Hallo zusammen,
Ich habe mich nach 15 Jahren getrennt, wir haben eine 6 jährige Tochter.
Ich bin selbstständig, habe die letzten Jahre aber kaum bis kein Einkommen gehabt, da ich mich um unsere Tochter und Haus gekümmert habe.
Nun ist ihr Vater der Meinung, dass mir (neben dem Kindesunterhalt) auch Unterhalt zusteht, obwohl wir nicht verheiratet sind. Er nennt es Trennungsunterhalt. Ich finde aber nirgends Ingos dazu, immer nur, dass man keinen Anspruch hat, wenn man nicht verheiratet war.
Hat jemand Infos/ Erfahrungen dazu?
Unterhalt für Mutter bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft
Bei unverheirateten Partner bestehen keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche. Dies ändert sich, wenn sie gemeinsamen Nachwuchs haben. Dann kann der Partner, der die Kinder hauptsächlich betreut, einen finanziellen Ausgleich fordern. Dieser ähnelt dem Betreuungsunterhalt nach dem Ende einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. „Die Unterhaltspflicht besteht in der Regel bis zum 3. Lebensjahr des gemeinsamen Kindes“
Das hab ich beim googlen gefunden.
Ob es weiter darüber hinaus geht weiß ich nicht.
Genau das habe ich auch gefunden…
Nein, es steht dir kein Unterhalt nach dem 3 Geburtstag zu.
Ich glaube das ist bei so einer langen Zeit tatsächlich möglich, da ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaften gelebt hat. Aber ein Anwalt kann das genauer beantworten.
Bis zum 3. Geburtstag des Kindes steht ihr was zu.. Aber jetzt wo es 6 ist nicht mehr.
Außer halt Kindesunterhalt.
Nein, ist es nicht.
Sie hat keinen Anspruch.
https://www.steinbock-partner.de/familienrecht/nichteheliche-lebensgemeinschaft/#:~:text=Nein%2C%20in%20der%20Regel%20besteht,seinen%20nichtehelichen%20(Ex%2D)Partner.
Hallo,
der natürlich DARF der Vater deines Kindes dir Unterhalt zahlen. Das ist eine FREIWILLIGE Vereinbarung zwischen euch.
Es ist nicht Trennungsunterhalt, sondern Betreuungsunterhalt, den du möglicherweise erhalten könntest. Der Gesetzgeber sieht hier 3 Jahre vor. Das kann natürlich verlängert werden, wenn kindbezogene Gründe vorliegen oder wenn beide Elternteile sich einig sind, dass der betreuende Elternteil sich auch nach der Trennung vollständig um das Kind kümmert und keiner Berufstätigkeit nachgeht.
Trennungsunterhalt zahlen sich Ehepartner GEGENSEITIG während der Phase von der ausgesprochenen Trennung bis zur rechtsgültigen Scheidung (3/7 - Regelung).
Nur sollte der Vater des Kindes jetzt nicht denken, dass er diesen Unterhalt steuerlich absetzen darf. Ihr wart nicht verheiratet. Das Realsplitting ist nicht möglich. Die steuerliche Absetzbarkeit funktioniert nur bei Eheleuten während der Trennung und nach einer Scheidung.