sparbuch eröffnen

ich war heute bei meiner bank um ein sparbuch für meine kinder zu eröffnen, für die ich von anfang an die alleinige sorge habe.
ich war mit dem kindsvater niemals verheiratet, er hat die vaterschaft anerkannt und ist dementsprechend mit auf der geburtsurkunde vermerkt - als vater.
mehr nicht.

meinen informationen, die ich mir beim jugendamt eingeholt habe, nach, hat eine ledige mutter vom gesetz her die alleinige sorge, soweit sie das nicht mittels einer "gemeinsamen sorgeerklärung" ausdrücklich anders wünscht.

liege ich da richtig?

der zuständige bankangestellte weigerte sich, mir ein sparbuch zu eröffnen, weil ich keine bescheinigung darüber habe, dass ich kein gemeinsames sorgerecht mit dem vater vereinbart habe.

das problem besteht nun darin, dass ich schon vor einer weile einmal versuchte, aus dem selben grund, auf dem jugendamt so eine erklärung zu bekommen.
woraufhin mir gesagt wuzrde, dass es eine solche bescheinigung nicht gibt, da es laut gesetz so ist, dass ich AUTOMATISCH das alleinige sorgerecht habe.
"das wäre ja so, als müsse man eine bescheinigung darüber bringen, dass man nicht tot ist." sagte man mir.

und dieser angestellte wimmelte mich einfach ab.
ist denn das rechtens?
wie soll ich mich verhalten??

ich habe mich heute vermutlich nicht besonders gut verhalten, als ich ihm am ende der unterhaltung einige unflätige bemerkungen entgegenschleuderte, weil er wirklich kein stück entgegenkommen zeigte.

liebe grüße und vielen dank für eure antworten

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Hallo,
mir erging´s nicht anders. Ich hab mir daher lieber gleich bei allen Sachen die Unterschrift vom Papa meiner kleinen Maus mit eingeholt...
Zusätzlich benötigte ich zur Konto/Sparbucheröffnung eine beglaubigte Kopie des Kinderausweisses (oder den Orginalausweis mit hinnehmen) oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde.
Ist zwar alles etwas "verkehrte Welt" - vielleicht hilft´s Dir ja aber auch weiter!
Liebe Grüsse, Clarea

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also wir haben das problemlos vom JA bekommen. es heißt negativbescheinigung und darin wird bestätigt, dass für kind xy keine übereinstimmenden sorgeerklärungen der eltern vorliegen.

daraus kann dann jeder schließen, dass du die alleinsorge hast und die sparbucheröffnung ist kein problem.

schau z.B. hier:

http://www.stadt-koeln.de/bol/kind/produkte/05282/

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Hallo puchiko,

bei mir heißt das Dokument "Bescheinigung nach dem Sozialgesetzbuch TeilVIII (SGBVIII)- Kinder- und Jugendhilfegesetz über die Nichtabgabe von sorgeerklärungen nach § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches

Darin heißt es:

als zuständiges Jugendamt bestätigen wir hiermit, daß für ihr Kind XY bis heute nahc unseren Unterlagen

keine Sorgeerklärung abgegeben wurde. di elterliche sorge steht ihnen somit alleine zu.


Diesen Zettel habe ich benötigt, um ein Sparbuch aufzulösen, daß der KV unberechtigterweise ohne mein Wissen auf den Namen meines Kindes eröffnet hatte.

zu deinem Anliegen, der Banker hat sich insofern korrekt verhalten, als daß er die Zustimmung des gesetzl Vertreters benötigt. Da dies in der Regel meistens Vater und Mutter sind, muß er sich davon überzeugen, wer alles zu unterschreiben hat.

Vielleicht hat er sich nicht ganz glücklich verhalten in seiner Wortwahl, aber grundsätzlich ist er im Recht.

gleichzeitig regelt diese Zustimmungserklärung auch den Zugriff auf die Sparkonten der Kinder, da gesetzl. Vertreter generell bis zum 18. Geburtstag über die Konten der Kinder verfügungsberechtigt sind.

Bring ihm den Wisch, dann ist auch geregelt, daß der KV nicht an die Gelder der Kinder herankommt.

