Kosten Gericht

Hallo, ich bin nun an dem Punkt, die Umgangsregelung gerichtlich klären zu lassen. Aktuell Wechselmodell, K2 (10) sagt mehrfach über mehrere Wochen, dass es nicht so lange beim KV sein möchte. KV lässt sich auf keine Kompromisse ein. Für K1 (12)scheint das Wechselmodell ok.

Meine Rechtsschutz übernimmt leider nur die Erstberatung.

Was kommt da an Kosten auf mich zu? Ab wann bekommt man diese Beihilfe? Ist das Einkommensabhängig?

Lg

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Hallo,

die Kosten hängen davon ab, was genau bei Gericht notwendig wird.

Wird ein Gutachten gebraucht (in solchen Fällen fast immer nötig), sind die Kosten allein für das Gutachten mindestens 10.000,00 Euro.

Auf jeden Fall fallen Gerichtskosten, Anwaltskosten und Kosten für den Verfahrensbeistand an. Rechne hier auch mal mit mehreren tausend Euro alles zusammen.

Verfahrenskostenhilfe (das meinst Du wohl) ist abhängig vom Einkommen. Das muss durchgerechnet werden, ob Du einen Anspruch darauf hast.

Aber Achtung: Auch wenn Du Verfahrenskostenhilfe bekommen solltest, kann jahrelang noch Geld zurückgefordert werden. Dein Einkommen wird hier vom Gericht immer wieder diesbezüglich überprüft.

Versuch doch erstmal eine Mediation durch das Jugendamt. Das Gericht wird eine solche i.d.R. auch anordnen.

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Meditation haben wir schon probiert, er sagt ständig die Termine ab und ist nicht kooperativ.

Die Kosten müsste ich dann alle allein tragen? Obwohl es nicht nur „mein Verschulden“ ist?

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Nein, die Kosten gehen im allgemeinen 50:50.

Nicht jedes Gutachten kostet 10.000€, in letzter Zeit sehe ich eher Rechnungen über 3500-5000€. Bei hochstrittigen Eltern können aber auch mal 10.000€ heraus kommen.

Verfahrenskostenhilferechner aus dem Internet taugen wenig. Lass dir das von deinem Anwalt durchrechnen.

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Ich denke der sinnvollere Ansatz ist, zu schauen was ihm beim Vater fehlt!

Aus welchem Grund will er nicht so lange beim Vater bleiben?
Kann der Vater etwas tun, um ihm das Fehlende zu ermöglichen?
Gibt es Unstimmigkeiten zwischen ihnen?
Sind die Regeln zu streng?
Fehlt ihm Aufmerksamkeit/Zuwendung?

Ich finde das Gericht ist ein falscher Ansatz.
Würdest du einem längeren Verbleib beim Vater einfach so zustimmen?

Und wie soll es werden, wenn er es in einem halben Jahr wieder anders will?

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Dieser Ansatz schlägt leider fehl. Der Vater ist nicht bereit hinzuschauen und zuzuhören. Möchte die Tage ganz genau gleich aufgeteilt haben.

Dem Kind ist es beim Kv zu laut, zu stressig, er wird als Babysitter für den 2 jährigen eingesetzt, obwohl er selbst adhs und es nicht einfach hat, Leistungsdruck, die Frau akzeptiert ihn nicht und brüllt ihn an……

Mir geht es gar nicht darum, dass er gar nicht hin soll. Aber das Kind weint jedes Mal herzzerreißend, traut sich immerhin schon, dem Vater das so zu sagen.

Habe auch vorgeschlagen, den Zeitraum zu begrenzen. Und er könnte ihn ja trotzdem noch in We und an einem festen Wochentag sehen, um in Verbindung zu bleiben.

Nein, nein, nein. Kein rankommen.

Und wenn es andersherum wäre, würde ich als betroffenes Elternteil mich mit Kind und anderem Elternteil zusammensetzen und überlegen. Wenn es so ist, würde ich trotzdem einen Tag pro Woche ausmachen, wo man zusammen was schönes macht und an einem We festhalten.

Das sind doch kleine Menschen, mit Bedürfnissen, die sich ändern. Kann doch auch locker so sein, dass sie bald mal mehr zum Vater wollen. Dann muss man schauen

Und nein, jede Woche was anders ausprobieren ist nicht. Aber den Umgang anpassen kann man schon und dann einem längeren Zeitraum testen.

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Dann wünsche ich eurem Sohn, dass das Gericht genau auf die Bedürfnisse von ihm schaut.

Warum lassen sie das das jüngere Kind auf den Kleinen achten und nicht den Großen?
Wie lange muss er denn den 2jährigen bespaßen?

Wodurch fühlt euer Sohn sich nicht von der neuen Partnerin seines Vaters akzeptiert?
Und der Vater steht seinem Sohn nicht zur Seite?

Ich denke mit Kleinkind zu Hause ist es schwer eine ruhige Umgebung zu schaffen. In der Schule hat er Sohn ja schon keine ruhige Umgebung.
Schwierig...wirklich

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Bin bei ca 6000 Euro weil mir die Km einen Stein nach dem Anderen in den Weg legt.

Bearbeitet von Lucky65
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Das ist dann aber sehr günstig. Alleine Gutachten kosten in der Regel 15.000€. Dann kommen noch die Kosten für den VB, Anwaltskosten etc. dazu. Rechne eher mal mit 15.000€ aufwärts.

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Meine Kontaktrecht ist ja noch nicht geregelt. Das ist der Jetzt Stand.

Ich möchte 50:50, die Km möchte das ich mein Kind 4 Tage im Monat sehe.

Das zieht sich schon ca 1,5 Jahre.

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Das kommt auf den Streitwert an, der wird vom Gericht festgelegt.

Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen, da musst du alles angeben. Kindesunterhalt wird als Einkommen angerechnet.
Dann wird entschieden ob du sie bekommst oder nicht. Wenn du sie bekommst, heißt das aber nur, dass du sie in Raten zurück zahlen musst.
Anwaltskosten kommen auch noch dazu.
Ja, ein paar Tausender werden es auf jeden Fall.

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Das geht eher in die Zehntausende wenn ihr euch nicht einigen könnt.

Verfahrensbeistand bekommt PRO Kind und PRO Verfahren ca. 550,- Euro.

Gerichtskosten kannst du vernachlässigen, das sind die geringsten Kosten.

Dein Anwalt kostet dich einiges.

Wenn ihr ein Gutachten braucht in zwischen eher bei über 20 Tsd Euro, zumindest in meinem Bundesland.

Gerichtskosten, Gutachterkosten und Verfahrensbeistand wird geteilt durch beide Elternteile, hier gibt es auch keine Schuldfrage.

Deinen Anwalt musst du alleine zahlen.

Bei den Gutachterkosten Vorsicht:
Vor dem Gutachten werden dir unter Umständen deutlich niedrigere Kosten genannt.
Nach Erstellung Gutachten können diese ohne vorherige Ankündigung doppelt so hoch sein.
Und da kannst du nichts dagegen mache, das Gericht gibt diese Kosten zur Bezahlung an dich weiter.

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Und wie soll das funktionieren? Dann hab ich vielleicht eine Einigung für mein Kind erwirkt, mit der es ihm besser geht, bin aber in der privatinsolvenz?!

Ich verstehe den Ansatz der wahrscheinlich dahinter steckt, soll bestimmt abschrecken. Aber wenn man doch beweisen kann, dass eine andere Einigung nicht möglich ist (in unserem Fall durch den Familienberater , der die Termine ja dokumentiert inklusive ständiger Absagen)

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