Hallo,
habe gerade interessiert die Diskussion mit dem Gartenteich gelesen.
Bei uns ist es so, dass wir am Ende einer Sackgasse wohnen. Unser Nachbar gegenüber hat einen ziemlich großen Swimmingpool, ca. 1,20 tief.
Letzten Sommer sind wir hier hin gezogen, haben uns mit ihnen angefreundet. Unser Sohn 3,5 spielt oft mit ihren Zwillingen 6,5 Jahre auch bei ihnen drinnen und auf dem Grundstück, da bin ich ja dann nicht dabei, also haben diese doch dann auch die Aufsichtspflicht?!
Draußen im Hof spielen sie auch oft zusammen und natürlich bin ich dann auch draußen. Hinten seitlich am Ende des Grundstücks des Pool-Nachbars ist Wiese und dort drauf ca. 20 m vom Hof entfernt steht der Pool. Diese Ecke ist von uns nur einsehbar wenn ich mich genau dorthinstelle.
Ich habe meinem Sohn deutlichst eingeschärft, dass er nicht zu diesem Pool hingehen darf!!!!!!!
Letzten Sommer und diesen Sommer waren wir mit den Nachbarn im Gespräch, dass sie den Pool sichern sollen. Entweder gut abdecken oder den defekten Zaun an diesem Wiesenstück/Grenze Hof wieder instandsetzen.
Es ist nichts passiert.
Eigentlich wollen wir keinen Streit in der Nachbarschaft, aber alles Reden hat bis jetzt nichts genützt.
Kann ich ihnen eigentlich unter diesen Umständen "zwingen", den Pool zu sichern?
Gruß
awk
Swimmingpool beim Nachbarn ungeschützt
Hi,
diese ganzen Fragen mit dem Sichern und wer ist wofür zuständig nerven ECHT.
Wenn sie so einen Pool haben, kann ich verstehen, daß sie sich nicht die Arbeit machen wollen, den Pool zuzudecken, wenn dein Herr Sohn anstolziert.
Meine Nachbarn (nicht unmittelbar neben uns, sondern 3 Häuser weiter)haben auch einen Pool und mir würde es nicht im Traum einfallen, von ihnen zu verlangen, diesen immer abzudecken.
Mein jüngerer Sohn (4) ist nie alleine dort und mein Großer ist bald 7 und weiß genau, wie man sich dort verhält.
Wenn du deinem Sohn bzw. den Nachbarn nicht vertraust, lasse ihn NIE mehr unbeaufsichtigt.
Diese Fragen von wegen "Wer ist schuld? usw..." zeigt mir eigentlich nur die Bequemlichkeit von manchen Eltern.
Kind schön spielen lassen und JA keine Verantwortung tragen müssen.
Nichts für ungut, aber das ist meine Meinung.
Kannst du das bitte näher erläutern?
Wieso respektlos?
Das du deine Meinung vertrittst ist auch lobenswert... Dein Tonfall oder deine Wortwahl allerdings weniger...
solange es Eltern gibt, wird es die Sorge um den geliebten Nachwuchs geben und das derart abzutun ist respektlos und unerzogen...
http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6flichkeit
oder würdest du ihr so etwas ins Gesicht sagen???
zu guter letzt:
Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die er nicht kennt.
lg Tanja
Deine Meinung ist respektlos!
Warum? Weil sie deiner Meinung nicht entspricht???
nein, weil sie unhöflich war ... und respektlos...
der Ton macht die Musik...
Wenn es um die Sicherheit meines Sohnes geht, stellt sich mir die Frage der Aufsichtspflicht eigentlich nie. Passiert nämlich etwas schlimmes, sind zivilrechtliche Haftungsansprüche nur ein geringer Trost.
Wenn Sie meinen, dass Ihre Nachbarn nicht verantwortungsvoll auf Ihren Sohn aufpassen können, sollten Sie ihn da einfach nicht spielen lassen. Da die Altersgruppe 3 1/2 durchaus noch Schwierigkeiten damit haben kann, Grenzen (bleib vom Pool weg) zu akzeptieren, wäre das sicherlich die beste Lösung, wenn ihr Sohn da unbeaufsichtigt spielen kann.
Ansonsten gibt es bereits Schwimmkurse für 3-Jährige. Melden Sie Ihren Sohn einfach an und lassen sie ihn schwimmen lernen. Ein 3 1/2-Jähriger sollte dann zwar immer noch auf gar keinen Fall unbeaufsichtigt an einem Pool spielen, aber in einer Notfallsituation könnten Sie das Glück haben, das Ihr Kind nicht schockbedingt erstickt und sich bemerkbar machen kann. Außerdem hält er sicherlich kostbare Sekunden länger durch, als ohne diese Erfahrungen.
