Hallo,
Wir hatten hier eine Situation auf unserem Spielplatz, die mich zum nachdenken gebracht hat.
Ich war mit meinem Kind, gerade 6 geworden, hier auf dem hiesigen Spielplatz.
Es waren auch 3 gleichaltrige bzw etwas jüngere Kinder aus seiner Kindergartengruppe dort. Zwei komplett allein, ein Kind mit dem großen Bruder (vielleicht 8 oder 9)
So, nun aber zu meiner eigentlichen Frage.
Wie sieht es hier eigentlich mit der Aufsichtspflicht aus?
Abgefangen vom Verhalten der Kinder, wo teilweise echt hätte eingeschritten werfen müssen bis hin zu schlimmeren.
Von zwei Kindern weiß ich, dass sie um die Ecke wohnen, aber ohne das man den Spielplatz einsehen könnte, ein anderes aber sicher 500m Luftlinie entfernt.
Während den 2 Std die wir dort waren, waren die Kinder dort komplett allein.
Viele Grüße
Wie ist die Aufsichtspflicht geregelt?
Die Aufsichtspflicht haben dann weiterhin die Eltern (oder wer eben gerade zuständig ist) - nicht die minderjährigen Geschwister. Die Eltern müssen sich kümmern, wenn die Kinder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder nach Hause kommen etc.
In unserem Nachbarort steht z.B. auf dem Spielplatz-Schild, dass Kinder unter 5 Jahren den Spielplatz nur zusammen mit Erwachsenen betreten dürfen, aber ab 5 Jahren eben auch alleine. Allgemein hängt es aber mehr von der Reife als vom Alter ab. Wenn die Kinder regelmäßig großen Schaden anrichten, sind sie noch nicht reif genug und die Eltern müssen wieder mehr dabei sein.
Ist bei uns normal das Kinder alleine in dem Alter gehen.
Benehmen sie sich daneben wird eingeschritten und fertig. Verletzt sich eines wird es nach Hause gebracht. Man weiß wo die Kinder wohnen.
Wie es rechtlich ist keine Ahnung. Bei uns ist es halt Dorf. Einer kümmert sich schon und Abends werden die Kinder auseinander sortiert.
Die Aufsichtspflicht der Eltern ist in §832 BGB geregelt.
Die Rechtsprechung hat viele Grundsätze zur Aufsichtspflicht aufgestellt, insbesondere nach dem Alter und der Tätigkeit des Kindes differenziert.
Die Verletzung der Aufsichtspflicht hat weder straf- noch zivilrechtliche Folgen. Nur wenn der Fall des §832 BGB eintritt, haften die Eltern zivilrechtlich.
Die Frage ist nur, wie das in der Praxis gehandhabt wird.
Fallbeispiel:
Spielende Kinder im Gleis verursachen eine länger andauernde Störung des Bahnbetriebs. Die Polizei sucht das Gebiet ab, findet die Kinder und übergibt sie den Eltern.
Durch die Verspätungen verpassen mehrere Reisende Termine/Flüge, es entsteht ihnen dadurch finanzieller Schaden. Die Bahn sieht sich nicht zuständig, da die Störung nicht in ihrer Verantwortung liegt, verweist auf die Störerhaftung durch 3. Personen, in diesem Kinder bzw. dessen Eltern.
So wie ich §832 BGB demnach interpretiere, müssten die Eltern haften, aber jeder Anwalt sagt - keine Chance!
Warum?
Wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde (eben weil die Kinder eigentlich reif genug sind, um mal ein paar Stunden alleine auf den Spielplatz zu gehen und die Eltern nicht erahnen konnten, was die Kinder machen würden), dann haften die Eltern nicht. Die Kinder sind noch zu jung und haften auch nicht.
Mein Kleiner ist 5,5 Jahre alt und darf seit Sommer mit seinen großen Schwestern (11 & 13 in den Ort).Süßes bei Penny holen. Sie haben ein Handy dabei und nehmen Feldweg und Dorf anstatt Hauptstrasse.
Auf den Spielplatz lasse ich sie nicht alleine. Höchstens, wenn ich zu Rewe für 5 Minuten derweil gehe. Mir ist das zu riskant falls er sich stark verletzt und die Mädchen das nicht einschätzen können.