Kindergeld -wie lange rückwirkend bezahlt?

Hallo Zusammen!

meine kleine ist 1 Jahr alt gerade geworden und aus persönlichen Gründen habe ich kein Kindergeld beantrag, ich habe mal gelesen, das Geld wird bis zum 3 Jahr rückwirkend bezahlt...
jetzt bekomme ich zu hören , dass ich das Kindergeld erst für das Jahr 2007 bezahlt bekommen.( habe heute einen Brief bekommen)
und was ist mit 2006? hat sich das Gesetzt verändert oder habe ich keinen Anspruch auf das Geld von Geburt an?

ich bedanke mich im Voraus, Nicoleta.

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Hallo!

ich glaub in diesem Forum biste falsch. Hmm evtl. wissen die in Kleinkind was darüber. Hier gehts um reine erzeihungsfragen

Gruss Christine, die leider von dem Thema keine Ahnung hat

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Das Kindergeld nach EStG kann rückwirkend für das laufende sowie vier abgelaufene Kalenderjahre beansprucht werden (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 Abgabenordnung). Mit einem Kindergeldantrag, der nachweislich noch im Dezember 2004 bei der Familienkasse eingeht, können daher nicht nur alle Ansprüche für 2004 und für die Zukunft (bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Familienkasse oder des Finanzgerichts), sondern auch noch für die vier abgelaufenen Kalenderjahre 2000, 2001, 2002 und 2003 gesichert werden! Wird der Antrag hingegen erst Januar 2005 gestellt, ist der Anspruch für das Kalenderjahr 2000 verloren.

Der Antrag kann per Einschreiben mit Rückschein an die Familienkasse geschickt werden. Die Antragstellung kann man sich auch - wenn man den Antrag persönlich abgibt - auf der Antragskopie mit einen Eingangstempel der Familienkasse bestätigen lassen.

Antragsformulare und allgemeine Infos zum Kindergeldanspruch siehe http://www.familienkasse.de

Der Antrag kann zunächst aber auch formlos gestellt werden, siehe oben.

Sollte die Familienkasse z.B. im Juli 2005 eine positive Entscheidung treffen, muss das Kindergeld - wenn der Antrag im Dezember 2004 eingegangen ist - für den Zeitraum Januar 2000 bis Juli 2005 nachgezahlt werden. Das Kindergeld beträgt 154 Euro/Kind/Monat (ab dem vieren Kind 179 Euro/Kind/Monat). Für den genannten Zeitraum von 5 1/2 Jahren ergibt sich somit wegen des rechtswidrig vorenthaltenen Kindergeldes eine Nachzahlung von bis zu 10.000 Euro pro Kind. Sollte sich - was wahrscheinlich ist - die Entscheidung noch länger hinziehen, geht es um noch höhere Beträge. Zu beachten sind allerdings mögliche Kürzungen wg. Sozialhilfebezugs und/oder in Anspruch genommener Steuerfreibeträge, s.u.


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Ein Antrag der im Jahre 2004 eingegangen ist?

Hier geht es um einen Antrag der im Jahre 2007 eingegangen ist.

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#kratz das sind nur beispielzahlen,.

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