Hallo und Guten Morgen,
ich bekomme nun seid kurzem Unterhaltvorschuss für meine 6 Monate alte Tochter..
Es sind 129,-€ und der Mindest-Unterhalt, den der Vater mir hätte zahlen müssen, sind 199,-€ ..
Der Vater hat übrigns kein Interesse an seinem Kind, hat es auch noch nie gesehen..
Nun hat mir jemand gesagt, ich soll wenigstens die Differenz zwischen diesen beiden Beträgen, also immerhin 70€ pro Monat, einklagen, weil das meiner Tochter ja schliesslich auch noch zustünde..
Hat jemand schonmal sowas gemacht?
Und wie sieht es da mit finazieller Unterstützung vom Staat aus? Bin momentan in Elternzeit und habe nicht soviel Geld, bekomme Elterngeld, Wohngeld...
Danke schonmal für Eure Antworten
Sandy
Differenz wischen Unterhaltsvorschuss und Mindest-Unterhalt einklagen?
Du schreibst jetzt leider nicht, ob ihr geschieden seit oder in Trennung lebt, ob der Vater des Kindes arbeitet oder nicht.... währen glaube ich wichtige Informationen.
Ich habe auch mal Unterhaltsvorschuss erhalten, aber es gab keine Möglichkeit vom Vater der Kinder eine Differenz oder sonstwas zu holen.
Wer dich da beraten kann, weis ich leider nicht, pro Familia vielleicht, aber sicher antwortet noch jemand anderes außer mir.
Viel Erfolg!
Wir waren nicht verheiratet, leben getrennt, er hat ja seine Tochter auch noch nie gesehen...
Er ist Student, hat, woweit ich weiss Nebenjob..
LG
Sandy
Weil der KV nicht zahlen KANN bekommst du Unterhaltsvorschuss... was meinst du warum der gezahlt wird???? Du kannst nur auf Unterhalt insgesamt klagen aber mehr nicht. Und diese Klage wird kein Gericht zulassen da er nicht zahlunsgfähig ist.
Einmal denken bevor man klagt!
Hallo,
lass beim Jugendamt eine Beistandschaft für die Kleine einrichten.
Die kümmern sich dann um alles, was mit dem Unterhalt zu tun hat.
Einklagen würde ich überlegen: Wenn er wirklich kein Geld hat, sitzt du nachher evtl auf den Kosten.
Das solltest du also abwägen.
LG
Ariane
Hi Sandy
Die 70 Euro differnez sind fürs Amt das ist schon so richtig.
Der Vater zahlt in der Regel 199 Euro Mindessatz und die Mutter erhält wenn Sie UV bekommt nur die 127 Euro so ist es immer bei uns auch. Da gibt es nichts mit einklagen.
Geh zur ARGE wenn dir das zu wenig ist vielleicht bekommst du Kinderzuschuss.
Gruß
Mercedes
Die 70 Euro sind fürs Amt?
Seit wann das denn? Meine Sachbearbeiterin hat die Differenz eingeklagt, nun hat NAtascha einen Titel
Schon immer da die das als Bearbeitungskosten anrechnen
Dann wird der Mann wohl jetzt mehr zahlen aber eine Differenz bleibt immer !
also ich habe einen Titel über Gesamtsumme.
In der Zeit, wo Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde, habe ich aber keine Differenz eingeklagt.
Alles Geld, was vom KV an dich kommt in der Zeit der Zahlung von UHV kommt, ist an das JA abzutreten....hab ich als Tipp von meiner Bearbeiterin bekommen.
Ich bin mit dem KV so verblieben, dass er die Differenz dann später zahlt und musste nicht klagen, weil es geklappt hat.
Frag doch beim JA wegen Beistand und Unterhaltstitel festlegen, dann machst du nichts falsch und hast einen pfändbaren Titel für 30 Jahre.
Da ist das Studium dann vorbei und wenn du Glück hast, kannst du dann mal schön in den Urlaub fahren mit dem Geld.
Simone
huhu,
ich würde den unterhalt einklagen oder beim jugendamt nachfragen, ob die das auch machen.
wenn du selbst klagst und kein oder wenig geld hast, dann beantrage prozesskostenhilfe beim zuständigen amtsgericht.
dann werden deine anwaltskosten und die gerichtskosten vom staat übernommen, schlimmstenfalls musst du nen teil in raten zahlen, das wird aber vorher festgelegt anhand deines einkommens.
wenn der vater zur zahlung von unterhalt verurteilt wird, ist er der unterlegene und muss seine kosten selbst tragen.
solltest du aber zu unrecht klagen und verlieren, musst du seine kosten tragen.
informiere dich mal beim jugendamt und dann such dir nen fachanwalt für familienrecht.
alles gute
claudia