Anspruch auf Kostenerstattung bei Einladung zum Weihnachtsessen

Ich war über Weihnachten in einer Reha und wurde von Freunden eingeladen, Weihnachten mit Ihnen zu verbringen.
Aufgrund diversen Vorkommnissen ist diese Freundschaft in den letzten Tagen auseinander gebrochen.

Sie hat mich überall blockiert und hat mir am 10.02.2025 über seinen WhatsApp Account mitgeteilt, dass sie gerne für das Weihnachtsessen 48€ erstattet haben möchten.

Heute um 01:13 Uhr erhielt ich von ihr eine Nachricht, dass sie noch keinen Zahlungseingang feststellen konnte und eine Zahlung bis zum 13.02.2025 verlangt. Ansonsten würde sie zum Anwalt gehen.

Ich bin gerade etwas überfordert von dieser Situation.
Ist das so einfach möglich?

1

Lass sie machen. Anwälte brauchen auch mal was zum Lachen.

2

Was genau habt ihr denn vereinbart? Hat sie dich eingeladen?

7

Es wurde rein gar nichts vereinbart. Sie hat mich eingeladen, damit ich Weihnachten nicht in der Reha Klinik verbringen muss.
Von Kostenübernahme war nie was gesagt worden.

Witzigerweise hatten ihre Eltern für das Essen gesorgt.

14

"Witzigerweise hatten ihre Eltern für das Essen gesorgt."

Da würde ich fies werden, glaube ich. Ich würde mich mit den Eltern in Verbindung setzen, diesen gsnz neutral mitteilen, was Ihre Tochter mir kommuniziert hat und dann kundtun, dass ich wegen des Ablaufs das Essen lieber direkt demjenigen bezahlen möchte, der die Kosten getragen hat und sie mögen mir doch ihre Kontoverbindumg mitteilen.

Wetten, dass die Eltern von der Aktion nichts wissen? Wenn ich die Wette verlieren würde - dann würde ich halt zahlen.

Bearbeitet von Severina
3

Die Beratung des Anwalts wird ca 250 Euro kosten.

Warst du von Anfang an eingeladen? Dann geht es nicht.
Falls du eingeladen warst, ist das eure Absprache und sie kann nicht einfach nun Geld fordern. Dann würde ich ihn nun auch blockieren und gut ist.

Bearbeitet von schokofrosch
4

Hallo, ich bin Jurist und ich bin immer wieder erstaunt, inwieweit rechtliche Schritte angedroht werden.

Zumal es um 50 EUR geht. Bei unstrittig vorliegender Schuld könnte ein sofortiger Vollstreckungstitel erwirkt werden. Dem muss natürlich eine entsprechende Vereinbarung zugrunde liegen. Das heißt im Vorfeld gibt es ein Angebot und eine zustimmend Willenserklärung.

Die Freundin hätte dir das Weihnachtsessen i.H.v. ... angeboten und du hättest dies angenommen. Ad hoc wäre ein Vertrag zustande gekommen.

5

Selbst wenn es einklagbar wäre würde mir die Frist doch etwas knapp vorkommen. Aber wie schon jemand schrieb, lass sie machen, Anwälte brauchen was zum Lachen.

6

Das ist ja schräg! 😬 Wenn ich also jemanden mal nicht mehr leiden kann, dann überlege ich mir, ob ich denjenigen mal zum Kaffee eingeladen habe, und fordere das Geld zurück? Super Idee! 😂

Ich glaube nicht, dass sie damit weit kommen.

Aber ich kenne so einen Fall auch aus dem Bekanntenkreis. Pärchen trennt sich und der Mann listet ALLES auf, was er in den letzten 4 Jahren für sie ausgegeben hat (mit Datum!), und will das Geld wiederhaben: Essen gehen, Urlaub, Geschenke, mal einen Kaffee oder eine Fahrt im Riesenrad, Blumen, plus die Nächte, die sie in seiner Wohnung kostenlos verbracht hat, bevor sie zusammenzogen (Wasser und Strom und so 🤣 )... Glaubt man echt nicht. Aber die Frau stand dann da mit dieser Liste in der Hand und wusste nicht, ob sie lachen oder heulen sollte.

Finde ich besonders fragwürdig, weil er sich die Sachen ja schon WÄHREND der Beziehung notiert haben muss, sonst wüsste er ja 4 Jahre später nicht mehr, dass sie am 14.06. nach dem Einkaufen noch einen Kaffee getrunken haben, den er bezahlt hat und der 3,80 Euro kostete.

Bearbeitet von lime15
8

Und sie hatte hoffentlich die selbe Liste, wann sie Sex hatten, und hat dann einen ortsüblichen Preis dafür angesetzt und das gegengerechnet...?

😂

9

Oh, das hoffe ich auch sehr 🤣

10

Nun, ich würde ihr vermutlich zurückschreiben, dass du gerne erstmal die Rechnung mit detaillierter Auflistung der einzelnen Posten hättest, ehe du sie bezahlst und wenn sie schon dabei ist eine Kopie der von dir unterschriebenen Verpflichtungserklärung.

11

Ich würde auf einer korrekten Rechnung bestehen, genauso wie auf einer Kopie meiner Bestellung / Einwilligung und sie darauf hinweisen, dass du jetzt leider gezwungen bist, die Behörden darauf aufmerksam zu machen, dass in diesem Haushalt in einer gewöhnlichen Küche Lebensmittel zur Bewirtung mit Gewinnerzielungsabsicht UND mit nicht gemeldetem Personal (du sagtest doch, ihre Mutter hat gekocht?) zubereitet werden? Uiuiui... Keine separate, getrennte Küche, keine Versteuerung der Einnahmen, Schwarzarbeit, keine Einhaltung der Hyienevorschriften, wahrscheinlich gab es nicht einmal jemanden, der eine gültige Hygiene-Schulung nachweisen kann ... 🤣 Was die kann kannst du schon lange

Bearbeitet von edge-of-reason
13

Völlig überzogen, ja, aber ich gebe zu, ich habe sehr gelacht!!

Und es würde mich in den Fingern jucken, genau das zu antworten 🤭

(erinnert mich an letzten Sommer, als mich das Nachbarsmädchen (11) fragte, ob sie in unserem Vorgarten ein wenig Unkraut zupfen darf, und wir haben sie anschließend ins Freibad eingeladen, nichtmal nur als Belohnung, sondern einfach so, aber zufällig am selben Tag - ich hab das einer Bekannten erzählt, und sie warf ernsthaft um sich mit Begriffen wie: Schwarzarbeit, Kinderarbeit, Jugendschutz, Versicherung, Arbeitsschutz ... Puh!! Und ja, die meinte das ERNST!)

15

Genau DAS würde ich tun!!!

12

die ist ja komplett bescheuert :D ich würde sie ignorieren & blockieren.