Wohnsituation

Guten Tag

Mein Sohn wohnt in meiner 1 Zimmer Wohnung, in der ich der Hauptmieter bin .
Ich bin aber aus Platzgründen in einer andern Wohnung wo auch ich der Hauptmieter bin gemeldet .
Jetzt sagt das Finanzamt das ich somit nicht mehr alleinerziehend bin !
Und somit keinen Anspruch habe auf freibträge.
Weiß da jemand etwas darüber ?

Vielen Dank für eure Unterstützung und Hilfe im voraus.

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Wie alt ist der Sohn?
Sind die Wohnungen im gleichen Haus?-sprich selbe Adresse?
Wohnst du in Deiner Wohnung alleine oder mit jemandem?

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Hallo.
Mein Sohn ist jetzt 20 aber in Ausbildung.
Die Wohnungen sind nicht im selben Haus.
Und ich wohne auch alleine.

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Hast du auch nicht. Ihr seid nicht an der gleichen Adresse gemeldet.



https://service.berlin.de/dienstleistung/325821/

Bearbeitet von Auslaufen
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Hat damit nichts zu tun.
Wenn mein Sohn bei mir gemeldet ist ,aber in einer anderen Wohnung wohnt ist das ok dann wird es gewährt!
Also warum nicht anderstrum ebenso?
Er wohnt in meiner Wohnung nur bin ich nicht da ....
Aber danke für die liebevolle Antwort!!

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Wenn du alles besser weißt, dann frag doch nicht!

Er MUSS bei dir gemeldet sein.

Bearbeitet von Auslaufen
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Ich verstehe das nicht ganz. Du schreibst, Du wohnst alleine. Also willst Du den Kinderfreibetrag für den besagten Sohn, der in der anderen Wohnung lebt? Ist Dein Sohn noch in der Ausbildung?

Grüsse
BiDi

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Dein Sohn ist 20. Wie kannst du da (allein)erziehend sein, wenn er nicht gerade eine Behinderung hat?

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Der Status 'alleinerziehend' hat im Steuerrecht nicht allein mit der Erziehungstätigkeit zu tun. Es geht da um Betreuung, Erziehung ODER Ausbildung. Solange ein Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine Ausbildung absolviert, hat man Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag. Und dieser Anspruch ist wichtig für den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende (und ich vermute mal um den geht es der TE).

Bei Kindern, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu Hause wohnen, ist entscheidend, ob sie noch in der elterlichen Wohnung gemeldet sind. Falls ja, muss das Finanzamt davon ausgehen, dass nach wie vor Unterhalt durch die Eltern geleistet wird und sei es auch nur, dass man ihnen in den elterlichen Wohnung Wohnraum zur Verfügung stellt.

Grüsse
BiDi

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Er ist in einer Ausbildung....

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Finanzamt ist im Recht, ihr seid nunmal nicht in der selben Wohnung gemeldet und fertig.