Volljährige Schülerin

Guten Morgen, ich habe folgende Frage: eine 18-jährige Schülerin wohnt noch bei ihren Eltern, verbringt aber sehr viel Zeit mit der Familie ihres Freundes. Jetzt verlangt sie 920 Euro monatlich, was wohl den gesetzlichen Zahlungen für ein Kind in Ausbildung (ohne eigenes Gehalt) entspricht.
Die Eltern bieten ihr ein eigenes Bad und ein 31 Quadratmeter großes Zimmer nah an der Schule. Die Wohnung der Eltern des Freundes ist sehr viel weiter entfernt.
Kann sie einfach so entscheiden, das Wohnangebot der Eltern auszuschlagen und Geld verlangen? Kindergeld erhält sie schon lange selbst.

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Ist eigentlich einfach.
Die Schülerin WOHNT bei ihren Eltern und ist dort gemeldet. Da sie volljährig ist, wird sie sicher wissen, was das bedeutet.

Falls die Eltern des Freundes meinen, sie müssten nun Geld eintreiben, dann müssen sie sich an die VOLLJÄHRIGE (!) Schülerin wenden, denn die Eltern erfüllen bereits ihre Unterhaltspflicht. Herzlich willkommen im Leben einer Erwachsenen.

Aber da die Eltern offensichtlich vermögend sind, werden sie auch rechtsschutzversichert sein. Sowas kommt ständig, sobald irgendwer meint, man hätte Geld zu verschenken. Das ist kein Problem für einen Anwalt.

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https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/eltern-bieten-kost-und-logis-an-kind-fordert-unterhalt_220_221930.html

Ich hoffe, der Link beantwortet deine Frage und hilft beim Gespräch mit der Tochter.

Bearbeitet von Anonym 1973
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der Link ist gut - genauso ist es. aber mal über die Tochter:
aber hey: das ist echt ganz schön frech. Wenn ihr Geld nicht zu Ihrem Lebensstil oder dem Wohnangebot der Eltern bis Ende Ausbildung passt, soll sie jobben gehen und sich dazu verdienen, was sie braucht (oder den Freundes-Eltern für Kost und Logis geben möchte).

Wohnen und Essen kostet Geld. -- wenn sie sich mit 18 vom Elternhaus lösen will, dann bitte auch mit dem nötigen Einsatz und Zeitaufwand. Mit dem Naturalienangebot der Eltern finde ich das Angebot durchaus ausreichend und auch "normal". -- da Geld zu verlangen ist ja echt frech, wenn die Schule nicht unzumutbar weit weg ist.
Das gehört zum Erwachsen werden dazu. -- Entscheidungen treffen ja. Aber dann auch die Konsequenzen tragen und Geld dafür verdienen.

Und wenn starke Zerwürfnisse gibt, okay: dann muss sie sich eben eine eigene Wohnung suchen und Bafög oder Wohngeld beantragen. (Gilt übrigens auch für ein Mietverhältnis mit Ihrem Freund in der Elternlichen Einliegerwohnung / Oder WG Zimmer in dem Fall. Und ja: DANN werden u.U. die Vermögensverhältnisse der Eltern geprüft und Leistungen evtl. gekürzt, - aber das kann man dann danach klären je nach Bescheid).

Bearbeitet von tr357
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Dem möchte ich zustimmen. Ich habe ab meinem 16. Geburtstag abends und Samstag im Supermarkt an der Kasse gearbeitet und mir so mein Geld dazuverdient.

Bei meiner ersten Bewerbung wurde das extrem positiv gesehen und gab letztlich denke ich mit den Ausschlag, dass ich den (sehr coolen) Job bekommen habe.

Die Dame ist 18, ein paar Stunden Arbeit pro Woche werden ihr schon keinen Zacken aus der Krone brechen - und tragen außerdem i.d.R. Zur Persönlichkeitsbildung bei.

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Also ich finde das schon frech! Und nein, ich würde mich als Elternteil nicht darauf einlassen! Das Kind ist 18 und somit volljährig und voll geschäftsfähig - theoretisch kann man als Elternteil dem Kind in dem Alter ja eh nichts mehr "vorschreiben". Die Eltern bieten dem Kind kostenlos ein großes Zimmer mit eigenem Bad in der Nähe der Schule. Ich nehme mal an sie wird auch für Lebensmittel nichts bezahlen müssen. Wenn sie das Angebot ausschlägt - okay, ist ihre Entscheidung, die Eltern können sie ja nicht zwingen. Geld würde ich ihr stattdessen aber nicht geben und ich glaube auch nicht dass sie rechtlich das durchsetzen könnte. Denn wie gesagt: die Eltern bieten ihr ja optimalen Wohnraum mit genug Privatsphäre (eigenes Bad - das wäre für mich damals ein Traum gewesen!), aber die Tochter möchte es nur nicht.

