In Elternzeit wieder schwanger .... Elterngeld?!

Hallo ihr Lieben!
Mein Mann und ich haben am 15.03.2019 unseren Sohn bekommen. Nun besteht der Wunsch wieder schwanger zu werden, da wir einen kurzen Abstand wollen.
Meine Elternzeit geht bis Ende September.

Weis jemand wie das Elterngeld berechnet wird? 😕 ist jemand in so einer Situation?

LG und danke für eure Antworten!!❤️

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Ich glaube du hast vollen Anspruch auf das gleiche Elterngeld, wenn du in der Elternzeit wieder schwanger wirst, sofern du das Elterngeld nur im ersten Jahr beziehst.

LG und viel Glück 🍀

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Oh das wäre doof weil ich es aufgeteilt habe :/

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Wenn du auf 2 Jahre hast, gibt's nur den Mindestsatz, 300€ glaube ich.
Bei mir war das so.
Tochter 1 in Mai 2016 geboren, August 2017 schwanger geworden, Tochter 2 im April 2018 geboren.
Ich bekomme die ganze Zeit Elterngeld Plus.
Jetzt ist Krümmel 3 unterwegs, wieder in Elternzeit schwanger geworden :-)

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Ich hatte es genauso, soll ich eine PN schreiben?

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Ja gern!

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Hallo, könntest du mir auch die PN schreiben? Bin in der gleichen Situation. Meines Erachtens werden 14 Monate ausgeklammert. Ist das korrekt? Vielen lieben dank

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Huhu, die letzten 12 Monate werden wieder angerechnet.... Davon 67%. In den meisten Fällen ist das dann der mindestsatz von 300€ für ein jahr oder gesplittet 150€ für 22 monate

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Hallo 👋🏼

du bekommst dann das mindest Elterngeld und den Geschwisterbonus .
So war es bei meiner Freundin.

Lg

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Hey hallo, was ist denn der Geschwisterbonus?

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Das sind 300€ wenn das Geschwisterkind unter 3 ist .

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Dann wird dein Elterngeld anhand deines Gehalts, das du in den 12 Monaten vor der ersten Geburt bezogen hast, berechnet...ändert sich also nicht. War bei mir auch so. Meine 1. Tochter kam im Dezember 2016, meine 2. im Februar 2018.

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Hallo, wie ist es, wenn man wieder arbeitet und schwanger wird, sodass man vor ET nur 10 1/2 Monate gearbeitet hat? Also noch 1 1/2 Monate Elternzeit dabei wären, im Zeitraum der Berechnung?

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Dann werden dir - soweit ich weiß - die 10 1/2 Monate (also dein aktuelles Gehalt) angerechnet und die 1 1/2 Monate vor der Geburt deines 1. Kindes.

"Falls Sie im 12-monatigen Bemessungszeitraum für das ältere Kind Elterngeld bezogen haben, gilt dieses nicht als Erwerbseinkommen und die betreffenden Monate werden bei der Berechnung übersprungen."

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