Elterngeld Steuerklassen wechsel

Huhu,

hat sich von euch da schon wer mit beschäftigt bzw sogar Erfahrung mit? Es ist so das ich die Steuerklasse 5 habe und mein Mann ja die 3.
Jetzt habe ich gelesen, dass die letzten 12Monate für das Elterngeld zur Berechnung rangezogen werden. Aber wenn man zb 7monate vor elternzeit in die steuerklasse 3wechselt es so angesehen wird das man die ganzen 12monate in steuerklasse 3war. Wer kann was dazu sagen?
Vg

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Hallo,
Wir haben es damals so gemacht. Wor hatten allerdings damals zunächst die gleuche Steuerklasse bis ich wegen Elterngwld in die bessere gewechselt bin und mein Mann in die schlechtere. Es gibt aber eine Frist, in der du längstens in der Steuerklasse sein solltest, sonst wird dir die abgerechnet, die du vorher hattest. Ich schau mal, ob ich dazu noch was finde. Beim zweiten Kind war das kein Thema bei uns, da ich sowoeso die Höchstgrenze verdiente.
LG

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Hier steht es:
Denn spätestens sieben Monate vor Beginn des sechswöchigen Mutterschutzes muss der Steuerklassewechsel beantragt sein...


https://www.n-tv.de/ratgeber/So-holt-man-mehr-aus-dem-Elterngeld-raus-article10719961.html

LG

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Hi. Ja hab es mir grade mal durchgelesen. Danach scheint es ja auszureichen 6monate in Steuerklasse 3 zu sein. Aber blöd das man es so früh machen müsste.Möchte ja meinem Arbeitgeber nicht gleich sofort sagen das ich schwanger bin wenn ich es bin. Und durch den Wechsel kann man es sich ja schon etwas denken...

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Ja... damals bei unserem ersten Kind war es egal, wann man es vorher macht. Und jetzt bei Kind zwei war es zum Glück irrelevant. Der Nachteil heute ist eben, dass das AG sich dabei was denken kann.
LG

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Ja so haben wie es gemacht.
Also quasi direkt ab pos sst wechseln .
Lg

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Hey,

gilt sowas nur für Verheiratete? Weiß jemand von euch, wie das aussieht, wenn beide in Steuerklasse 1 sind?

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Wenn ihr unverheiratet seit gibt es kein Ehegattensplitting ;) und ihr habt die 1. Eine andere Steuerklasse ist da nicht möglich!

Dieses ganze hin- und hergetausche der Steuerklassen ist aber eh nur für den Moment von Vorteil. In der Steuererklärung wird eh alles wieder verrechnet (bei Ehepaaren wird nur eine gemacht). So hat uns das unser Steuerberater erklärt.

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Achtung beim Rechnen: Bei der Frau werden nicht die 12 Monaten vor Geburt, sondern der 14.-3. vor Geburt berechnet. Die Mutterschutzmonate sind ausgeklammert. Ich hatte Verzicht auf Ausklammerumg beantragt, weil ich genau 12 Monate vor Geburt angefangen hatte zu arbeiten. Trotz, dass ich bis zum Mutterschutz gearbeitet hatte, so also im 2. Monat vor Geburt noch normal verdient hatte, wurden beide Monate vor Geburt mit null berechnet.
Ehepaare werden zusammen veranschlagt, deshalb ist am Ende von den Steuern her wohl egal, wer welche Steuerklasse hat. Aber wenn du mehr Netto hast und du auch planst mehr Eltergeld in Anspruch zu nehmen, könnte das Sinn machen!

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Hi. Ja mit den Steuern kenne ich mich aus. Mich interessierte halt der steuerklassenwechsel wegen diesen 6-7Monaten vorher. Genau das die muttscherschutzfrist nicht mit zählt habe ich auch gelesen. Wieso ziehen die nicht einfach bei egal wem einen bestimmten %Satz vom brutto ab. Das wäre für alle fairer.
Viele Grüße

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Wir haben vor dem ersten Kind nicht gewechselt, waren beide in 4. Das war gut so, denn während meiner Elternzeit haben wir getauscht und hat die letzten 9 Monate Elternzeit übernommen. Als er in EZ ging habe ich dann in 3 gewechselt und er wurde entsprechend in 5 geschubst. War super, denn bis zum Mutterschutz habe ich jetzt genau 13 Monate in Klasse 3 gehabt und sobald ich nicht mehr arbeite, können wir entspannt zurück wechseln...
Also: nur wechseln, wenn ganz klar ist, dass du die 12 Monate beziehst! Denn erstens kommt es anders und zweitens als man denkt ;)

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Hi. Ja ich werde die 12monate nehmen. Und mein Mann evtl. 2. Das müsste man mal sehen. Bei meinen ersten beiden Kindern kam die Frage garnicht auf da wir nicht verheiratet waren. Viele Grüße