Muss der Vater mir mitteilen wohin er mit meiner Tochter geht?

Hallo,
also erstmal ich betraue dem Vater, es ist nicht so dass ich ihm ans Bein pissen will. Mich interessiert einfach nur der rechtliche Teil und eure Meinung dazu.

Der Vater meiner Tochter sieht seine Tochter erst ca seit einem halben Jahr. Sie ist jetzt 3,5 Jahre alt. Umgang mit ihr findet ohne mich statt seit Monaten schon. Nun ist der Ungang aber immer nur so 2 Stunden lang. Gestern , als ich ihn fragte wann er sie mir wieder bringt meinte er plötzlich um 19 Uhr. Das war zuvor nicht abgesprochen. Normalerweise ist er um 17 Uhr wieder da.
Als sie dann wieder bei mir war sagte sie mir dass sie bei Papa zuhause war. War scho. Bisschen verwundert darüber da er knapp 50 km entfernt wohnt aber war ok, weil er schließlich der Vater ist.
Nun waren meine Eltern ziemlich entsetzt deswegen, da er sich nunmal in den ersten drei Jahren ziemlich daneben benommen hat. Er ist jetzt aber da und kümmert sich, sie liebt ihn auch und für mich ist es schließlich auch mal schön paar Stunden „Ruhe“ zu haben. Auch freunde waren eher nicht begeistert.

Wie ist das denn rechtlich geregelt? Also wie gesagt von meiner Seite aus passt das aber finde es komplett ohne Rückfrage wtc im Nachhinein schon komisch ( also ich weiß im Endeffekt darf er ja während dem Umgang machen was er möchte). Ich habe das alleinige Sorgerecht und auch das alleinige aufenthaltbestimmungsrecht

1

Ist hier schwammig. Grundsätzlich darf ein Vater seine Umgangszeit selbst gestalten wie er will und muss das auch nicht mitteilen, wie genau er den Umgang verbringt, solange er nichts Kindswohlgefährdendes tut.

Hier ist natürlich fraglich, ob es eine verbindliche Regelung gibt, die bis 17Uhr besagt, dann darf er das Kind nicht erst um 19Uhr zurückbringen.
Wenn es allerdings gar keine richtige Umgangsregelung gibt, dann ist es grundsätzlich okay.

Menschlich finde ich es seltsam, wäre doch gar nichts dabei zu sagen, dass er das Kind gerne etwas später zurückbringen würde, weil er mal in seine eigene Wohnung fahren möchte. Ist ja sogar im Sinne einer Eingewöhnung, so dass später auch Übernachtungen stattfinden können, sehr sinnvoll.

3

Ne eine ungangsregelung haben wir nicht, bis jetzt war es halt immer so auch wenn ich gesagt habe, dass der Umgang meiner Meinung nach zu wenig ist ( er sieht sie nur einmal die Woche eben für zwei Stunden) und hatte ihm auch gesag, dass sie mal was neues machen sollen weil er eben immer nur auf den Spielplatz geht. Auf denselben sogar und ich der Meinung bin dass sie ihn halt auch an anderen Orten kennenlernen soll( wenn das Sinn macht. Also ich hätte halt wirklich nichts gesagt, hab ihm ja auch gsagt dass er ihr ruhig auch mal seine Wohnung zeigen soll, da es eben auch der Plan ist dass sie sobald beide bereit sind übers Wochenende bzw. erstmal einen Tag verbringen sollen. Deshalb verstehe ich das halt wirklich nicht

8

Dann ist eventuell das einzige Problem, dass dir andere einreden wollen, ihr würdet etwas falsch machen. Überlegt zusammen, was sinnvoll ist und denk du darüber nach, wo deine Grenzen sind. Ich finde verlässliche Zeiten unabdingbar; erst recht, wenn dieser intensive Kontakt scheinbar noch frisch ist. Er möchte das Kind ja auch zur vereinbarten Zeit abholen und zurückbringen und keine nennenswerte Zeit warten müssen.
Aber grundsätzlich den Vater aufgrund seiner vergangenen Verfehlungen schlecht reden zu wollen... was soll das bringen? Klingt für mich nach altem Groll. Es scheint so, als hätte er etwas getan, was du ohnehin befürwortest. Versuch doch, Ratschläge von außen zu unterscheiden zwischen hilfreich und nicht hilfreich. Darfst durchaus auch auf Durchzug schalten oder nicht jedes Detail erzählen.

