Vater nimmt Kind mit in Kneipe

Hallo!

Ich brauch mal Euren Rat! Mein Ex-Mann nimmt seit einigen Monaten unseren gemeinsamen Sohn (12 Jahre) mit in die Kneipe! Ich bin nicht hysterisch deswegen und dachte erst auch, dass wäre eine einmalige Sache und wollte kein Fass aufmachen. Nun habe ich aber erfahren, dass das nun fast regelmäßig passiert. Unter dem Vorwand "wir gehen was essen" wird dann ganz schnell 1 Uhr nachts und mein Ex ist dann wirklich sturztrunken. Nicht nur das ich das aus unserer gemeinsamen Zeit weiss, wie er sich "wegschädelt" wie er das selbst nennt, sondern ich weiss es auch von anderen und mein Sohn hat mir dies auf Nachfrage bestätigt. Mal ab davon, dass mein Filius da vom Feinsten passivraucht, was ich finde gar nicht geht, denn er hat seit Geburt Probleme mit den Atemwegen und hatte nicht erst eine Lungenentzündung.
Nun ist es so, dass mein Ex ihn mitnehmen darf, denn unter 16-jährige dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten solange in der Kneipe bleiben, wie dieser das für richtig hält, aber muss ich es denn tatsächlich dulden, dass mein Kind dabei zusieht, wie sich sein Vater besäuft wie ein Irrer! Mein Sohn hat ihn sogar schon nachgemacht, wie er auf dem Weg zum Taxi fast hingefallen wäre und wie er lallt! Hallo??????

Mal ab davon, dass sie sich gar nicht mehr regelmäßig alle 2 sondern eh fast nur noch alle 4 Wochen sehen! Muss er dann unbedingt die Kneipe wählen um Zeit mit seinem Sohn zu verbringen?

Ich würde ihm dies gerne unter die Nase reiben, aber er wird wissen, dass er ihn mitnehmen darf. Womit soll ich ihm also kommen? An seine Vernunft appellieren wird rein gar nichts bringen! :-(

Jemand eine Idee, oder gibts da vielleicht eine Klausel im JuSchuG, die ich nicht kenne oder übersehen habe???

GLG Marion

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Das klingt schon fast nach "Kindeswohlgefährdung", tolles Wort nicht? Ich würde beim JA anrufen und nach Argumenten fragen, oder besser du rufst gleich beim kinderschutzbund an! Ich glaube die können dir deine Fragen besser beantworten bzw argumentieren.

Ansonsten geht das natürlich gar nicht! Und ich glaubr nicht, dass er sich mit Argumenten wie passivrauche zufrieden gibt, wenn er sich regelmässig im beisein eines kindes die birne wegknallt! Aufsichtsverletzung könnte event. auch darunter fallen! Er ist ja dessen nicht mehr fähig! ich hoffe ich konnte etwas helfen.

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#pro die kombination ist echt schon heftig... gegen was essen und ein bierchen trinken würde ja sicher keiner was sagen, auch wenn es nicht das wäre, was ich mir wünschen würde. aber danach muss auch schluss sein... ich würde auch wohl öffentliche stellen infprmieren und mir mal "rat " holen... ggf um eingreifen bitten...

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Guten Morgen!

Wenn sich der EX wegschädelt ist er doch nie und nimmer in der Lage sich um das Kind zu kümmern! Deiner Beschreibung nach klingt es beinah so, als müsste sich der 12-jährige um die Unversehrtheit (auf dem Weg zum Taxi fast hingefallen) des Vaters sorgen.

Das sollte dein Ansatzpunkt sein! Hol Dir Hilfe beim Jugendamt, wenn er diesbezüglich nicht mit sich reden lässt.

Viel Erfolg

Rosaundblau

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Danke für Eure Meinungen!

Ach... Das liebe Jugendamt! Ich hatte dort schonmal angerufen, weil mein Sohn nicht mehr hin möchte! Warum ist ja jetzt zumindest im Ansatz geklärt, aber auch u.a. weil er sich das Ehebett mit der Freundin seines Vaters teilen muss, weil sie hat ja Rücken und kann nicht auf dem Sofa schlafen. Das möchte mein Sohn nicht mehr. Ja klar... Er ist 12 hat eine Freundin und wer will denn sowas in dem Alter?! Aber die rieten mir lediglich das Gespräch mit dem Vater zu suchen und sollte das nichts bringen, jemanden an die Seite zu holen der das Gespräch leitet. Allerdings wird ihn das nicht beeindrucken und mein Sohn muss trotzdem weiterhin hingehen! Jedesmal bin ich froh, wenn er unversehrt zurück kommt! :-(

Er muss auch gleich wieder, bis Montag! Er hat so gar keinen Bock, aber was bleibt uns übrig? Rückendeckung vom JA hab ich ja keine. Begründung: Er könne mit 12 nicht entscheiden, ob er zu seinem Vater möchte oder nicht bzw. was gut oder schlecht für ihn wäre! Das könne er erst mit 14 und ich wurde angehalten es weiterhin zu unterstützen, dass er zu seinem Vater geht!

Ja, was soll man denn dann da noch zu sagen?

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Hallo.

