Frage zu Vaterschaftsanerkennung, Geburtsurkunde, Unterhalt

Hallo!

Meine Tochter ist heute 23 Tage alt. Wieder Erwarten habe ich jetzt vom Vater des Kindes Nachricht bekommen, dass er Unterhalt zahlen möchte. Er wollte von mir die Geburtsurkunde haben, da er Student ist und damit seine Bafög-Angelegenheiten regeln will.. Mal eine Frage dazu, bekommt er dann mehr Bafög, wenn er Unterhalt zahlt? (Wahrscheinlich, aber das nur nebenbei..)

Nun hat er die Vaterschaft aber noch nicht schriftlich anerkannt, weshalb er auch nicht als Vater auf der Geburtsurkunde steht, also nützt es ihm ja nichts, wenn er jetzt von mir die Geburtsurkunde bekommt.

Die Vaterschafts-Anerkennung, macht man die beim Jugendamt? Oder wo?

Wenn er dann die Vaterschaft anerkannt hat, was passiert dann mit der Geburtsurkunde? Bekommt man automatisch ne neue, oder muss man die erst wieder beim entsprechenden Standesamt beantragen?

Und zu guter Letzt: Wieviel Unterhalt müsste er dann zahlen? Und wie funktioniert die Verrechnung mit dem Kindergeld? Ich habe gelesen, dass der, der Unterhalt zahlt, auch zur Hälfte das Kindergeld bekommt.. Aber das richtet sich ja sicher auch danach, wieviel Unterhalt gezahlt wird, oder?

Fragen über Fragen, ich hoffe, Ihr könnt mir helfen!

Danke

LG

Sandra

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Hallo Sandra,

also die VS erkennt er beim zuständigen JA an und ne neue Geb.urkunde musst Du selber auf dem Standesamt "beantragen" aber am besten vorher fragen ob sie das mit der VS schon wissen oder ob er dann schon eingetragen ist oder du wartest dann noch ca. 3 Wochen nach der VS-anerkennung!
Die ersten 6 Jahre muss er einen Regelbetrag von 199€ bezahlen dann bis zum 12. LJ 249€ und dann 306 oder 307€! Kindergeld bekommt immer der oder die jenige bei der das Kind lebt! wär ja schwachsinnig wenn er 199€ Unterhalt bezahlt und Kindergeld 154 € bekommt#kratz

Lg Meli mit Amelie *01.07.06

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Hallo Meli.
das mit dem Kindergeld stimmt so nicht ganz.
Ab Stufe 7 der Düsseldorfer Tabelle wird das Kindergeld geteilt und zur Hälfte dem Vater angerechnet.

LG Katrin und Lilli (12 Wochen)

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>>Wenn er dann die Vaterschaft anerkannt hat, was passiert dann mit der Geburtsurkunde?<<

Die wird geändert, in eine extra dafür vorgesehene Spalte wird sein Name nachgetragen. Eine neue brauchst Du allerdings (laut JA) nur beantragen, wenn Du das willst, die Urkunde die Du jetzt hast, verliert ihre Gültigkeit nicht

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Die Vaterschaft erkennt er bei seinem Standesamt an. Du erkennst danach seine Vaterschaft bei deinem Standesamt an. ( Falls ich nicht im selben Ort wohnt)

Das Kindergeld bekommst du normalerweise.
Von seinem Regelbeitrag geht die Hälfte des Kindergeldes ab, Wenn er mehr verdienen würde. In den Unteren Stufen wird aber nur prozentual etwas abgezogen. Somit kommt man immer auf die 199 Euro.
Anders würde es aussehen, wenn du z.B. das Kindergeld an ihn abtreten würdest, weil es z.B. sein 4. Kind wäre und er dann mehr bekommen würde. Aber das ist ein anderes Thema.

Der Eisbär

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Hallo,

mir ist was an Deinem Beitrag aufgefallen!
Normalerweise muss man die VS doch auf dem JA anerkennen so ist es zumindest hier bei uns!
Musst Du es auf dem Standesamt anerkennen (bzw. dein KV)?

Würd mich echt interessieren!

Lg Meli

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Ja richtig auf dem Standesamt.
Es wird doch keiner gezwungen das Jugendamt einzuschalten. Du brauchst doch z.B. keine Beistandschaft zu beantragen, also kommt doch das JA dann nicht mit ins Spiel.

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hi sandra!

das jugendamt setzt sich mit dem KV in verbindung und bittet ihn, die vaterschaft anzuerkennen. tut er das, mußt du dies dann auch nochmal anerkennen.

steht er noch nicht in der geburtsturkunde, hat die vaterschaft aber anerkannt, kommt das standesamt auf ihn zu.

du mußt eigentlich gar nix machen. ds regeln die ämter alles.
war bei mir genauso. und wenn er in die geburtsurkunde als vater eingetragen werden will, soll er sich selber drum kümmern. ganz einfach.

zahlen muß er mind. 199,- euro. kindergeld kriegst du zu 100%.
geh am besten mal zum jugendamt. die erklären dir das und kümmern sich!

lg
tt