Umgang vorübergehend verbieten

Hallo zusammen,

Ich habe bereits zwei Posts zu diesem Thema geschrieben. Wenn ihr die genauen Hintergründe wissen wollt, könnt ihr dies hier nachlesen (link zum anderen Post ist dort zu finden):

https://www.urbia.de/forum/20-allein-erziehend/5964334-kindsvater-besuch-im-krankenhaus-nach-geburt-verweigern

Dem Vater meiner Tochter (6 Wochen alt) gestatte ich seit der Geburt einmal die Woche Umgang in der Wohnung meiner Mutter (ich wohne derzeit während des Wochenbetts dort). Die Vaterschaft hat er bisher nicht anerkannt. Der Termin für ihn ist erst Ende März. Auf Grund der Vorkommnisse habe ich ihn seit kurz vor der Geburt blockiert. Alle zwingend notwendigen Absprachen liefen seitdem über seine Mutter. Da diese sich aber extrem eingemischt hat, wollte ich über die Familienberatung ein Gespräch zu viert führen (er hat dort, so wie ich, eine eigene Betreuerin). Mit meiner Betreuerin hatte ich jetzt Anfang April vereinbart für dieses Treffen und ihm bei seinem vorletzten Besuch auch davon erzählt. Seine Betreuerin hatte ihn wegen des Termins aber noch nicht angesprochen gehabt. Vermutlich wollte sie erst das Einzelgespräch mit ihm abwarten. Da er nun aber von dem Gtuppengespräch wusste, hielt er es wohl nicht mehr für notwendig dort zu erscheinen. Seine Betreuerin sieht daher aber das Gruppengespräch noch nicht für zielführend und hat den Termin abgelehnt. Unter diesen Umständen, da wir keinerlei Basis für eine Kommunikation haben, will ich ihn hier nicht mehr sehen. Außerdem beweist er abermals, dass er keinerlei Verantwortung als Vater übernehmen kann. Noch ist das ja kein Problem, er hat die Vaterschaft ja nicht anerkannt. Aber wie sieht das aus, wenn er es dann endlich hinbekommen hat? Darf ich ihm den Umgang dennoch verweigern vorübergehend bis das Gespräch bei der Familienberatung stattgefunden hat? Meine Betreuerin hat auf Grund der Vorgeschichte und auch wegen seines derzeitigen Verhaltens (zuspät kommen, Termine nicht wahrnehmen, Baby auf einem Arm nach vorne gestreckt tragen, obwohl sie total zappelig ist, keine Wahrnehmung der Umgebung wenn er sie hält etc.) angeraten, wenn ich Umgang gestatte, dann nur unter Aufsicht. Ich will mich aber nicht auch noch um eine Begleitung kümmern und hier haben will ich ihn auch nicht mehr. Welche Möglichkeiten habe ich denn, ohne mich strafbar zu machen? Umgang muss ich ihm doch eigentlich gewähren. Oder muss ich dann direkt zum Gericht und dort die Begleitung einfordern? Wo würde dann aber der Umgang stattfinden? Er braucht alleine hier her schon eine Stunde und sie kann ja maximal eine Stunde ohne mich sein.

Würde mich freuen, wenn jemand Erfahrungen oder Ideen austauschen mag. :)

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Hallo,

direkt eigene Erfahrung habe nicht, wir haben uns erst getrennt als der kleine 1 Jahr war.

Du scheinst euer Kind wirklich beschützen zu wollen. Das respektiere ich absolut.

ABER: er ist ja schließlich auch ein Elternteil.
Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, wäre der nächste logische Schritt das gemeinsame Sorgerecht und spätestens dann hat er die selben Rechte wie du.
Auch auch ohne das Sorgerecht hat er ein Umgangsrecht. Und dann, sorry wenn ich das jetzt so sage, ist nicht mehr viel mit „gestatten“
Was du wirklich nicht tun musst, ist deine Wohnung für den Umgang bereitzustellen.
Eine Möglichkeit wäre zu Beispiel, dass er (mir dir) spazieren geht, später dann zum zB mit der kleinen auf einen Spielplatz geht, etc. pp..

Auch ich würde meinem Ex am liebsten aus meinem Leben streichen, aber sobald man ein Kind hat, ist man halt zeitlebens miteinander verbunden.
Ihr solltet euch zusammensetzen und zum Wohle des Kindes eine Lösung finden.
Total gut finde ich, dass ihr euch dabei schon Unterstützung geholt habt. Bleibt dran.

