Geburtskunde ohne Vater

Hallo ich werde in einigen Monaten Mama und mit dem Vater von dem Kind will ich nichts mehr zu tun haben.
Der hat die letzte Monate wirklich ekelhafte Sachen zu mir gesagt wie zum Beispiel dass ich iwelche Substanzen einnehmen soll damit dieses Kind stirbt :( da war ich schon in dem 5 Monat
Der hat nichts im Kopf außer trinken, feiern und kiffen, ich will nicht dass mein Kind mit so einem Vater aufwächst.
Ich habe mich dazu entschieden bei dem Geburt nicht einzugeben wer der Vater ist damit ich keine Unterschrifte von ihm brauche wenn ich zum Beispiel für den kleinen pass beantragen will, aber ich habe auch Angst dass wenn ich nicht eingebe wer der Vater ist keine Hilfe von Stadt bekomme und das brauche ich weil ich immer noch meine schule mache und so wie ich es gelesen habe bekomme ich keine Hilfe wenn ich nicht eingebe wer der Vater ist bzw. kann ich Probleme damit haben.
Ich habe wirklich keine Ahnung mehr was ich machen soll…

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So weit ich weiß, sind es zwei getrennte Bereiche. Auf der einen Seite den Vater anzugeben und das Sorgerecht. Du kannst den Vater angeben, solltest du auch dringend machen zwecks Unterhalt und trotzdem das alleinige Sorgerecht beantragen. Dann brauchst du von ihm auch keine Unterschriften oder der Gleichen. Lass dich bitte ordentlich informieren (Profamilia?).
Alles Gute 🍀

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Sie braucht kein alleiniges Sorgerecht beantragen, das hat sie als unverheiratete automatisch!

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Das ist nicht ganz das Forum für dein Problem. Im Trennungsforum z.B. wirst du vermutlich mehr antworten bekommen.
Erstmal ist entscheidend, ob du verheiratet bist oder nicht. Bist du bei der Geburt verheiratet ist der Ehemann rechtlich der Vater egal ob, er es biologisch ist oder du das möchtest.
Bist du nicht verheiratet. Muss die Vaterschaft anerkannt werden und erst dann regelt sich das Sorgerecht. Für dich wäre der Fall passend, dass er die Vaterschaft anerkennt, aber halt kein Sorgerecht bekommt. In dem Fall ist er Unterhaltspflicht, hat aber kein Mitspracherecht, wenn es um irgendwas bezüglich des Kindes geht. Du bekommst dann z.B. auch einen Kinderreisepass ohne seine Unterschrift.
Wende dich am besten ans Jugendamt, die sind für so etwas zuständig und können dich auch bezüglich Unterhaltsvorschuss und so weiter beraten.

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Ergänzung: sobald er die Vaterschaft anerkennt, hat er ein Umgangsrecht.

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Wenn du Unterhalt benötigst, dann musst du ihn angeben.

Wenn ihr unverheiratet seid, dann hast du sowieso das alleinige Sorgerecht.

Er hat aber natürlich das Recht, gemeinsame Sorgerecht zu beantragen und im Notfall ein zu klagen.

Entweder er erkennt die Vaterschaft vor der Geburt schon freiwillig an oder du wendest dich an das Jugendamt und die melden sich dann bei ihm.

Du kannst dich auch bereits jetzt an das Jugendamt wenden oder an eine Organisation, die können dich dann beraten. Am besten schreibst du auf, was er zu dir gesagt hat und warum du ihn nicht für einen geeigneten Vater hältst, denn das werden sie dich vermutlich fragen

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Noch ein Hinweis dazu.

Wenn du angibst, dass du nicht weißt wer der Vater ist und dann Unterhaltsvorschuss vom Staat beantragst, dann machst du dich damit strafbar.
Von daher versuche legale Lösungen zu finden

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Kannst du machen, rechne aber damit dass dein Kind dich hassen wird, sobald es versteht was du ihm angetan hast.
Dass du den Mann scheiße findest, ok, fände ich an deiner Beschreibung auch. Aber er ist der Vater deiner Tochter. 50% ihrer Gene sind von ihm! Zumal, völlig unabhängig vom moralischen, du dich strafbar machst, wenn du wider besseren Willens den Vater als unbekannt angibst.

