindergeldnummer und von der Mutter brauche ich die nicht zu erwarten

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Du brauchst keine Kindergeldnummer von der Mutter und die Mutter ist auch nicht verpflichtet dir ihre Kindergeldnummer zu geben. Du willst Kindergeld für das Kind, das bei dir lebt, also stell einfach deinen Antrag. Im Antrag gibts eine Frage, wer bisher das Kindergeld bezogen hat, da trägst du ihren Namen und Adresse und Geb-Datum ein.

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Wenn du keinen Kindergeldantrag stellst, bekommst du überhaupt kein Kindergeld!
Sie muss mitteilen, dass das Kind nicht mehr bei ihr lebt (sie hätte an sich auch mitteilen müssen, dass das Kind bisher überwiegend bei dir gelebt hat), du musst selber deinen KG-Antrag stellen.
Stell den Kindergeldantrag und leg einen Zettel bei, dass das Kind seit Datum überwiegend bei dir lebt und bisher nicht umgemeldet werden konnte, weil die Unterschrift der Mutter lebte.
UVG kannst und solltest du auch beantragen-

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Danke für den Hinweis, ich hätte jetzt wahrscheinlich keinen Antrag gestellt. Aber klingt logisch, wer was haben will muss auch was machen.

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Ja, und vergiss nicht den Zettel beizulegen, ab wann das Kind überwiegend von und bei dir betreut wurde. Denn das Kindergeld steht dir für diese Zeit auch rückwirkend zu

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Kindergeld beantragst du direkt bei der Familienkasse, Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt.

Die Krankenversicherung kann selbstverständlich bei der Mutter bleiben, sobald du der Krankenkasse die neue Adresse eures Sohnes mitteilst bekommst du auch die Post.