Bedenke aber bitte, dass weder Beraterinnen noch das Jugendamt irgendwelche Befugnisse haben eine Entscheidung anzuordnen.
Dies kann nur ein Gericht.
Der Richter kann begleiteten Umgang anordnen, dieser findet dann mit einer Sozialarbeiterin in Räumen zB des Kinderschutzbundes statt.

Wünsche euch alles Gute!

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Huhu Krissi,

Danke für dein Feedback!

"Du scheinst euer Kind wirklich beschützen zu wollen. Das respektiere ich absolut."

In meinen vorherigen Posts habe ich ja schon geschildert, was alles mit dem Vater im argen liegt. Dennoch wollte ich ihm trotz fehlender Vaterschaftsanerkennung den Umgang gewähren. Leider hat er auch nach der Geburt immer wieder unter Beweis gestellt, dass er sich nicht ändern kann für seine Tochter. Und wenn mir sogar schon die Betreuerin der Familienhilfe rät, sie nicht unbeaufsichtigt zu lassen, dann ist das schon mehr als aussagekräftig, dass er durchaus das wohl unseres Kindes gefährden könnte.

"Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, wäre der nächste logische Schritt das gemeinsame Sorgerecht und spätestens dann hat er die selben Rechte wie du.
Auch auch ohne das Sorgerecht hat er ein Umgangsrecht. Und dann, sorry wenn ich das jetzt so sage, ist nicht mehr viel mit „gestatten“"

Das sorgerecht wird ihm kein Richter der Welt zusprechen bei seiner Krankenakte und seinem Verhalten. Außerdem ist keine Kommunikation zwischen uns möglich. Deswegen bin ich ja zu der Familienberatung gegangen.
Und genau wegen des Umgangsrechts frage ich ja hier im Forum. Ob es eben möglich ist, den Umgang aus den genannten Gründen bis zur Klärung verhindern zu können, wenn eben keine Mitwirkung seinerseits bei der Schlichtung stattfindet und eben eine Gefährdung zumindest möglich wäre, was auch die Familienberatung so sieht. Muss die Gefährdung und fehlende Mitwirkung an der Umsetzung des Umgangs erst durch ein Gericht bestätigt werden oder ist es seine Aufgabe, dagegen Klage einzureichen, sollte er damit ein Problem haben? Was wäre in diesem Fall ein mögliches Urteil? Kann mir unter diesen Umständen daraus ein Strick gedreht werden? Ich habe über Monate versucht, mit ihm zu reden und nichts hat gewirkt. Er ist psychisch einfach echt durch... und ich will meine Tochter keine Sekunde mehr mit ihm alleine lassen. Ich will aber auch selbst keinen Kontakt zu ihm. Kann mich da ein Richter dann zu zwingen? Ohne mein Beisein bzw Aufwand meinerseits, zu einem neutralen Ort zu fahren, kann ja kein Umgang dann stattfinden.

Und das übliche "du musst Umgang gewähren" hab ich überall gelesen. Ich brauche aber einen Rat, wie ich eben zumindest vorübergehend diesen ohne negative Konsequenzen aussetzen kann. Meine Gründe sind mehr als nachvollziehbar denke ich. Nur rechtlich kenne ich mich eben dabei garnicht aus. Ich würde sonst auch selbst aktiv zum Gericht gehen, wenn nur dadurch eine Begleitung möglich ist. Aber alleine lasse ich meine Tochter wie gesagt nicht mehr mit ihm.

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1. Es ist nicht strafbar, keinen Umgang zuzulassen.

2. wenn du keinen Umgang zulässt und er aber welchen haben möchte, kann er sich an das Gericht wenden. Du musst da proaktiv gar nichts machen.

3. begleiteten Umgang gibt es vielerorts nur noch auf gerichtliche Anordnung hin. Da das Jugendamt die Kosten für die begleiteten Umgänge trägt, wird ein solcher nicht einfach auf Wunsch der Eltern eingerichtet.

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Momentan hat er null Rechte und du musst noch nicht einmal Umgang gestatten.

Ich würde ihm klarmachen, dass er ab sofort nicht mehr in eure Wohnung kommen kann, mach einen neutralen Ort aus.

Lass dich parallel beim Jugendamt beraten.

Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat darfst du natürlich den Umgang weder verbieten noch einschränken.

Daher jetzt alle Informationen einholen.

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Hallo Verena,

Danke Für dein Feedback! Es geht mir ja gerade genau um die Zeit nach der Anerkennung. Und die Informationen versuche ich unter anderem hier zu erhalten. Bei der Familienberatung werde ich aber auch nochmal fragen. :)

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Ja, frag dort explizit nach und auch beim Jugendamt. Die Gerichte halten viel von der Meinung des JA.

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