Du musst ihm nicht das Sorgerecht geben, das kann er sich erklagen (so oder so, egal was du machst). Aber wenn du es nicht gibst und er es sich auch nicht erklagt (oder mit der Klage keinen Erfolg hat) kann er eh keine Entscheidungen deine Tochter betreffend fällen. Und so bekommst du auch Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss.

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So ein Quatsch!
Nur weil man persönliche Gründe hat, den Vater nicht in die Geburtsurkunde einzutragen, heisst das nicht dass man dem Kind die Herkunft verschweigen wird.
Abgesehen davon kann man das auch jederzeit nachholen.

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Es gibt zwei Varianten:
1) Der Vater hat Interesse. Dann wird er so oder so eingetragen, egal was die Mutter will.
2) Der Vater hat kein Interesse. Dann wird er nicht eingetragen, die Mutter macht sich strafbar und bekommt keinen Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt, auf welchen sie angewiesen ist. Zudem hat das Kind massive Probleme im späteren Leben, sowohl bei Behörden als auch im Alltag. Von der moralischen Seite mal ganz abgesehen, macht es absolut keinen Sinn, sich da strafbar zu machen und sich und das Kind in Probleme zu stürzen.

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Du kannst schon schwanger zum Jugendamt gehen und dich beraten lassen.
Ohne den Vater anzugeben, wirst du keinen Unterhaltsvorschuss erhalten.

Wenn du darauf angewiesen sein solltest, würde ich beim Jugendamt eine Beistandsschaft für dein Kind beantragen.
Diese beinhaltet lediglich, dass das Amt die Rechte deines Kindes gegenüber dem Erzeuger durchsetzt.
Sprich sie werden ihn zur Vaterschaftsanerkennung auffordern und sich um Unterhaltszahlungen kümmern. Du wirst also keinen Kontakt zu ihm haben müssen.
Nach der Geburt gibst du keinen Vater an und hast somit das alleinige Sorgerecht.

Allerdings wird das Jugendamt an diesen Punkten auch nicht locker lassen.... sprich, wenn er nicht freiwillig die Vaterschaft anerkennt,wird es vor Gericht gehen. Und das ist der Punkt, an dem das System hinkt....
Bis dahin erzählt wird man die erzählen, dass es um die Rechte deines Kindes geht. Dein Kind Anspruch hat, dein Kind dies, dein Kind das.... vor Gericht musst aber du ziehen.
Durch die Beistandsschaft mit juristischer Unterstützung durch das Amt, ohne Einkommen sicher auch mit ... mir fällt das richtige Wort nicht ein.... "Kostenübernahme" ....
Aber später werden die Getichtskosten geteilt und du wirst die Hälfte davon tragen dürfen.
Sprich: um 175€ (oder so) monatlich vom Amt zu bekommen, musst du erstmal 600€ in die Hand nehmen....

Und wenn er dann immernoch nicht kooperativ ist, kannst du gerade gerichtlich weiter machen und einen Unterhaltstitel erwirken...
Kostet wie X Euro...


Ich kann deinen Gedanken, ihn nicht anzugeben, 1000%ig verstehen.
Man will nicht dem Kind was verheimlichen, sondern dich und das Kind schützen.
Niemand, der nicht selber in der Schwangerschaft bedroht wurde, sollte hier Urteil fällen dürfen.
Man hat Angst vor dem Echo, man hat Angst dass er womöglich gemeinsames Sorgerecht beantragen könnte, nur um einem das Leben schwer zu machen, man hat Angst dass er Umgang möchte, weil er auch dahin gegend womöglich schon Drohungen ausgesprochen hat....
Usw....

Das kann keiner nachvollziehen, der es nicht selber erlebt hat.

Ich habe die Vaterschaftsanerkennung per Gericht durchsetzen lassen. Zum einen wegen dem Geld, zum anderen weil es sonst gegen alles, was ich sonst sage und vertrete, gegangen wäre.
Aber ich hatte die Hosen gestrichen voll.

In meinem Fall blieb das Echo (bisher) aus. Es hat gedauert, bis ich die Angst auch nicht mehr ständig im Nacken hatte.

