Jugendpsychologie

Hallo,

meine Tochter benötigt eine psychologische Behandlung. Aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts muss der Vater aber mit unterschreiben.
Weiß jemand, ob es da eine Umgehungslösung gibt? Evtl. vom Jugendamt oder ob der Hausarzt da was machen kann?
Wenn der Vater Beschrud wüsste, würde es alles nur verschlimmern….

Danke

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Man kann in dringenden Fällen über das Familiengericht entscheiden lassen, dass das Kind ohne EINVERSTÄNDNIS des anderen Sorgeberechtigten eine Psychotherapie macht. Aber ich gehe davon aus, dass der Vater über diesen Vorgang vom Gericht informiert werden würde. Ich glaube heimlich geht es wirklich nicht.

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Wie alt ist denn dein Kind? Ab 15 können Jugendliche ohne Wissen und Einverständnis der Eltern einen Therapieantrag stellen.

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Das ist ja das, was ich so merkwürdig finde. Sie ist 15 wird dieses Jahr noch 16….scheinbar geht‘s nicht ohne Einverständnis…

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seltsam. bei uns wolle keiner eine zweite Unterschrift.
Die Überweisung vom Kinderarzt(Hausarzt) hat gereicht. Mein Sohn war bei Therapiebeginn 14.
Allerdings waren wir in einer Klinik bzw. Ambulanzklinik.

Wenn doch der Vater der Grund für die Therapie ist, --sollte der Psychiater doch wissen, wie man sowas erreichen kann? Das wird doch sicher nicht der erste Fall sein. -- Hast du ihn schon gefragt, welche Umweg-Lösungen es gibt? Informiert werden muss er ja. Da kannst du nix ändern. -- aber du kannst die Unterschriftspflichten umgehen, wenn er diese verweigert.....

Mein Rat an Dich: --- zur Therapie gehört es auch, dass man die ganze Familie bearbeitet. -- und auch damit umgeht, wenn z.B. dem Vater was nicht passt. --- "es schlimmer macht?" --- das wird wohl Teil der Therapie sein. Es ist absolut die Falsche Haltung, so etwas zu verheimlichen. natürlich muss der Vater von der Therapie wissen. -- es wird auch Bestandteil der Therapie sein. -- dein Gedanke, das verheimlichen zu wollen, nur weil was dadurch "schlimmer werden könnte", was auch immer du meinst, - ist absolut der Falsche. ---

Bearbeitet von tr357
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Hallo,

sehr seltsam, vor allem wenn das Kind 15 ist. Ich würde hier einfach die Überweisung vom Kinderarzt holen, damit und dem Kind zur Therapie gehen. Normal sollte das reichen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier die Therapie von den Ärzten her abgelehnt wird. Vor allem dann nicht, wenn sie nötig ist und das 15 jährige Kind diese machen will.

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Eine Überweisung hat mit dem Thema nichts zu tun und ist unnötig. Für Psychotherapie braucht man keine Überweisung.

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natürlich braucht man eine Überweisung und eine ZUSAGE ZUR KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE KK

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