Da ich selbst alleinerziehend bin, gleichzeitig auch noch Banker verstehe ich beide Positionen.

geh zum Jugendamt und erkläre sachlich, wofür du die Bescheinigung brauchst, mich hat das damals nur einen Anruf gekostet, 2 Tage später war der Brief da.

Zur Legitimation bei der Kontoeröffnung benötigst du die Geburtsurkunden deiner Kinder. Ein Tip von mir, ich habe außer der Geburtsurkunde mit dem Eintrag beider Eltern noch eine Abstammungsurkunde beim Standesamt beantragt, in der nur ich als Mutter eingetragen bin.

Wenn ich die vorlege, fragt keiner nach dem Kindsvater und dem Sorgerecht.

Reg dich nicht länger auf, du wirst die Sparbüher für deine Kinder schon noch erhalten.

LG ninimom

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danke!!
dann werde ich das wohl nochmal versuchen müssen! und ich werde mich auch nicht länger fragen, wieso ich diese bescheinigung beim letzten mal nicht bekommen habe.#gruebel

diese ewige umherrennerei ist doch nicht normal.

kostet denn eine abstammungsurkunde geld? das klingt ja wirklich sehr praktisch!

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ja, ich glaube, ich habe damals 12 DM bezahlt. Aber die haben sich schon lange rentiert

Laß dich nicht unterkriegen.....

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ohja, das problem kenne ich,..

bei mir ist es aber so, dass ich mit dem ersten kv gemeins. sorge habe (jedoch ist er über alle berge und es besteht kein kontakt) und der zweite kv von meiner tochter - der kennst sie nicht, weil sie nicht in sein leben passt #gruebel

da ich keine lust hatte auf auseinandersetzungen (bräuchte bei dem einen vater die unterschrift dazu) habe ich zwei bücher auf meinem namen eröffnet und habe eines für den großen und eines für die lütte

daueraufträge laufen monatlich und gut ist ... es ist doch völlig egal, welcher name drin steht ;-)

lg

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Naja, solange dein Freibetrag ausreicht, ist es ja gut... ;-)

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Hi


Habt ihr bei der eigenen Bank versucht eins zu eröffnen?

Also ich hatte bei der SPK keine Probleme damit und das wo sogar der kurze den Nachnamen des Vaters trägt. Ich bin zwar noch mit ihm zusammen, habe aber trotzdem alleiniges Sorgerecht.

Bei einer anderen Bank hatte ich auch Probleme.

Aber sonst...selbst Kigaanmeldung etc ging alles Problemlos ohne den Papa.

LG

Mel

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ich würde mich bei JA-leiter beschweren! der SB hat überhaupt keine ahnung von seinem job, wenn er dir so eine dumme bemerkung entgegenschleudert. natürlich gibt es eine solche negativbescheinigung (wie von einem vorredner schon ausführlich geschrieben)
ich hab diese bescheinigung ohne großen aufwand vom JA bekommen. diese bescheinigung habe ich bereits mehrmals benötigt. sei es bei der bank oder bei der anmeldung im ki-garten.

da kann man bzw. frau schon mal ausrasten, wenn man immer von a nach b geschickt wird und einem a sagt, das man zu b muss und dann wieder umgekehrt #augen

lg
brujita

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Hallo Puschiko,

die sogenannte "Negativbescheinigung" bekommst Du beim örtlichen Jugendamt des Geburtsorts des Kindes oder beim dortigen Standesamt.

Ist kostenfrei und unproblematisch zu erhalten. Damit ist dann alles möglich.

Gruß
lilie55000

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Hallo!
Ich habe selber mal bei einer Bank gearbeitet, Das Problem der Angestellten: Sie wollte Dich sicher nicht abwimmeln, aber sie MUSS! Lt. Gesetz ist sie verplichtet, die Unterschriften aller Sorgeberechtigetn einzuholen. Ist sie nett zu Dir und läßt was durchgehen, hat sie selber später die Mega-A..karte bei ihrem Arbeitber. Der will dann alle Unterlagen und sie hat keine... , muß sich erklären, beweisen, bekommt Druck. Logisch, daß das darum kein Banker macht!
Was eine allegemeingültige Erklärung angeht, die solltest Du haben! Notfalls würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen.
LG
Anne