Schau, ob du irgendwie ohne das Geld auskommen könntest.
Wenn nicht... drück ich dir die Daumen.
So wie du von ihm schreibst, glaube ich nicht dass er engagiert genug für gemeinsames Sorgerecht wäre. Vermutlich auch nicht Umgang oder so....

Alles Gute für dich!
D

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Mal aus Interesse:

Sollte hier nicht eine Prozesskostenhilfe greifen? Herrscht bei dem Verfahren Anwaltspflicht? Werden Gerichtskosten wirklich geteilt, wenn der Mann als recthmässiger Vater festgestellt wird? Ich hatte immer was im Kopf, dass der "Schuldige" die Kosten trägt.

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Das war das Wort, das mir gestern nicht einfiel! 😁

Ich bin da kein Experte....
Ich habe damals Prozesskostenhilfe erhalten, da noch in Elternzeit...
Musste aber die tatsächlich Gerichtskosten wirklich zur Hälfte zahlen.
Was ich auch als absoluten Skandal empfinde, denn wegen mir fand das Theater nicht statt.
Der Kindsvater hat die Vaterschaft abgestritten, wegen ihm ging es vor Gericht, nachweislich log er das Gericht an, und trotzdem darf die Frau mitzahlen.
Da gab es wohl vor ein paar Jahren eine Änderung... davor hätte nur der Vater die Gerichtskosten gezahlt.

Im Folgeprozess hätte ich damals wiederum keine Prozesskostenhilfe mehr erhalten, da ich da wieder gearbeitet habe.
Und zwar so viel, dass ich mein Kind und mich alleine durchbringen kann.
Zur Strafe (so empfand ich es) soll man dann alle Kosten selber zahlen.
Diese wurden trotz Beistandsschaft auf mindestens 2.000,-€ geschätzt.


Und das heisst nochmals zusammengefasst:

Um auf Umwegen vom Erzeuger eine jämmmerliche monatliche Unterstützung zu bekommen (damals 160€), hätte ich insgesamt mindestens 2.600,-€ investieren müssen.
Was so viel bedeutet, wie 16 Monate keine Unterstützung zu bekommen.

Es ist toll, dass es überhaupt so etwas wie UHV gibt! Es ist toll, dass es diese Beistandsschaften gibt!
Aber es läuft noch so viel schief in diesem System... alleinerziehende Väter und Mütter werden derart diskriminiert vom Staat...

Der UHV ist ja letztlich auch keine Sozialleistung, sondern soll sich das JA 1 zu 1 direkt vom nicht zahlenden Elternteil holen.
Aber trotzdem wird der Wert geringer angesetzt, als der MINDESTUNTERHALT laut Düsseldorfer Tabelle.
Mit welchem Recht wird hier das gesamte Kindergeld angerechnet???
Brauchen Alleinerziehende weniger Geld für ihre Kinder???


Sorry... aber das Thema triggert mich enorm.
Genauso wie Tatsachen, dass der Staat ein kinderloses Ehepaar mehr als Familie ansieht, als Alleinerziehende mit Kind.

🤬

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Hallo,

Wie einige hier schon geschrieben haben, stattliche Leistungen gibt es nur wenn der Vater bekannt ist.

Sorgerecht bekommt er nicht automatisch wenn ihr nicht verheiratet seid. Er hat allerdings auf jeden Fall ein Umgangsrecht, und da sehe ich das Problem. Ich würde ihm das Kind nicht geben daß er umbringen wollte.
Du solltest alles aufschreiben was er gesagt hat und zu einer Beratungsstelle gehen, das muss alles Aktenkundig werden. Auch sein Drogenkonsum. Nur dann wird der Umgang vom Jugendamt begleitet.

Wenn er Dir droht (ich nehme mal an er wird nicht begeistert sein wenn er Unterhalt zahlen muss) dann ruf sofort die Polizei.

Ich wünsche dir alles Gute und viel Kraft
Sunny

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Du musst ign angeben. Er muss für dich und das Kind Unterhalt zahlen! Warum sollte das der Steuerzahler machen? Sorry, aber das ist unmöglich.
Immerhin bist du eine Beziehung mit ihm eingegangen und wurdest schwanger, obwohl er diese Sachen macht.