Krankengeld

Hallo Mädels ????
Ich hab mal eine Frage an die wo schon drei künstliche Befruchtungen hinter sich haben ohne Erfolg. ???? Ich wurde bei allen drei von Punktion bis Bluttest krankgeschrieben.
Jetzt hat mein Chef gemeint weil ich ja 7 Wochen wegen dem gleichen krank war mir Geld abzuziehen.

Hab mit Krankenkasse telefoniert die meinten ersten muss ich den Antrag stellen und zweitens ist eine Künstlichebefruchtung was anderes als zum Beispiel Rückenschmerzen

Habt ihr was von der Krankenkasse bekommen ????

Danke für eure Antworten

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In's Krankengeld rutscht man doch nur, wenn man länger als sechs Wochen am Stück wegen derselben Erkrankung ausfällt, oder nicht? Und das regelt dann die KK, nicht dein AG. Was ist denn das für ein Aas? Könnte glatt meine Chefin sein... Lass dir das nicht bieten!!!

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Der Herr von der Krankenkasse hat gemeint ich soll mir mein Geld zurückholen

Weil es keine vorhersehbare Krankheit ist

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Ja, tu das!
Normalerweise bekommst du die AU. Dein AG zahlt dir dein Gehalt und holt es sich über die AU von der KK zurück. Wenn du länger als sechs Wochen am Stück - und das warst du sicher nicht, sondern immer nur zwei oder drei, richtig? - eine AU hast, dann wird das auf der AU angekreuzt und du rutschst in's Krankengeld, also ca. 60% seines Gehalts. Aber das regelt die KK, nicht dein AG. Und eben bei sechs Wochen durchgängig AU, nicht über Monate zusammengezogen. Wo kommen wir denn da hin?! Such dir zur Not auch eine Anwältin, einen Anwalt. Damit darf dein Chef nicht durchkommen!

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Hey.
Leider ist es wirklich so, dass 6 Wochen innerhalb eines Jahres zählen (mit ein und der selben Diagnose) und die müssen nicht am Stück sein.
Wirst du wegen was anderem krank geschrieben, beginnen "eigene" 6 Wochen für diese Krankheit.

LG Susy

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Hei,

susy86 hat Recht, war bei mir auch so (zwar wg. etwas ganz anderem, aber grundsätzlich greift diese Regelung).
Ob es in deinem Fall eine Außnahme gibt, weiß ich allerdings nicht. Könnte mir jedoch vorstellen, dass nicht unterschieden wird.

LG

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Ich muss meinen Vorrednern leider auch recht geben. Schau mal in § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Es gibt im übrigen eine aktuelle Rechtsprechung die besagt dass du bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund künstlicher befruchtung überhaupt keinen Anspruch gegen deinen Arbeitgeber hast, da die Arbeitsunfähigkeit nicht unverschuldet ist. Ich wäre daher etwas vorsichtig da dein Arbeitgeber diese Rechtsprechung anscheinend nicht kennt und von dem Grund der AU weiß. Nimm einfach das Krankengeld hin und gut is..

LG

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