Schutzmaßnahmen rechtlich zu erzwingen, ist grundsätzlich möglich. Wobei dort dutzende Faktoren eine Rolle spielen, die aber aus Ihrer Erklärung nicht hervorgehen. Von daher tendiere ich bei Ihrem Fall stark zu nein. Wobei eine Rechtsschutzversicherung so etwas abdecken könnte. Lesen Sie notfalls mal ihre Police durch. Nur, wenn Sie zu solchen Maßnahmen greifen, wird sich das Problem, dass Ihr Sohn dort am Pool spielen kann, ohnehin nicht mehr ergeben.
Das ist (wie eigentlich immer) genau auf den Punkt.
Wobei ich nicht verstehe, warum mein Nachbar mir vorschreiben kann, ich ich meinen Garten sichern kann / muss... (Bei uns stellt sich die Frage nicht - außer einem Birnenbaum ist in unserem Garten nichts zum Sichern).
Aber was nutzen mir zivilrechtliche Ansprüche gegen meinen Nachbarn, wenn das (mein) Kind schon in den Brunnen (äääh Pool) gefallen ist? Da find ich es auch sinnvoller auf mein Kind aufzupassen...
Sie müssen für den öffentlichen Verkehr natürlich die erforderliche Sorgfalt walten lassen, damit diesem nichts passiert. Ist eigentlich identisch wie mit dem streuen des Gehwegs im Winter. Auch hier kann ein Fremder, sollte er sich bei Ihnen auf dem Gehweg das Genick brechen, Haftungsansprüche gegen sie geltend machen. Weil es Ihr Grundstück ist und daher auf diesen die Sorgfaltspflicht für den öffentlichen Verkehr tragen. Diese Verantwortung haben Sie mit dem Kauf/Miete/Pachtung des Grundstücks übernommen.
Gerade Kleinkinder sind hier natürlich besonders Schützenswert, da sie Gefahren noch nicht abschätzen können und auch Grenzen (wie ein Loch im Gartenzaun) nicht wahrnehmen können. Deshalb muss hier natürlich eine besondere Sorgfalt an den Tag gelegt werden, die ihnen rechtlich sogar auferzwungen werden kann. Denn Kinder gehören - selbst wenn sie ohne Erlaubnis in ihr Grundstück eindringen - noch zum öffentlichen Verkehr, der deshalb Schutzbedürftig ist. Haben Sie also etwas interessantes im Garten (wie einen Schwimmingpool) müssen Sie als Besitzer daher immer damit rechnen, dass Kinder auch unerlaubt und grenzenüberwindend in Gefahr kommen könnten. Wenn ihr Birnenbaum also mal ein Baumhaus wird, sollten Sie aufhorchen.
Wobei das wiederum noch nichts mit der letztendlichen Haftung zu tun hat. Hier stellt sich rechtlich natürlich zunächst die Frage, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Es spricht rechtlich nichts dagegen (wäre also keine Verletzung der Aufsichtspflicht), ein Kind, dass die Gefahr eines Schwimmingpools abschätzen kann [Angst], an einem Schwimmingpool unbeaufsichtigt spielen zu lassen. Das ist rechtlich natürlich auszulegen, da es eine rein objektive Einschätzung ist. Es gibt rechtlich ziemlich spannende Urteile zu Haftungsansprüchen z.B. beim beliebten Baustellenschild: "Eltern haften für Kinder". Einfach mal googenn, wenn Sie das interessiert.
Hallo,
wenn du bei den Nachbarn etwas erzwingen möchtest, würde ich erst mal überlegen, ob du deinen Sohn nicht dort fern halten solltest.
Denn das wird nach der Zwangsmaßnahme oder Androhung wohl eh geschehen, das dein Sohn zur unerwünschten Person erklärt wird.
Aber ich freu mich schon auf den nächsten Fred in dieser Art.
Vielleicht will mich in Zukunft jemand zwingen mein Motorrad nicht auf dem Seitenständer ab zu stellen, weil anderer Leute Kinder darauf rum klettern könnten und die Fuhre dann umkippt, da der Gesetzgeber einen einklappbaren Ständer vorschreibt.
Bei der Enduro wäre das schön doof, weil die keine Hauptständer besitzt.
Oder aber ich muss einen Zaun um das Bike stellen, weil der Auspuff so heiß ist, das man darauf Steaks braten könnte. Es könnte ja ein Kind den Auspuff anfassen
Herrje wie habe ich nur meine Kindheit überlebt....
LG
Tina
Hallo awk,
wenn Ihr Angst habt, dass Euer Sohn nicht auf Euch und Eure Warnungen hört und in dem Pool ertrinken könnte, dann ist er noch nicht alt genug, um ihm alleine zu lassen.
