Unterhaltsfrage

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an Euch bzw. wie verhalte ich mich, wenn folgende Situation auftritt?

Kurz zu den Rahmenbedingungen:

- Kind bald 10 Jahre alt
- Trennung seit bald 5 Jahren
- Unterhalt seit Trennung 200 Euro monatlich
- kein Wechselmodell
- seit Februar 2025 zahlt er nun 299 Euro monatlich Unterhalt

Nun sagte mir mein Ex-Mann, dass er die 299 Euro monatlich erstmal bis September 2025 zahlen kann. Danach vermutlich nichts oder nur sehr wenig Unterhalt, da er dann arbeitslos ist. Arbeitet im Gastronomiebereich seit Januar 2007. Nun schließt das Haus im September wohl. Seine Aussage habe ich schriftlich.

Nun, wie verhalte ich mich, wenn es dazu kommt im September? Beistandschaft einrichten? Mache ich das erst im September? Oder jetzt? Oder beantrage ich dann UHV im September?

Danke für eine Rückmeldung.

Viele Grüße 🌸

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Geh zum Jugendamt und beantrage Unterhalt Vorschuss, so bekommst du das Geld und das Jugendamt holt sich das Geld vom Vater

Er muss sich so schnell wie möglich ein Job suchen

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Du kannst jetzt schon uvg beantragen. Dir steht mindestunterhalt von 524,50€ zu. UVG wäre 394€. Natürlich wird das was er zahlt angerechnet, aber den Rest zahlt die UVG Kasse und wenn im September der Unterhalt gar nicht mehr gezahlt wird, voll.

Du hast nichts zu verschenken und dein Kind auch nicht.

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Mindestunterhalt für den 5 jährigen sind 354 Euro, für den 10 jährigen 426.

Wie kommst du auf 524?

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Sorry, ist ja nur der 10 jährige.

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