2

Hallo,

das einzige was ich hier tatsächlich etwas sehe, ist das er ohne vorherige Absprache die Umgangszeiten so spontan zu ändern.
Egal ob verkürzen oder verlängern, Planungssicherheit sollte für beide Parteien da sein.
Sollte er das öfter tun, würde ich ein Gespräch suchen, ggf. beim Jugendamt.

Ansonsten darf er während des Umgangs eigentlich machen was er will und wo er will solange es das Kindeswohl nicht gefährdet.
Auch wenn er den Umgang selber gar nicht wahrnehmen würde, das Kind zum zB zu Oma und Opa bringen würde, wäre das okay.

Auch was er in der Vergangenheit war, zählt leider nicht.
Mein Ex hat zB wegen Alkohol am Steuer den Führerschein verloren, mit ein Trennungsgrund war damals das regelmäßige Trinken.
Aussage des Jugendamtes war, das sei okay solange er nicht während des Umgangs konsumiert.

Auch das Aufenhaltsbestimmungsrecht und das Sorgerecht haben nichts mit dem Umgangsrecht zu tun.
Aufenthalt= zB wo das Kind seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat
Sorgerecht= zB Schulanmeldung, Kontoeröffung, medizinische Belange, etc

Alles Gute!

4

Hallo,
Danke dir für deine Antwort. Das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht war mir so nicht bewusst. Hab gedacht dass ich wenigstens die Stadt wissen sollte weil sie immerhin eine Stunde Fahrtzeit entfernt war

5

Wie ist denn sonst so die Stimmung zwischen euch?

Bitte ihn doch das nächste Mal, dass er dir sowas sagt, damit du Bescheid weißt und im Notfall eben auch verfügbar sein möchtest.

Da du das alleinige Sorgerecht hast, wärst du schließlich die Ansprechperson in einem medizinischen Notfall (lebensbedrohlich geht alles, aber wenn es eben nur ein Knochenbruch/Gehirnerschütterung etc. ist, darf der Vater ja nix unterschreiben).

6

Hallo,
es ist nicht DEINE Tochter, sondern EURE Tochter. Solange du nicht jeden Schritt an ihn meldest, wenn eure Tochter bei dir ist, warum sollte er das während seines Umgangs tun? Das Umgangsrecht ist ein sehr umfassendes Recht.

Mal ganz objektiv betrachtet, ohne eventuell erfolgte oder unterbliebene Absprachen zu kennen, ist doch alles perfekt gewesen. Der Vater hat sein Kind eine sehr lange Zeit nicht gesehen. Das Kind kannte ihn mehr oder weniger nicht. Der Kontakt musste sich erst einmal langsam anbahnen. Natürlich nicht, indem der Vater das Kind gleich mit Übernachtung zu sich holt, sondern erst einmal nur 2 Stunden. Nach einem halben Jahr, eben jetzt, merkt der Vater, dass das Verhältnis sich langsam festigt und steigert das Ganze nun auf 4 Stunden. Er hat es dir ja vorher gesagt (eben nur nicht tagelang vorher). Ok, das hätte man sicher anders machen können. Nur hättest du das Kind mitgegeben, wenn er dich nicht überrollt hätte? Eure Tochter ist jedenfalls gesund und glücklich zu dir zurück gekommen. Eigentlich ist doch alles gut. Ein Mann, der mal langsam den Umgang erhöht und an das Kindeswohl denkt.

7

Hallo,
Verstehe deinen aggressiven Unterton hier nicht so ganz. Wir gesagt habe ich kein Problem damit dass er den Umgang länger stattfinden lässt. Allerdings hat er sie von der Kita abgeholt, es gab keine Rückmeldung dass er sie länger mitnimmt, erst als ich ihn gefragt habe als ich von der Arbeit gekommen bin ( das ist ansonsten die übliche Zeit zu der er sie bringt) kam die Antwort.

Ich hätte sie ihm natürlich auch mitgegeben wenn er sie von mir abgeholt hätte. Ich teile ihm vielleicht nicht jeden Schritt mit aber wenn ich etwas mit ihr unternehme was nicht alltäglich ist dann schicke ich ihm mal ein Bild oder gebe Rückmeldung dass das etwas ist was sie gerne mal mit ihm machen würde etc. Im Übrigen hat UNSERE Tochter mir gesagt wo sie waren er hat mir das nicht gesagt. Und das ist nunmal nichts alltägliches da sie noch nie dort war. Wie geschrieben ich habe kein Problem damit aber im Nachhinein hätte ich mir wenigstens morgens eine Nachricht gewünscht, dass er sie mitnimmt. Nicht weil ich es ihm verboten hätte einfach weil sie auch nach ihrer üblichen Schlafenszeit heimgekommen ist und mich nichtmal gegessen hatte.

