Alleiniges Sorgerecht

Hallo ihr lieben, ich komme mal mit einer Frage aus Interessensgründen.

Mein Partner und ich, haben einen 3 Monate alten Sohn. Wir leben zusammen und an sich ist alles super.

Vor ein paar Tagen, kamen wir auf das Thema Sorgerecht zur Sprache, da er obwohl ich schon in der Schwangerschaft gesagt habe, dass er bitte mit mir zum Amt gehen soll um sich um das Sorgerecht zu kümmern, kein Sorgerecht hat. (owei mein Deutsch schonwieder 😂)

Nun habe ich ihm wieder nahegelegt, sich bitte darum zu kümmern, da mir dass geteilte Sorgerecht wichtig ist.
Er kam jedoch mit der Aussage, daß er der leibliche Vater sei und auch so alles könne, auch mir das Kind einfach wegnehmen könnte wenn er wollte.

Ich bin jedoch der Meinung, daß er ohne Sorgerecht rein gar nichts kann,denn ob er das Umgangsrecht hat weiß ich nicht.

Vielleicht hat ja jemand einwenig Ahnung und kann mir sagen wer von uns beiden eher die richtige Meinung hat. 🤔

Danke schon mal für eure Antworten :)

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Hm, wenn er als Vater eingetragen ist, hat er Umgangsrecht (und Unterhaltspflicht). Das hat dann nix mit Sorge zu tun.

Aber Du darfst alle Entscheidungen alleine treffen (Schule, Krippe, Taufe, Urlaub). Da kann er dann nicht mitreden.

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Der Meinung bin ich nämlich auch.
Er ist als Vater eingetragen und der kleine hat auch seinen Nachnamen.

Jedoch, solange er das Sorgerecht nicht hat, kann er eigentlich nichts. So war auch mein letzter Stand.

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Ich würde mir eher Gedanken machen, wie er auf die Idee kommt, direkt von Kind wegnehmen zu sprechen und warum er sich nicht informiert, ob er Umgangsrecht hat.

Ist er denn am Kind interessiert?

Alleiniges Sorgerecht bedeutet, dass du alles unterschreiben kannst und darfst.
Schule, medizinische Versorgung, Anmeldungen.

Das Kind wegnehmen könnte ihr dir direkt nicht.
Allerdings könnte er das gemeinsame Sorgerecht einklagen bei Trennung und dir dann einiges vor die Füße werfen. Dich so hinstellen, als hättest du es ihm nicht geben wollen, obwohl er doch sooooo sehr wollte.

Wenn er nicht mitzieht, würde ich mich alleine beim Jugendamt informieren.
Das gibt dir selbst ja auch Sicherheit. Was darfst, kannst du entscheiden, wo hängt er mit drin. Ob er nun will oder nicht.
Außerdem ist dann schon mal bekannt, dass du es ihm ja geben möchtest, er sich aber davor drückt.. Für den Fall, dass er es irgendwann mal umdreht.

Außerdem würde ich dort auch fragen, ob gemeinsame Gespräche möglich sind.
Dass er für das Sorgerecht unterschreibt, ist ja schon mal das eine. Wenn er es denn macht.
Aber auch, was es für euch beudet, das gemeinsame zu haben.
Kommt er dann auch nicht in die Pötte? Immer wenn es um eine Unterschrift geht, drückt er sich dann, will nicht mit, will nicht unterschreiben? Das Kind ist dann das Leidtragende, wenn beide unterschreiben müssen und er sich nicht entscheiden kann, liegen lässt oder nach mehrfacher Aufforderung ..... nichts tut ..... auch dann nicht, wenn du es ihm unter die Nase hältst und sagst, dass die Frist endet. Schulanmeldung an der Wunschschule oder so.

Da solltet ihr dringend drüber sprechen, wie ihr euch die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts vorstellt ! Beide.
Und auch dringend aufklären lassen, was es bedeutet, es zu haben bzw. was die Unterschiede sind.

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Was es heißt das gemeinsame Sorgerecht zu haben, weiß ich schon. Da habe ich mich ausgiebig informiert in der Schwangerschaft.

Er ist interessiert an dem Kind und kümmert sich auch gut um ihn. Wieso er das gesagt hat weiß ich nicht. Finde es auch sehr kurios.


Naja falls es mal zur Trennung kommen sollte und er wirklich das tut was du hier beschreibst (was ich ihm ehrlich nicht zutrauen würde), habe ich genug menschen hinter mir, die die situation sehr gut kennen und bestätigen können wie es wirklich ist. :)

Ich denke, ich lasse es so laufen bis er von selbst darauf kommt. Sehe es nicht mehr ein ihm ewig hinterher zu laufen.

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<<<habe ich genug menschen hinter mir, die die situation sehr gut kennen und bestätigen können wie es wirklich ist. :) >>>

#kratz Da scheint ja doch nicht alles so in Ordnung zu sein. Ich würde mir echt überlegen, ob ich überhaupt das geteilte Sorgerecht haben möchte. Ich würde nicht drängeln. Wenn er nicht will, dann Pech. Dann braucht er aber, im Falle einer Trennung, nicht heulen, wenn er dann doch nicht so kann wie er denkt.

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Nun man geht nicht zum Anwalt, sondern kann das Sorgerechtsthema beim Jugendamt regeln. Da müsst ihr beide hin, kannst also auch du den Termin machen.

Würde ich nach der Äußerung aber nicht mehr tun. Sicher kann dein Freund es jederzeit machen lassen, aber da er nicht aus der Hüfte kommt, würde ich es laufen lassen.

