Umgangsverfahren 2. Instanz, Erfolgsaussichten

Guten Abend zusammen,

Jemand hier, der entweder selbst in die 2. Instanz im Umgangsverfahren gegangen ist bzw. der unterlege Expartner?
Wurde die 1. Instanz bestätigt oder geändert?
Brauche dringend Erfahrungswerte...
Danke!

1

Aus Interesse, weil ich auch ein Umgangsverfahren hatte:
Was ist die zweite Instanz beim Familiengericht?
Und wie erzielt man dort ein neues Verfahren?

2

Mal ganz einfach formuliert:

Die erste Instanz ist beim Amtsgericht. Dort ergeht ein Urteil in Form eines Beschlusses. Gegen diesen Beschluss kann man sich mit der Beschwerde wehren, wenn man mit dem Ergebnisder ersten Instanz nicht zufrieden ist. Dann wird in der 2. Instanz beim Oberlandesgericht weitergemacht.

4

Ok danke für die Info.
Ich wusste nicht, dass man beim Familiengericht auch diese Möglichkeit hat, gut zu wissen! 👍🏻

3

Ich kenne einen Fall. Vater wollte Wechselmodell, Mutter nicht, Gericht hat in erster Instanz Mutter Recht gegeben und die 2. Instanz hat das gekippt und Wechselmodell angeordnet.

6

Darf ich fragen welches Bundesland bzw. welches OLG sich für das Wechselmodell ausgesprochen hat?

8

Ba-Wü

5

Zweite Instanz würde ja auch bedeuten, man war mit der Entscheidung des Familiengerichts nicht zufrieden und geht deshalb unverändert in die nächste Instanz.

Gibt ja auch noch die Möglichkeit, falls sich etwas grundlegend geändert hat nochmal vor das Familiengericht zu gehen.
In meinem Fall hat die KM gegen Auflagen des Gerichts verstoßen.

7

Ich habe aufgrund meines Berufs genügend Erfahrungen gesammelt und eins kann ich dir sagen, egal wieviel Erfahrung man hat, es kann so oder so ausgehen. Zudem lässt sich nicht einmal im Ansatz irgendeine Prognose stellen, weil niemand das Verfahren aus der ersten Instanz kennt. Insofern ist die Frage schlicht nicht zu beantworten.

Man sagt nicht umsonst zum OLG in Familiensachen "über denen ist der blaue Himmel". Sprich, die entscheiden, wie es denen natürlich immer noch im rechtlichen Rahmen passt. Denn in der Sache kommst du an die Entscheidung mit dem BGH oder dem BVerfG nicht mehr ran. Dann brauch es schon geänderte Tatsachen oder eine geänderte Rechtslage.