Sprich: meiner Meinung nach kann ich meine Kinder immer nur so weit alleine und unbeaufsichtigt lassen, wie ich es ihnen zutraue mit der Situation umzugehen ohne gefährdet zu sein.
Wir wohnen im Industriegebiet, direkt nebenan eine Fabrik mit offenem Hoftor wo Schwer-Lastwagen aus- und einfahren, Gabelstapler über den Hof sausen etc..
also habe ich meine Kinder erst alleine draußen spielen lassen, als ich sicher sein konnte, dass sie begriffen haben, wie gefährlich der Verkehr auf dem Nachbargrundstück ist und dass sie niemals da rüber laufen, auch nicht, wenn der Ball über den Zaun gefallen ist.
War eigentlich logisch und gar nicht so schwer.
also: wenn Du Dir Sorgen machst, dass er Deine Ermahnungen nicht befolgt, dann lass ihn nicht alleine da hin bis er größer und vernünftiger ist oder aber schwimmen kann.
lg, liki
dann soll zum spielen halt eurer garten/grundstück benutzt werden und nicht mehr das der Nachbarn.
In erster Linie bist du für die Aufsicht zuständig.Wenn dir bekannt ist das bei den Nachbarn ein *ungesicherter* Pool steht und du dein Kind dort trotzdem hin lässt nimmst du es billigend in Kauf.Wenn du deiner Aufsichtspflicht nachkommst hat dein Kind ja keine Chance dort zu verunglücken.Ich habe auch einen Pool im Garten und habe klargestellt das kein Kind das nicht mindestens das Seepferdchen besitzt in unseren Garten darf.Die Eltern waren sehr entsetzt.Habe ich sie doch glatt um ein paar Stunden Ruhe gebracht.
Hey,
grundsätzlich verstehe ich deine Angst. Jede Mutter hat Angst um den Nachwuchs.
Doch, ich denke, du kannst niemanden zwingen, zudem er nicht bereit ist oder es dem Gesetz widerspricht.
Überleg mal ganz sachlich, wo willst du da anfangen, wo aufhören...
z.B., nur mal gesponnen:
- Birke weg, weil Allergie
- Katze drinne, weil zuviel Kot
- Kinder drinne, weil zu laut
- Motorrad weg, weil zu laut
- mehr fällt mir gerade nicht ein aber da gibt es bestimmt noch viel mehr...
Da du schreibst, dass ihr euch angefreundet habt, wäre es die beste Möglichekeit sich an einen Tisch zu setzen und zu reden. Und zwar darüber, dass du Angst hast, Angst, dass das Kind im Pool ertrinken könnte und das sie bitte nicht böse sein sollen aber dein Kind kommt erstmal nicht rüber. Die Zwillis können gerne zu euch aber deiner kommt erst wieder, wenn er schwimmen kann... Einen anderen Weg siehst du so nicht...
Die Aufsichtspflicht liegt im übrigen bei dir/euch und wenn du drüber nachdenkst ist das auch logisch...
Und es ist, wie in einer guten Partnerschaft, du kannst den Patner nicht ändern, sondern das eigene Handeln hinterfragen und ggf. Konsequenzen ziehen... (positiv wie negativ...)
lg Tanja
Den Tonfall verstehe ich hier allerdings nicht, würdet ihr so auch mit eurem Gegenüber reden??? Nicht die Bohne... warum schreibt ihr also so... Ich versteh das nicht.....
Hallo!
Jeder kann doch auf seinem Grundstück machen was er will! Wenn sie einen ungesicherten Pool haben und das auch so wollen, kannst Du nichts machen! Wäre ja noch schöner, wenn die Nachbarn mitbestimmen können wie es auf dem eigenen Grundstück ausschaut!
Es ist doch dein Kind und Du bist doch für die Sicherheit deines Kindes verantwortlich! Wenn Du der Meinung bist, dass dein Kind bei den Nachbarn im Garten nicht sicher ist, dann lass ihn nicht mehr dort hin!
Und Aufsichtspflicht hin oder her. Die Kinder von deinen Nachbarn sind viel größer und sind sich deutlicher der Gefahr des Pools bewußt und da kannst Du doch nicht erwarten, dass die Nachbarn dein Kind beaufsichtigen, wenn sie es bei den eigenen Kindern nicht mehr machen müssen.
Und ganz klar: Wenn ich der Meinung bin, dass es bei den Nachbarn gefährlich ist, dann lass ich mein Kind da nicht mehr hin. Dann können die Nachbarskinder gerne kommen und ich pass auf!
LG janamausi