Gerichtliche Anordnung eines Vaterschaftstest, was ist wenn?

Guten Tag ihr lieben ,

Ich bin 2023 schwanger geworden. Er und ich hatten keine feste Beziehung wir genossen eine Freundschaft mit besonderen Vorzügen. Wir sprachen viel und er hat gesagt egal ob ich mich für das Baby oder gegen das Baby entscheide er würde zu mir stehen. Ich habe mich für das Baby entschieden und am Anfang der Schwangerschaft bestand auch noch viel Kontakt. Je näher ich dem Entbindungstermin rückte je weniger wurde der Kontakt. Bis dann am Ende gar kein Kontakt mehr da war. Ich habe mich ans Jugendamt um genau zu sein der Beistandschaft gewand. Sie schreiben ihn etliche Briefe . Vaterschaftsanerkennung, Unterhalts Fragen ect. Er reagierte nicht auf ein einzigen Brief. Ich brachte das Baby zur Welt und erzählte ihn natürlich sofort das er geboren ist. Er freute sich fragte nach Fotos und wollte uns besuchen. Doch ständig sagte er ab . Das eine Mal war der Grund das seine Karte sich übergeben hat. Er konnte nicht kommen. Der Kontakt brach wieder ab , ich versuchte es nocheinmal und schickte ihn nach 3 Wochen Funkstille ein Bild von unserem Baby. Doch es kam keine Reaktion. Also ließ ich den Kontakt fallen. Das Jugendamt gab ihn die letzte Möglichkeit sich zu melden bei denen um alle Dinge zu klären ansonsten würde es ans Gericht weitergeleitet werden. Doch auch darauf kam keine Reaktion. Nun war letzte Woche die Gerichtsverhandlung und er tauchte nicht auf. Es wurde ein DNA Rest bzw ein Vaterschaftstest angeordnet. Ich war natürlich direkt einverstanden.
Nun bekomme ich in Zukunft Post wo alles weitere drin steht wo und wann ich die Speichelprobe von dem Baby abgeben muss. Nun zur meiner Frage.
Was passiert wenn er auch auf diesem Brief nicht reagiert ? Wenn er nicht zur Speichelentnahme auftaucht ?

Liebe Grüße

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Nach meinem Verständnis (nicht selbst erlebt, kein Jurist, aber Sozialarbeiter, der einen ähnlichen aber nicht gleichen Fall mal begleitet hat) meine ich, dass er dann irgendwann nicht mehr "gebeten" sondern zum Test "vorgeladen" wird, wenn er dem nicht nachkommt, holt die Polizei ihn ab und dann wird die Speichelprobe eben auf dem Polizeirevier entnommen, im Zweifel gegen seinen Willen, wenn das gerichtlich so beschlossen ist.
Meistens dauert es aber, bis gegen Wunsch und Willen der Betroffenen agiert werden darf, die meisten Gerichtsbeschlüsse sind erstmal nicht mit Zwang formuliert, dann darf auch keiner angewandt werden. Klappt es so nicht, kriegt das Gericht eine entsprechende Rückmeldung, und ordnet den Zwang dann nachträglich an.
Du brauchst also einfach Geduld.

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Genauso :-)
Habe mal in einer Einrichtung gearbeitet, wo der unwillige Vater dann tatsächlich von der Polizei aus dem Bett geklingelt wurde. Davor gibt es natürlich zig weitere Eskalationsstufen, aber den Test gibt es irgendwann ganz sicher 😅