Alleiniges Sorgerecht für ein Baby

Hallo, mein ex und ich sind nicht verheiratet aber das gemeinsame Sorgerecht haben wir beschlossen.
Mein Baby ist 7 Monate alt.
Ab der Geburt bis zum 5 Monat waren der Vater und ich zusammen und lebten gemeinsam.
Er hat sich kaum gesorgt, ich würde schon fast sagen er hatte leider kaum Chancen eine Beziehung aufzubauen, eher gesagt hat er die Chancen nicht genutzt. Als ich mal Zeit brauchte für mich, hat er nach langem hin und her gerede denn klein ab und zu genommen und dann wirklich nur für denn Zeit Raum wo ich geduscht habe oder so und mich während dessen gehetzt ich soll ihn wieder nehmen, meistens hat er mich auch angeschriehen…


Dazu muss ich leider sagen dass der Vater oft Geschriehen hat, in denn unterschiedlichen Situationen und auch handgreiflich gegenüber mir wurde. Es kam sogar dazu das er Glas oder andere Gegenstände in die Räume und Richtung schmiss wo ich war, mit Baby auf dem Arm.
An einem Tag ist es völlig eskaliert.. Ich habe mich ganz normal fertig gemacht, er wollte denn klein nehmen und hat es akresiv rüber gebracht, darauf hin meinte er nimmt jetzt denn klein und ich sagte nein, er holte wiederholt mit seiner Hand aus um anzu täuschen er wird mich schlagen, ich bin aber aus gewischen und habe mein Kind genommen. Bin im anderen Raum gegangen und er schmiss Sachen nach uns traf uns damit. Mein Baby hat geweint und er hörte nicht auf, bis er aus dem Raum raus ging und wieder kam und mein Kind am Hinterkopf mit der Faust drauf😭😭 ich habe die Polizei gerufen, er bekam ein Platz Verweis denn er heute immer noch hat für 3 Monate.

Der kleine hatte am Hinterkopf rot gehabt, was ich abfotografiert hatte und polizeilich eine Aussage gemacht habe, beim Krankenhaus war ich am selben Tag auch, zum Glück war nichts schlimmeres.

Ich möchte mein Kind schützen deshalb lasse ich denn Menschen in die Wohnung nicht mehr.
Schluss endlich haben wir ein Gerichts Termin wo ich das alleinige Sorgerecht beantragt habe und er Umgang beantragt hat. Was ich Quatsch finde weil er Umgang haben darf.

Ich weiß nicht so recht, wie ich beim Gericht vorgehen sollte.. mit denn Punkten. Gewalt… das einige Sorgerecht soll ja entzogen werden wenn das kindeswohl gewährtet ist, laut meines Betrachtens ist es das

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Hallo,

tut mir sehr Leid, was da bei dir los ist.
Hast du keinen Anwalt, der dich beraten hat? Mir scheint, dass du sehr schlecht informiert bist.
Um das Kind vor der Gefahr zu schützen bringt dir das Sorgerecht erstmal gar nichts. Du sagst du willst das Kind schützen, aber Umgang darf er haben? Womit gefährdet er denn deiner Meinung nach das Kind? Und wie kannst du das verhindern, wenn er Umgang, aber kein Sorgerecht hat?

Und erkundige dich mal, ob du das mit dem Platzverweis richtig verstanden hast. Die Polizei spricht eigentlich nur einen Platzverweis und ein Kontaktverbot für 14 Tage aus. Willst du es verlängern, musst du zu Gericht und einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen.

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Du brauchst einen Anwalt, sonst kommst du hier garnicht weiter. Kümmere dich um alleiniges Sorgerecht, begleiteten Umgang und eine eigene Wohnung. Gibt es bei euch eine Beratungsstelle? ProFamilia oder Esperanza zum Beispiel?

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Wenn jemand mein Baby auf den Hinterkopf schlägt, dann wird dieser Mensch mein Kind nicht mehr vor die Linse bekommen. Sprich kein Umgang mehr! Das Sorgerecht kann man so einem Vater jedenfalls entziehen lassen. Ist keine große Sache. Das kanns nicht sein, was für ein A* :(

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Sprich kein Umgang mehr!

...ja leider sieht das meinst das JA anders. IdR gibt es hier trotz allem Umgang, meist dann eben begleitet...

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Ich bin Juristin. Bei so einer Gewaltanwendung darf es keinen Umgang geben. Da würde ich mich mit allen Mitteln dagegen wehren!

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Dein Anwalt wird das passende für Dich hoffentlich durchsetzen.
Du musst erstmal für HEUTE bschliessen:
- also alleiniges Sorgerecht
- und wegen dem aktuell gewaltigen Verhalten, nur BEGLEITETEN Umgang mit Zeitregelung -- .

Wenn sich in x Jahren das Verhalten ändert, das Kind grösser wird, etc... dann kann man kucken und er kann eine Erweiterung auf unbegleiteten Umgang mit Zeitregelung beantragten, und wenn das Verhalten passt, warum auch nicht. Menschen ändern sich.

Er muss heute nicht für später vorsorglich was druchsetzen wollen.
Du musst heute noch nicht für später denken.

Denk an heute, und da halte ich meine zwei Striche von oben für angemessen. - Besprich das mit Deinem Anwalt.

Bearbeitet von tr357
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Hallo,

Ach mensch was für ein "Vater", das gibt es doch nicht...! Unfassbar.
Bitte wie andere geschrieben haben unbedingt einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen.

Geh nicht alleine los! Bei den Jugendämtern herrscht ab und an mal die Haltung "das sagt die verletzte Mutter nur so", also auf keinen Fall sagen "er soll das Kind nie wieder sehen", bitte unbedingt sagen, dass er das Kind ALLEINE aktuell eher nicht sehen sollte weil er es mutwillig verletzt hat weil Beweisfotos und Anzeige.
Lass Dich anwaltlich beraten wie Du vorgehst.

LG und alles Gute Dir!
shealove

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Passt irgendwie nicht zusammen:

Du willst ihm das Sorgerecht wegen Kindeswohlgefährdung entziehen, aber Umgang darf er ruhig haben?

Mit der Argumentation kommst du nicht durch.