Guten Tag,
mein Sohn S. lebt seit 1/2 Jahr bei seinem Vater weil ich wegen einer Krise in einer psychische Klinik war.
Für sechs 6 Wochen lag ich stationär wegen einer Schmerzmittel- (Tramal) und Benzodiazepinabhängigkeit (Diazepam). Die Abhängigkeit besteht seit 2003. Nach einem schweren Verkehrsunfall, wurden mir die Medikamente damals viel zu lange verschrieben und so wurde ich abhängig.
Das Jugendamt ist ebenfalls eingeschaltet worden und der Entzug erfolgte freiwillig.
Werde seit Entlassung psychotherapeutisch betreut, mache wöchentlich einen Abstinenznachweis bei der örtlichen Drogenberatungsstelle (Urin), und übe meine Tätigkeit als Lehrerin in einer Pflegeschule wieder seit 3 Monaten aus.
Alle Auflagen vom JA sind eingehalten worden und es war die Rede davon, dass S. nur 12 Wochen beim Vater bleiben solle aus rekonvaleszenten Gründen.
Nun ist es so, dass der Vater ihn mir nicht zurück gibt. Er hat das alleinige Sorgerecht sowie den Wechsel des Aufenthaltsortes beantragt. Am 11.09 wird darüber im Amtsgericht entschieden.
Lebe seit 13 Jahren mit beiden Kindern (R.5 Jahre) zusammen und meine Sucht wurde toleriert. Jetzt plötzlich nicht mehr und er will ihn zu sich holen. Kompromisslos. Ich würde ihm entgegen kommen, um weiter zu gesunden aber nein, no way. Habe so eine Angst das er als Arzt mehr Gehör findet als ich. Habe all die Jahre Hilfe von meinen Eltern erhalten die auf selber Flurebene mit mir wohnen. Er habe aber Angst vor einem Rückfall und deshalb will er das so. Keine Ahnung wie das ausgeht. Bin nicht unschuldig an allem aber nach 13 Jahren alleinerziehend den Jungen nur jedes zweites Wochenende sehen zu dürfen ist unfassbar ungerecht. Es läuft alles so gut und er beharrt nur auf der Tablettensache. Nie habe ich die Kinder vernachlässigt, geschlagen o.ä.
Das Jugendamt ist jedoch komplett auf seiner Seite. Gibt es eine Chance den Kampf zu gewinnen. Bin doch jetzt 5 Mo. nachweislich clean.
Das jüngere Kind lebt wieder bei mir. Deshalb, "ich wäre nicht erziehungsfähig" stimmt schonmal nicht.
Klage Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerechtsentzug
Die Frage ist, hast du die ganzen Jahre die Tabletten legal verschrieben bekommen?
Das könnte beim Ausgang tatsächlich eine große Rolle spielen ob der Arzt die verschrieben hat oder du dir die Tabletten illegal beschafft hast...
Und vor allem komisches Jugendamt was ihr da habt nach 13 Jahren ohne Vorfall in deiner Obhut ist es nach deinem Entzug auf einmal ein Problem 🤔
Ich vermute, der Vater hat in den vorigen 13 Jahren keinen Antrag auf alleiniges Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungrecht gestellt.
Da die TE erst vor 6 Monaten entzogen hat, könnte es auch sein, das der KV (und das Jugendamt) keine Ahnung von dem Maß der Abhängigkeit der TE hatte.
Ausserdem könnte es sein, dass der Sohn nach den 6 Monaten lieber beim Vater bleiben möchte. Und mit 13 Jahren hat er nunmal ein Mitspracherecht.
Grüsse
BiDi
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Mir erschließen sich die Abläufe nicht.
Wie viele Kinder? Welches Alter? Gleicher Vater?
Seit wann getrennt? Wie alt waren die Kinder? Wie waren die Umgänge zum Vater geregelt? Wie lange ging es seit der Trennung bis zur Krise, die zum Umzug zum Vater führte?
Wie lange waren die Kinder nun beim Vater? Warum ist eines bei dir und eines nicht? Warum soll eines beim Vater bleiben und eines nicht?
Was für eine psychische Krise hattest du? Wie äußerte sie sich? Wie lange baute sie sich auf, bis es in dem Klinikaufenthalt endete?
Warum machst du genau jetzt, nach so vielen Jahren einen Entzug?
Gab es vorherige Entzüge? Therapien? Versuche clean zu werden? Wenn ja wie viele, wie lief das ab, wann kam der Rückfall?
Wenn nein...warum nicht?
Wie viele Jahre warst du abhängig? Wie hat der Konsum sich im Alltag gezeigt udn wie hat er sich über die Jahre verändert?
Was für eine Therapie machst du jetzt und gibt es Spätfolgen?
Was hast du all die Jahre mit dem Jugendamt zu tun gehabt? Sie sollen ja alles gewusst haben...dann müsst ihr ja dauerhaft KOntakt gehabt haben?
Selbst mit den Antworten auf diese Fragen wird man nicht wirklich was sagen können, aber ohne die Antworten kann man sich gar kein Bild machen.
Für das alleinige Sorgerecht müssen schon trifftige Gründe vorhanden gewesen sein.
Du warst 21 Jahre lang süchtig. Das ist in 5 Monaten nicht widerlegt. "Nur die Tablettensache" wie du es nennst, ist ein trifftiger Grund.
Verstehe mich bitte nicht falsch. Die 5 Monate sind super und sicher ein harter Kampf.
Aber um dich deiner Abstinenz zu beweisen, dauert es einfach noch. Die Rüchfallquoten sind einfach enorm und erfordert eine Menge Durchhaltevermögen um dem Suchtdruck zu widerstehen.
Erfülle weiter die Auflagen und nutze die Zeit um an dir zu arbeiten.
Er sitzt nicht als Arzt am längeren Hebel, sondern wegen deiner Sucht.