Ich habe nie geschrieben dass ich den Umgang im allgemeinen schlecht finde oder so, er ist nach drei Jahren wieder da gewesen und ich habe ohne ihm in irgendeiner Weise Probleme zu bereiten obwohl er auch solche Sachen gemacht hat wie monatelang keinen Unterhalt zu zahlen oder zu sagen, dass er eine Freundin hat und deshalb keine Zeit hat für sein Kind ( ich bin nichtmal zum JA gegangen zwecks begleiteten Umgang etc), komme ihm immer entgegen, verschiebe Termine damit er sie sehen kann da kann ich so eine kurze Nachricht schon erwarten. Das macht mich nicht zu der bösen, hasserfüllten Mutter die dem ex das Leben schwer macht, so wie du es mir hier anhängen möchtest

12

Ob er Unterhalt zahlt oder nicht ist aber hierfür irrelevant.

Interessant, dass so sehr kontrollierende Muttis immer nur auf Nachfrage mit irgendwelchen angeblichen Verfehlungen gegenüber rausrücken.
und dass er eine Freundin hat, muss er dir auch nicht mitteilen. Warum?


Ich gebe dir mal den Tipp: Regelt den Umgang beim Jugendamt und fertig.
Und gewöhn dir ab, nicht immer alles haarklein wissen zu wollen, darauf hast du keinen Anspruch.

9

Ich verstehe nicht. Du schreibst, dass du ihm geraten hast mal wo anders hin zu gehen, dem Kind seine Wohnung zu zeigen, das Kind länger zu nehmen.....
er hat das nun gemacht und auch wenn du sagst -mich stört es nicht, nur meine Familie- klingst du irgendwie anders. Würde es dich nicht stören würdest du hier doch nicht so nachfragen und auch immer wieder erklären, dass du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast (was hier übrigens nicht relevant ist).

Dass er auf die Frage, wie lange das Kind heute bei ihm ist, mit 19 Uhr antwortet...ok, kann man nun sagen, er verändert da eigenmächtig etwas...aber 1. du hast gefragt, also gibt es ja keine fest vereinbarte zeit, sondern ihr sprecht von Mal zu Mal 2. hättest du ja sagen können "ist mir zu spät, machen wir 18 Uhr, nächstes Mal richte ich mich drauf ein" und 3. hast du ihm ja vorgeworfen dass 2 Std. zu wenig sind und er soll das Kind länger nehmen....

Also ich sehe hier echt kein Problem.

Zum rechtlichen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, ist ein TEil des Sorgerechtes. Wenn du das Sorgerecht hast, hast du auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine (außer es wurde gerichtlich etwas anderes entschieden). Er hat aber ein Umgangsrecht und im Rahmen des Umgangs, darf er die Dinge der tatsächlichen Betreuung bestimmen (ohne das mir dir zu besprechen). Der Aufenthalt, also wo er mit dem Kind beim Umgang ist, gehört zu den Dingen der tatsächlichen Betreuung (größere Urlaube, spezielle gefährliche Freizeitaktivitäten mal ausgenommen).

10

DANKE, das wollte ich auch gerade schreiben. Er macht, was die TE will/vorschlägt und dann ist es auch nicht Recht?

Mein Rat an dich TE: Nimm dich etwas zurück, es kommt mir vor als möchtest du ihm komplett alles vorschreiben. Das kann dir früher oder später um die Ohren fliegen. Entweder kommt er gar nicht mehr oder er fängt an, dich zu bekämpfen.

11

"Nun waren meine Eltern ziemlich entsetzt deswegen, da er sich nunmal in den ersten drei Jahren ziemlich daneben benommen hat"


Inwiefern hat er sich daneben benommen? deiner Tochter gegenüber? Oder dir? Das eine musst du vom anderen trennen.
Nur weil ihr beide (!) als Paar nicht mehr funktioniert habt, heißt das nicht, dass er ein schlechter Vater ist oder ihr als Eltern nicht mehr funktioniert.
Das musst du ganz deutlich trennen.


Ansonsten: Natürlich muss er sich bei dir nicht abmelden. Musst du doch genauso wenig. Wenn er am Umgangs-WE einen Kurzurlaub macht, muss er das bei dir auch nicht anmelden.

Aber grundsätzlich solltet ihr euch natürlich, unabhängig von einem konkreten Anlass, einmal zusammensetzen und Umgangszeiten absprechen.