Hallo
Ich habe meinen Sohn neulich an einer Grundschule angemeldet. Dort wurde direkt nach den Papieren der Frühföderrung gefragt und gefragt ob weiterhin Förderung besteht. Ich habe geantwortet das mir dazu nichts bekannt ist und diese im Februar ausläuft. Unser Sohn bekommt eine komplex Leistung in Psychomotorik und ergotherapie. Die Schulpsychologin hat meinen Sohn während ich im Büro der Schulleitung saß getestet und musste im Laufe der Zeit unterbrechen, da er angefangen hat zu weinen und alles mit weiß ich nicht beantwortet hat. Ich habe ihn daraufhin gefragt wieso er nicht mitgemacht hat gefragt, er sagte ich kenne sie nicht. Ich bekam nochmal ein Termin bei der Psychologin, diese sagte mir dann sie glaubt ein Schulbegleiter wäre für ihn auf emotionaler und Psychologischer Ebene ganz, aber dafür müsste man das ASOF Verfahren eröffnen. Die Psychologen hat ihn dann im Anschluss im Kindergarten getestet, aufgrund von gewohnter Umgebung. Das hat ganz gut geklappt. Ich bin total verunsichert wegen dem Verfahren, da unser Sohn erst im August eingeschult wird, macht mir das ganze große Bauchschmerzen. Er ist am 3. November 6 Jahre geworden.
Asof Verfahren vor Einschulung
Ich würde mich wegen des Asof - Verfahrens genau informieren ( Vorteile/ Nachteile/ Konsequenzen für die Schullaufbahn) und auch noch andere Personen fragen, wie sie das sehen, ob dein Kind das braucht.
Was sagt der Kiga zu der Einschätzung?
Was sagt der KIA?
Was die aktuellen Therapeuten?
Ich bin auf FB in einer Gruppe und da kam das Thema kürzlich auf und es soll wohl sehr schwer sein, wenn ein Kind erstmal das Asof gemacht hat, dieses - auch wenn es nicht mehr notwendig ist--- wieder los zu werden und das wird wohl eher weniger offen vorher kommuniziert.
AOSF ist ein sonderpädagogisches Überprüfungsverfahren bei dem festgestellt werden soll, ob ein Kind sonderpädagogischen Förderungsbedarf hat.
Je nach Bundesland (denn Bildung ist Ländersache) kann dies allerdings erst in der 3. Klasse angeordnet werden.
Bitte google selbst für euer Bundesland, was dort wann von wem wie überprüft wird und ob du dein Kind dort siehst. Sprich auch mit der Kita und der Frühförderstelle, die er bis jetzt besucht hat.
Die Schule kann das AOSF Verfahren nicht ohne deine Zustimmung durchführen. Es kann natürlich sehr wichtig sein, einen möglichen Förderbedarf möglichst früh festzustellen. Andererseits sollte dies tatsächlich nur dann passieren, wenn der Förderbedarf auch besteht.
Das Verfahren kann VOR Einschulung nicht ohne Zustimmung der Eltern gestartet werden. NACH der Einschulung sind die Regeln in jedem Bundesland anders dazu.
Mal abgesehen davon hat eine Schulbegleitung nichts damit zu tun. Beim AOSF wird getestet, ob ein Kind Anspruch auf sonderpädagogischen Förderbedarf hat. Das Kind kann dadurch also z.B. den sonderpädagogischen Förderbedarf Geistige Entwicklung, Lernen, Emotional/Sozial, Sprache, Hören, Sehen,… bekommen. Es hat dadurch die Möglichkeit, eine Förderschule zu besuchen, oder INKLUSIV an einer Regelschule beschult zu werden. Nur weil man einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf hat, hat man aber noch lange keine Schulbegleitung. Das hat einfach nichts miteinander zu tun. Das bedeutet nur, dass die Schule mehr Lehrerstunden zur Verfügung bekommt…optimalerweise kommen ein paar davon beim Kind an.
Eine Schulbegleitung beantragst du bei der Eingliederungshilfe eures Wohnortes. Das hat mit dem Schulamt oder der Schule nichts zu tun. Das entscheiden die auch nicht.