Diese Äußerung: "Er kam jedoch mit der Aussage, daß er der leibliche Vater sei und auch so alles könne, auch mir das Kind einfach wegnehmen könnte wenn er wollte."
Finde ich sehr fragwürdig, aber das kann er nie und du umgekehrt auch nicht.

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Ja ich überlege es tatsächlich einfach so laufen zu lassen wenn er sich nicht kümmert. Ich meine, ich kann ihn nicht zwingen und hänge ihm ja schon seit der Schwangerschaft damit hinterher.

Die Aussage, er könne mir das Kind weg nehmen fand ich auch sehr kurios, schiebe es jedoch auf seine impulsive Art, das er einfach geredet hat ohne zu überlegen.

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Huhu,

meines Wissen nach wird da unterschieden unter Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Hab ich es richtig verstanden, dass ihr zwar zusammen lebt aber nicht verheiratet seid?

Dann sähe es (meines Wissens nach) wie folgt aus
Ist er als Vater eingetragen:
Du hast das alleinige Sorgerecht (betrifft Kita, Ärzte, Unterschriften, etc), er hat da gar nichts, außer erst einmal Unterhalt zu zahlen. Das fällt natürlich weg, da ihr ja zusammen wohnt.
Du hast auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (Wohnort), soweit ich weiß hat er da auch nichts, kann aber "verlangen" dass bei einem Wegzug deinerseits du die Bringschuld für den Umgang umsetzt.
Er hat Umgangsrecht, heißt also, er darf sein Kind sehen, darf es besuchen, darf Kontakt haben. Da ihr ja zusammen wohnt, hat er aber ja im Prinzip seinen Umgang.

Wenn er NICHT als Vater eingetragen ist, dann hat er gar nichts von alledem. Weder Rechte, noch Pflichten. Auf dem Papier ist er erst einmal nicht existent.
Allerdings kann er die Vaterschaft eintragen lassen um das alles zu bekommen. Entweder mit deiner Einwilligung (also friedlich, ihr seid noch zusammen, seid euch einig) oder eben er/du klagt sie sich ein (bei Trennung, eine der Parteien ist unwillig). Aber das ist es eben, wenn er NICHT als Vater eingetragen ist, dann muss er tätig werden, wenn er denn auch die Rechte und Pflichte als Vater haben möchte. Entweder jetzt, wo alles zwischen euch harmonisch ist. Oder eben später per Klage, falls (und das hoffe und wünsche ich euch nicht) es zu einer Trennung und/oder Streit kommt.

Das ist zumindest der Stand den ich kenne und auch Erfahrungen, die ich gemacht habe. Es kann natürlich sein, dass ich mich irre, dann soll man mich bitte korrigieren.
Inwiefern du da Wege ergreifen und gehen kannst um ihm das Eintragen näher zu bringen, weiß ich allerdings nicht. Da müsstest du dich wirklich vom Jugendamt beraten lassen. Oder du lässt es halt einfach laufen und trägst ihm das alles nicht hinterher.

Liebe Grüße und alles Gute

P.S. die Bemerkung mit dem Kind wegnehmen, finde ich übrigens auch sehr befremdlich...

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Ruf mal beim Jugendamt an und frag die nach einer sogenannten Negativbescheinigung. Da wird er wohl ziemlich kariert gucken und schnell in die Pötte kommen, sobald die Dir vorliegt.

Übrigens: Selbst mit gemeinsamem Sorgerecht kann er Dir das Kind nicht "einfach wegnehmen". Und nach so einer Äußerung würde ich ehrlich gesagt da nicht mehr hinterher sein. Du wirst möglicherweise auch noch sehr bereuen, dem Kind seinen Nachnamen gegeben zu haben, so wie er anscheinend drauf ist.

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Hallo!

In genau der gleichen Situation war ich vor einigen Jahren (das älteste Kind ist gerade in der Pubertät). Mein Freund hat ähnlich reagiert, mit Ausnahme des Spruches.

Er ist nie darauf gekommen,dass er das Sorgerecht haben will. Diese grundsätzliche Haltung / Lebenseinstellung habe ich aber auch bei vielen anderen Situationen beobachtet,desto älter die Kinder wurden. Und heute bin ich froh,dass es so ist, wie es ist. Ich hätte nämlich keine Lust, bei einigen Entscheidungen hinter ihm herzulaufen.

Auf der anderen Seite sei dir bewusst: alleiniges Sorgerecht heißt,dass DU alleine die Verantwortung trägst. Er kann das Kind nicht zur Schule anmelden, alleine eine wichtige Entscheidung beim Arzt treffen, ein Konto auf den Namen des Kindes anlegen etc.

Grundsätzlich hat dein Freund recht, im Fall der Trennung kann er selbstverständlich über Gericht etc. das Kind einfordern, wenn er Gründe hat. Dass du ihm das Sorgerecht nicht gegeben hast, bringt ihm da keine Vorteile.

Ich wünsche euch alles Gute!

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wenn ihr nicht verheiratet seid kann er gar nichts, bevor nicht vaterscahft anerkannt und eingetragen ist. und wenn er dir das kind wegnehmen wollte (was habt ihr denn für themen, wenn ihr euch doch so einig seid?!) müsste er ERST ein sorgerecht besorgen, und DANN belegen, dass das kind bei dir gefährdet oder sonstwie schlecht versorgt ist. so schnell nehmen die keinem das sorgerecht weg...

du hast recht, aber warum stört es dich?! DU hast ja keine nachteile daruch, sondern wenn dann er....

DASKIND hat ein umgangsrecht, nicht der elternteil ;-) und das auch erst, wenn die vaterschaft anerkant ist. das kommt drauf an was ihr bisher so gemacht habt..

hier netter artiek ldazu..
https://www.anwaltskanzleischmid.de/sorgerecht/articles/unverheiratete-eltern.html