>>> und ich wurde angehalten es weiterhin zu unterstützen, dass er zu seinem Vater geht! <<<

Diese Aussage kann das Jugendamt aber nur in einer beratenden Tätigkeit machen - das Jugendamt kann NICHTS festlegen oder bestimmen.

Ich würde mein Kind nicht mehr dorthin lassen - und das Ganze dann gegebenenfalls vor Gericht klären. Da würde dann auch Dein Sohn gehört ... was meinst Du, wie viel Spaß der Richter daran hätte, wenn der Junge dann seinen betrunkenen Vater imitiert.

Und natürlich kann ein 12-jähriger einschätzen, ob eine Kneipentour mit seine Vater, der abschließend sternhagelvoll ist, gut für ihn ist.
Aber in erster Linie bist Du als Mutter verantwortlich - und meines Erachtens wäre es unverantwortlich, das Kind weiterhin in eine solches Umfeld zu lassen.

LG

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Hallo!

wenn du schon mit dem Jugendamt gesprochen hast und da nicht wirklich was kommt, würde ich mein Kind nicht mehr zu dem Mann lassen. Soll er sich doch ans Jugendamt werden oder sonstwas. Liegt dann an ihm.
Er kann seine Aufsichtspflicht nicht erfüllen weil er dann hagelvoll ist. Dein Junge möchte nicht mehr zu ihm, also würde ich ihn auch nicht zwingen.
Der Junge wird das ja auch alles bestätigen.

LG Sonja

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Hallo,

ganz einfach. Wenn der Vater in die Kneipe geht und säuft, ruft der Jung (der hat doch sicher ein Handy) an, das er abgeholt werden möchte.

Spielt sich der Schluckspecht auf, rufst du die Polizei. Ich glaube kaum, das es

einen Polizeibeamten gibt, der das Kind in dieser Obhut überläßt. das Spiel setzt man beliebig fort, bis entweder ein Lernprozeß beim saufenden Vater einsetzt
oder man das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt.

Offenbar ist der Vater des Jungen nicht mal in der Lage sich um sich selber zu kümmern.

Außerdem sind Besuchertage wohl kaum dazu gedacht, das Kinder ihren Eltern beim Saufen, Fernsehen oder Schlafen zusehen.

Dein Sohn ist unter 14 Jahren......das heißt er kann ohne nennswerte Probleme zu bekommen, auch solche "Events" mit der Kamera fest halten.;-)#schein

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das ist ein guter ansatz! Der Vorteil ist das du dann für den fall der fälle etwas in der hand hast. sprich, den bericht der polizei!

Ansonsten schreibe alles auf! vieleicht kannst du es noch brauchen.

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Wie steht denn Dein Sohn dazu? Ist für ihn auch bestimmt nicht so toll, wenn er zusehen muss, wie sich sein Vater langsam aber sicher zulaufen lässt...warum bleibt er dann nicht einfach in der Wohnung des Vaters? Ich würde da auch mal mit Deinem Sohn sprechen und ihm sagen, dass er sich dann verweigern soll, wenn es wieder heißt: Komm wir gehen in die Kneipe.

Bessi

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Der Vater trifft seinen Sohn ca. alle 4 Wochen. Dann geht er mit ihm immer bis 1 Uhr in die Kneipe wo geraucht wird und trinkt sich dort regelmäßig bis zum torkeln.

Der Hinweis von Dir, dass dies nicht in Ordnung sei, bringt rein gar nichts. Er schweigt einfach dazu.

Der Hinweis von dir an ihn das Jugendamt einzuschalten und zu versuchen den Umgang deswegen zu beschränken bringt auch nichts. Er schweigt einfach weiter dazu und nimmt ihn trotzdem weiter ca. alle 4 Wochen bei jedem Umgangsbesuch abends mit ihm in die Kneipe.

Ist das soweit richtig zusammengefasst?

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Hallo,

mein Ex-Mann ist Alkoholiker. Ich kenne und verstehe dein Problem.

Nach langen Gesprächen mit mehreren Sozialarbeitern, die sowohl in der Sucht- als auch in der Jugendhilfe tätig sind, haben wir uns entscheiden, meiner Tochter den Rücken zu stärken und zwar bei dem, was sie möchte. Sie muss ihre Vorstellungen vom Umgang mit dem Vater artikulieren und sich auch gegen Vater abgrenzen können. Wenn sie ihn sehen will okay, wenn nicht, dann nicht.

Beweise sammeln ist keine schlechte Idee, vielleicht kannst du deinem Sohn auch nahelegen, eine Art Besuchs-Tagebuch zu führen. Freitag: Kneipe bis 1 Uhr, es waren auch Hans und Peter da. Ich war müde und wollte nach Hause, aber Vater wollte nicht. Er konnte dann kaum noch laufen und ist 2 mal fast gestürzt. Samstag: Vater hat bis 15 Uhr geschlafen, danach Pommes, Cola und 6 Stunden Playstation...

Die Schlafsitution empfinde ich als Zumutung und würden dem Jungen deutlich sagen, dass er das ablehnen darf und sich auch gerne abholen lassen kann deswegen.

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In eine Raucherabteile darf ein unter 18 jährigen Mensch auch nicht in Begleitung!!