Frage zu Vaterschaftsanerkennungsurkunde

Hallo ihr lieben,

kurz eine Frage,

wenn die Vaterschaft Gerichtlich durch einen Test bestätigt wurde, muss dann die Vaterschaft noch offiziell anerkannt werden? Ich reg mich nämlich darüber auf, dass der KV meines Sohnes, seit der Geburt immer wieder ausreden parat hat, warum er seit 1 JAHR kein lust - keine Zeit hat, seine Unterschrift unter die Vaterschaftsanerkennungsurkunde zu sezten. Für mich heißt das, dass er die Vaterschaft offiziell immernoch ablehnt. Oder wie sieht ihr das? Ich finde das wichtig! Er kümmert sich auch nicht um den kleinen. Auch hier, immerwieder Ausreden. Ich bins langsam leid.

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hallo!

gehe ich recht in der annahme,dass ihr nicht verheiratet seit?

1. wenn die vaterschaft durch einen test bestätigt wurde,dann ist es ja eindeutig!

2. unterschreiben sollte er die urkunde auf jedenfall!! sie ist vom jugendamt,oder?
diese urkunde,sichert dir auf jedenfall den unterhaltsvorschuss,vom JA. sie ist auch sofort vollstreckbar!
auf deutsch
du kannst den gerichtsvollzieher auf ihn ansetzen,wenn er nicht mehr zahlen sollte!

wichtig,wenn er sie unterschrieben hat,geb sie nicht mehr aus der hand!

bei solchen fragen,würde ich mich aber immer mit dem JA in verbindung setzen!


lg nicole!

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Die Urkunde für meine erste Tochter, habe ich beim Jugendamt unterschrieben. Ich zahle auch das Geld ans Jugendamt. Das ist sicherer.
Erst nach der Unterschrift, also nach der Anerkennung ist er ranzukriegen.

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danke für eure Antworten, bin aber gerade etwas irritiert.

Den Unterhaltstittel liegt mir schon vor, das Jugendamt hat auch schon die Gehaltspfändung raus geschickt. Wir waren nie verheiratet. Ich hab das alleinige Sorgerecht.

Er hat lediglich die Annerkennung nicht unterschrieben, was ich aber wichtig finde. Er lehnt die Vaterschaft ja so immernoch offiziell ab. Mir wurde gesagt, solang er die Vaterschaftsanerkennung nicht unterschreibt, hat er auch keine Rechte! Wüsste gern ob das stimmt.

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Ich wollte im Dezember die Vaterschahftsanerkennung machen, aber meine Ex wollte nicht, sie kam immer wieder mit Ausreden, das Amt hätte zu zwischen Weihnachten und Neujahr zu etc.
Im Januar kam dann der Brief von Ihrer Anwältin, ich solle den vollen Unterhalt zahlen, nicht die 150, die sie vorgeschlagen hatte.
Also zahlte ich die 199 Euro.
Erst nachdem ich bei meinem Jugendamt in Herford den "Titel" anerkannt hatte, kam auch prompt die Gehaltspfändung vom Gerichtsvollzieher, weil ich den Unterhalt nicht zum Monatsanfang zahlen konnte , sondern erst zur Mitte, da meine Mieterin leider auch erst Mitte des Monats gezahlt hat . Das bedeutet also, das du erst nach der "Unterschrift" was in der Hand hast, denn sonst hätte sie auch vorher reagiert.

Aber der Unterhaltsvorschuß ist nachher von Ihm ans Amt zurückzuzahlen.

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Guten Morgen..

ich würde an Deiner Stelle zum Jugendamt gehen und eine Beistandschaft für Deinen Sohn beantragen. Schau Dir das mal an, hab Dir den dazu Link mal rausgesucht, ist echt ne Super Sache:

http://www.bmfsfj.de/Publikationen/beistandschaft/vorwort.html

Ich hoffe ich konnte Dir damit helfen..

LG Tina