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In diesem Falle kann sie das nicht, weil sie in zumutbarer Nähe zum Ausbildungsort (Schule) wohnt und es anscheinend keine unzumutbaren Gründe gibt, bei den Eltern zu wohnen.

Außerdem müssen die Eltern nicht automatisch den vollen Unterhalt zahlen, sondern nur so viel, wie ihnen zumutbar ist. Das kennt man ja vielleicht vom Bafög, wo eben das ausgeglichen wird, was die Eltern nicht übernehmen können.
Bafög gibt es meines Wissens auch für Schüler.

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Leider haben seine Eltern in diesem Fall einen schlechten Einfluss auf die Tochter. Da die Eltern des Mädchens sehr vermögend sind, wird diese wohl nichts beantragen können. Bei ihrem Freund hat sie letztlich nicht mal einen ruhigen Arbeitsplatz für die Schule und die Eltern des Freundes wollen zwar dass sie dort wohnt, wollen aber Geld dafür. Und drohen mit einer Klage. Es liegt ein entsprechender Brief vom Rechtsanwalt vor, der den Eltern mangelnde Zahlung unterstellt. Die Forderung beträgt fast 3000 € für zwei Monate, in denen die Tochter nachweislich jeweils ca 10 Tage zu Hause gewohnt hat. Man hat wohl dort einen Laptop angeschafft für die Schulausbildung und noch diverse andere Dinge.

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😳 Die Eltern des Freundes drohen mit einer Klage? Weil sie eine junge Frau, die Freundin ihres Sohnes in ihrer Wohnung aufgenommen haben? Echt jetzt? 🤔

Wenn die Eltern der Schülerin vermögend sind, sollten sie die Angelegenheit in professionelle Hände geben.
Eine Anwältin oder ein Anwalt wird der geldgierigen Mischpoke die Grenzen aufzeigen.

Problematisch finde ich, dass zwischen die junge Frau und ihre Eltern ein Keil getrieben wird. 😥

Bearbeitet von Anonym 1973
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Hey!

Das klingt so, als wollten sie über deine Tochter Geld einnehmen.
Wie kommt man denn von 900 Euro monatlich auf 3000 Euro in 2 Monaten?

Unglaublich.

Liebe Grüße
Schoko

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Vielen Dank euch allen

Es geht nicht um mein Kind, sondern um die Tochter einer Freundin. Leider ist diese gerade komplett durch, da ihr Ehemann vor 1Jahr mit früher Demenz diagnostiziert wurde und seit Weihnachten im Pflegeheim ist. Die Tochter hat das schlecht verkraftet und bis vor kurzem war das Verhältnis gut. Auch jetzt ist nichts wirklich vorgefallen, nur geht die Tochter meiner Freundin aus dem Weg. Ich habe nun heute einen Anwalt im Namen meiner Freundin beauftragt und der hat eure Beiträge bestätigt.
Danke euch. Ich bin echt fassungslos wozu Menschen fähig sind, wenn sie Geld und Schwäche wittern.😢

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Naja. Die Tochter hat da ja genauso was zu verkraften. Du stehst natürlich auf der Seite deiner Freundin, aber du kennst ja die Seite der Tochter nicht. Da finde ich dein Urteil von außen ganz schön hart. Die Situation der Familie wird bei ihrem Verhalten sicherlich eine große Rolle spielen. Auch wenn das Verhalten an sich nicht ok ist, kann man da doch etwas Verständnis haben, dass ein junger Mensch da von der Rolle ist. Jeder reagiert anders auf solche Schicksalsschläge. Hartes verurteilen wird da sicher nicht helfen.

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Ich verurteile die Tochter gar nicht. Wo liest du das? Sie ist mein Patenkind und ich würde für sie alles tun. Dass sie Hilfe braucht ist mir klar. Nur muss sie sie auch wollen.

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Ihr müsst nicht zahlen, auch wenn sie die meistens Zeit bei ihrem Freund ist. Soll sie dort Kostgeld zahlen, was in der heutigen Zeit auch nicht "geldgierig" ist, soll sie ihren das Kindergeld geben.