Wieviel Elterngeld wenn während Elternzeit wieder schwanger???

Hallo ihr Lieben,
ich weiß, dass das thema hier schon ein paarmal durchgekaut wurde, aber dennoch muss ich jetzt auch nochmal nachfragen. ich finde einfach nirgends eine wirkliche antwort auf meine frage. ich hoffe ihr könnt mir helfen!!

Folgender Fall:
Mein 1. Kind wurde im Januar 2012 geboren. Ich habe Elternzeit für 2 Jahre und das Elterngeld wird noch bis November 2013 ausbezahlt (gesplittete auszahlung). müsste also ab februar 2014 wieder meine vollzeitstelle antreten.

Jetzt planen wir ein geschwisterchen.

Wie würde sich mein elterngeld berechnen wenn ich z. b. im juni wieder schwanger werde.
dann wäre der geburtstermin für kind 2 irgendwann im märz. ich müsste dann ein paar tage arbeiten bis ich in den neuen mutterschutz gehe.
nur welche monate werden dann zur berechnung des elterngeldes herangezogen?
würde ich in dem fall nur die 300€ +geschwisterbonus bekommen?

wie würde es aussehen wenn ich kurz vor ende der elternzeit schwanger werde und dann sagen wir mal 5 monate arbeite bis ich in mutterschutz gehe? welche monate werden dann zu den gearbeiteten 5 monaten dazugezählt?

wie ihr sehr bin ich völlig konfus........wir wünschen uns so sehr ein 2. baby. ich wäre so traurig wenn es nun am geld scheitert.....

ich hoffe ihr könnt es mir endlich verständlich machen ;)

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Soweit ich weiß sind es nur die 300€ und der Bonus und Kindergeld.

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PS: Es werden immer die 12 Monate vor der Geburt genommen.
Wenn du noch 5 Monate arbeiten gehen würdest, dann würde das Elterngeld steigen.

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Ruf doch einfach beim Amt an.
Die müssen Dir ja Auskunft geben...

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ja ich habe dort schon nachgefragt. warte noch auf antwort per mail

dachte dass vielleicht einige hier den fall schon hatten und mir sagen können wie es bei ihnen war.

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Hi!
Hier sind meine Anfrage ans Jugendamt und die Antwort. Vielleicht hilft dir das.

Sehr geehrter Herr XXX,

ich bitte Sie um Ihre Hilfe bei einigen Fragen zum Elterngeld.

Ich habe im November 2012 unsere Tochter geboren und möchte nun planen, ob, in welchem Umfang und wann ich wieder arbeiten gehen werde. Mein Elterngeld habe ich auf die doppelte Zeit aufsplitten lassen, Elternzeit hab ich erstmal bis Januar 2014 angegeben.

Wenn ich die Elternzeit auf 2 oder 3 Jahre verlängere - wobei mir klar ist, dass ich im 3. Jahr kein Elterngeld mehr bekäme - und das zweite Kind noch innerhalb dieser Zeit - das heißt, ohne, dass ich arbeiten gegangen wäre - geboren werden würde, bekäme ich dann das gleiche Elterngeld wie jetzt?

Zählt für die Berechnung des Elterngeldes für ein zweites Kind das dritte Jahr der Elternzeit mit? Würden dann 12 Monate mit 0 Euro genommen und ich bekäme nur den Mindestsatz? Oder würde mein Gehalt vor der Elternzeit zählen?

Wenn ich jedoch nach der jetzigen Elternzeit arbeiten ginge und das zweite Kind z.B. nach 4 Monaten zur Welt käme, dann würden die Monate vor der Geburt, in denen ich in Elternzeit war, mit 0 Euro mit eingerechnet, oder? Dann würden acht Monate mit 0 Euro und 4 mit dem jeweiligen Verdienst genommen?

Sehr geehrte Frau XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für die Berechnung des Elterngeldes werden grundsätzlich die 12 Monate vor der Geburt herangezogen.

Hierbei werden jedoch Monate übersprungen, in denen Mutterschaftsgeld- oder Elterngeldanspruch bestanden hat.

Bzgl. Ihres Falles endet jedoch der Anspruch auf Elterngeld im Januar 2014, da die Wahl der Dehnungsoption lediglich eine Auszahlungsvariante darstellt.

Demnach würden alle Monate nach Januar 2014 im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum berücksichtigt werden.

Sie bekämen demnach nur dann etwa das gleiche Elterngeld, wenn Ihr Kind im Februar oder spätestens März 2014 zur Welt käme.

Das Elterngeld wird allerdings bei der Existenz eines Geschwisterkindes unter 3 Jahren um 10% bzw. mindestens 75,-- € erhöht (sog. Geschwisterbonus).

VG
Moni

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wow viiiielen dank dass du dir die mühe gemacht hast!
das hilft mir wirklich weiter. sieht also ganz so aus als würden wir dann nur die 300€ bekommen. wenn man nur 4 oder 5 monate arbeitet zahlt sich aus nicht wirklich aus.
dann müsste ich um ein ordentliches elterngeld zu bekommen nochmal ein volles jahr arbeiten. so lange wollten wir aber nicht warten....
naja, jetzt bin ich auf jeden fall schlauer. vielen dank nochmal!!

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Gern :-D. Bei uns wird es wohl ähnlich laufen.

VG

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