Elterngeld Bedarfsgemeinschaft

Hallo ihr Lieben,

Ich weiß gar nicht ob das Thema hier rein passt aber mein Freund und ich planen ja Nachwuchs.

Jetzt ist es so das er Student ist, bekommt aber hartz 4. Und ich eine Vollzeitstelle habe.

Mich würde mal interessieren was einem so in der Elternzeit finanziell drauf zu kommt da wir dann als eine Bedarfsgemeinschaft durch gehen.

Ich würde ja am liebsten 2 Jahre zu Hause bleiben, bin ebenfalls so aufgewachsen deshalb schwebt es mir so vor.

Danke für eure antworten

1

Ich kenne mich mit Harz4 nicht aus. Den Kinderwunsch kann ich vom Herzen absolut verstehen, vom Kopf her frage ich mich wieso ihr nicht noch erwas wartet, bis Dein Freund kein Harz4 mehr beziehen muss?

Das sollte, nach meinem Empfinden, oberste Priorität haben.

LG

2

Weil ich schon 28 und er bald 33 ist. Er ist schon immer allein erziehend mit einer 10 jährigen Tochter ( ohne Unterhalt). Deshalb das hatzt4 Und jetzt nochmal ein Studium. Aber wir versuchen es vllt zu umgehen mit dem Hartz 4 zu umgehen und wollen Bafög beantragten .

3

Hallo,
pauschal lässt sich das schwer beantworten ohne genaueres von Euch zu wissen. Wohnt Ihr zb zusammen? Erhält Dein Freund HartzIV weil er alleinerziehend ist? Wenn er Bafög berechtigt ist dann sollte er das beantragen. Wenn du in Elternteil gehst und dein Elterngeld die 2 Jahre nicht zum Leben für euch reicht kannst du ebenfalls zusätzlich HartzIV IV beantragen, oder Wohngeld. .. Am besten wäre es du gehst mal in eine Schwangerenberatungsstelle in deiner Nähe . Die beraten auch bei solchen Fragen.

Ich weiss das weil ich nämlich in einer arbeite ;)

Nur wie gesagt, ohne mehr Infos kann man dir jetzt schwer sagen was Euch zustehen würde ;) .
LG

5

Super danke. Ich lasse mich mal beraten, an liebsten wäre mir natürlich wenn er nicht mehr vom Amt abhängig wäre aber das Studium ist teuer (10.000 Euro) und n Kredit aufnehmen wäre schon schmerzhaft aber wenn das Amt dann alles abrechnet und ich ja quasi noch für seine Tochter mit zahle... wir werden mal einen Antrag für Bafög stellen und schauen was passiert. Einen festen Job hab ich ja wo ich nach der Elternzeit zurück gehen kann und gespart hab ich auch einiges das es am wohl des Kindes nicht an nichts fehlen wird :)

4

Huhu,

also wenn Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid wird euer beider Einkommen heran gezogen. Es zählt also Dein Elterngeld und für das Kind auch das Kindergeld. Wenn nach Abzug dieser Einkommen noch eine Differenz besteht erhaltet Ihr aufstockend Hartz4.

Ich hab im ersten Jahr zu viel Elterngeld bekommen deswegeb gab es kein Hartz4. Im zweiten Jahr hatte ich kein Einkommen mehr und das von meinem Mann war zu gering also haben wir Hartz4 bekommen.

Du darfst vom Amt her 3 Jahre Zuhause bleiben und musst dich in der Zeit auch nicht bewerben.

LG Nele