Guten Abend ,
Hatte schon mal jemand von euch einen Gerichtstermin bezüglich Umgangsrecht, eingeklagt vom Erzeuger ?
Kurze Infos ; er hat zum Kind (2jahre) , keinen Kontakt , von Anfang an nicht , ich bin ich einer neuen Partnerschaft.
Er möchte die Beziehung sabotieren, würde mich gerne wiederhaben. Er möchte dem Richter alle chatverläufe von unseren Jahren vorlegen um zu beweisen, dass (angeblich)alles toll zwischen uns war , das es keinen Grund gebe warum ich Angst vor ihm haben könnte und möchte auch darlegen , wann wir miteinander geschlafen haben und wann nicht , also sehr kurios .
Er ist psychisch seit Jahren nicht auf der Höhe und hat sich einiges geleistet in der Vergangenheit .
meine frage an die , die solch eine Verhandlung schon erlebt haben.
Wird dort die ganze Beziehung durchgekaut , will der Richter alles von dieser Beziehung wissen ? Werden sämtliche chatverläufe vorgetragen ?
es ist ja kein „beziehungsgericht“ um irgendwas zurück haben zu wollen, es geht ja schließlich ums Kind .
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Termin Gericht umgangsrecht
Wenn der Richter halbwegs seine 5 Sinne beisammen hat, wird er sich wenig für eure Beziehung interessieren. Hat er eine Diagnose? Lässt er sich behandeln? Das Verhalten, das du schilderst, klingt nicht gesund.
Wenn es Gewalt gegen dich oder das Kind gegeben hat, wird es Umgang nur in Begleitung geben. Wenn es für dich eine starke Belastung ist, ihn zu treffen, solltest du darauf drängen, keine persönlichen Übergaben zu machen.
Was sagen denn das Jugendamt und der Verfahrensbeistand dazu?
Und ganz wichtig: lass dich nicht von ihm provozieren. Bleibe ruhig und sachlich.
Danke für deine Antwort .
er hat die Therapie vor 2 Jahren beendet , weil er der Meinung war , dass es ihm top geht und er keine psychischen Leiden mehr hat.
Ja es ist eine Riesen Belastung ihn zu sehen.
Der Verfahrensbeistand hat ihm schreiben erwähnt, dass sie sich persönlich gegen den Umgang ausspricht und dies so empfiehlt .
Das ist viel wert, dass der Verfahrensbeistand deine Bedenken teilt. Dann lass dich bitte nicht bequatschen.
Welche Diagnose steht denn da im Raum? Je nachdem, worum es sich handelt und in welcher Ausprägung, kann Umgang vielleicht erst wieder stattfinden, wenn ärztlich bestätigt wurde, dass er seine Therapie erfolgreich abgeschlossen hat.
Es ist normal und nicht kurios, dass er deine Anschuldigungen (egal ob wahr oder nicht), versucht zu widerlegen & man sollte ja auch die Chance bekommen, seine Sicht der Dinge darzulegen, falls einen der andere versucht in die Pfanne zu hauen.
Das mit dem Geschlechtsverkehr wird aber egal sein, ist ja auch nicht zu belegen.
Du bist in einer Partnerschaft, dann sag dem Kindsvater klar & deutlich, dass es keine Chance auf ein Comeback gibt.
Kann es sein, dass dein neuer Partner die Vaterrolle übernommen hat/ übernehmen soll & du vor allem deshalb nicht möchtest, dass der Kindsvater in sein leben tritt?
Wenn ja, es kann für dein Kind wichtig sein zu wissen wo es her kommt,... .
Psychische Probleme, dass kann ja alles sein & bei z.B leichten Depressionen, ist es ja nicht unmöglich sich um sein Kind zu kümmern, zudem gibt es auch die Möglichkeit eines begleiten Umgangs.
Für eine Einschätzung fehlen hier Details (was ist vorgefallen, unter welcher psychischen Krankheit leidet er), zudem steckt keiner im Kopf des Richters & durch die Möglichkeit des vorerst begleiten Umgangs, gibt es eine gute Möglichkeit für das Gericht, den Umgang bei Bedenken, aber keiner definitiven Gefahr zu beschließen.
Väter oder Mütter, die sich vor Gericht lächerlich machen (dazu zählt die Liste mit den Tagen an denen ihr Geschlechtsverkehr hattet) und versuchen die/den Ex zu schikanieren, haben vor Gericht kein gutes Standing.
Also ärgere dich über sein Vorgehen nicht, sei erleichtert, dass er tickt, wie er tickt. Er agiert maximal ungeschickt.
Alles Gute
Du solltest klar unterscheiden:
Umgang mit dir kann er nicht fordern.
Umgang mit dem Kind ist sowohl sein als auch das Recht des Kindes. Dem solltest du nicht im Wege stehen. Dumm, dass er sich nicht früher gekümmert hat, aber zwei Jahre ist auch noch früh genug, um eine sinnvolle Bindung aufzubauen.
Zwischen den Zeilen klingt an, dass du Angst vor ihm hast und das als Grund benannt hast? Ist das was dran oder ist das von dir vorgeschoben, weil du keine Lust auf den Wirrkopf hast? Aber selbst, wenn ihr euch am Ende der Beziehung in den Haaren hattet, ist das kein Grund, deinem Kind und dem Vater die Beziehung zu versagen. Für dich darfst und solltest du klare Grenzen ziehen und deutlich sein, dass da außer für eine nücherne aber von dir professionell geführte Eltern-Beziehung kein Raum ist.