Gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht - Vater will Kind mitnehmen

Hallo ihr Lieben,

Ich teile mir das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht mit den Vater meiner Tochter. Sie ist 2,5 Jahre alt.

Er droht mir schon seit unserer Trennung damit, dass er mir unsere Tochter wegnimmt und zu sich holt, sollte ich jemals einen neuen Partner haben. Er will nicht dass sie mit einem anderen Mann in einer Wohnung lebt.

Unsere Tochter lebt seit Trennung bei mir, den Vater sieht sie 2x die Woche.

Jetzt zu meiner Frage: kann er bei dem gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht einfach entscheiden dass unsere Tochter bei ihm wohnt?
Oder muss ich da zustimmen?
Was ist wenn er sie einfach nicht mehr rausgibt?

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Nein. Gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht bedeutet, dass ihr euch einig sein müsst. Einigt ihr euch nicht, bleibt alles wie es ist. Wenn jemand dann etwas ändern möchte, muss er zum Gericht gehen.

Für das Gericht ist das Argument "Zusammenleben mit neuem Partner" irrelevant. Von extremen Ausnahmen abgesehen. Die setzen eine Kindeswohlgefährdung voraus, die eben von dem neuen Partner ausgehen muss.

Sollte der Kindsvater das Kind nach dem Umgang nicht wieder heraus geben, gehst bitte du sofort zum Gericht und stellst einen Antrag auf sofortige Herausgabe. Wenn er den mit dem Argument neuer Partner kontert, wird das Gericht ihn wohl auslachen (natürlich nicht offen).

Soviel zur Rechtslage. Pragmatisch gesehen, rate ich zu einer Beratung beim Jugendamt, Kinderschutzbund oder ähnlichem.

Ich persönlich frage mich immer, was diese Typen eigentlich reitet. Der Gedanke, dass die Ex gefälligst zu leben hat wie eine Nonne ist erstaunlich weit verbreitet, auch bei ansonsten recht normal wirkenden Vätern.

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Ja, erst einmal kann er einfach seine Tochter zu sich nehmen. Sollte das passieren, dann kannst und solltest du sofort zu Anwalt und Gericht. Und natürlich Jugendamt einschalten.

In dem Alter stehen allerdings deine Chancen gut, dass er damit nicht durchkommt. Wäre sie paar Jahre älter, dann hättest du schon wesentlich schlechtere Chancen.

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Aber auch nur, wenn das Kind von sich aus fordert zum KV zu ziehen.

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Nein. Es ist weitaus komplexer

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Er kann das nicht alleine entscheiden.

Ich würde so eine Drohung aber tatsächlich nicht einfach ignorieren sondern melden.
Es ist völlig in Ordnung, wenn man nach einer Trennung eine neue Partnerschaft eingeht und auch zusammen wohnen möchte. Hat er denn vor, bis zur Volljährigkeit eurer Tochter keine neue Partnerschaft mehr zu führen?

Lass dich beim Jugendamt beraten und lass es dort auch dokumentieren, dass er dir droht, dir eure Tochter zu entziehen.
Da er diese Drohungen ohne konkreten Grund und schon seit der Trennung ausspricht, habe ich das Gefühl, dass es ihm weniger um das Kind geht, sondern er DICH damit kontrollieren und Macht über Dich ausüben will.

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Nein, das kann er nicht. Genauso wie eine KM nicht einfach den Umgang verweigern kann und das Kind nicht rausgeben, kann es ein KV genauso wenig. Welches Modell habt ihr denn im Moment? Residenz oder Wechselmodell?

Ein neuer Partner, egal auf welcher Seite, hat keinen Einfluss auf ein Umgangsmodell, wenn nicht gerade eine Kindswohlgefährdung von diesem Menschen ausgeht.

Falls er nachhaltig droht, würde ich erstmal versuchen, mithilfe des JA eine verbindliche Umgangsregelung zu erwirken. Vorsicht allerdings dabei, denn diese ist nicht rechtsbindend. Sollte er sich dann nicht an diese Vereinbarung halten, musst du bei Gericht eine dann rechtsbindende Umgangsvereinbarung erwirken. Diese kann sogar Strafzahlungen bei Nichteinhaltung beinhalten, hat allerdings auch den Nachteil, dass sie sehr unflexibel ist.

Heisst im Fall dann z.B. dass das Kind eben nicht auf Omas 80. Geburtstag kann, wenn dieser auf ein KV Wochenende fällt.

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Moin,

mein erster Gedanke: aktenkundig machen. Ich würde also um einen Beratungstermin beim Jugendamt bitten, damit das Problem dokumentiert ist. Und ich würde hier auch nicht die Alternativen Beratungsstellen wie Diakonie oder Caritas wählen, sondern die staatliche Stelle. Das hat gefühlt in der evtl. folgenden Kommunikation mit dem Vater deiner Tochter mehr Gewicht und Autorität.

LG, Kate